Abzocke mit Bußgeldbescheid !?


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Alt 09.01.2006, 20:53   #1 (permalink)
Daumen runter Abzocke mit Bußgeldbescheid !?

Hallo Leute,

ich muss mal meinem Frust etwas Luft machen...

Am 19.10.2005 passierte es, dass ein Rücksichtslose Raser mit Namen faulwurf geblitzt wurde. 14 km/h zuviel innerhalb geschlossener Ortschaften.

Na gut, selber Schuld! Das macht 25 EUR Bußgeld. Nach Erhalt der schriftlichen Bußgeldbescheid habe ich den Betrag über mein Online-Banking überwiesen.

Thema erledigt.

Doch nicht. Nach circa 1,5 Wochen erhielt ich eine Rückbuchung über 20 EUR auf mein Konto mit der Begründung, dass der Betrag nicht zuordbar sei.

In meinem jugendlichen Leichtsinn dachte ich mir nichts schlimmes dabei und verdrängte den Vorfall mit der Vorstellung, dass der Kreis meine Unterlagen verlegt hat oder Ähnliches...

Thema erledigt.

Pustekuche! Heute erhalte ich einen schönen gelben Brief mit einem neuen Bußgeldbescheid. Diesmal allerdings mit folgenden Änderungen:

Geldbuße: 25 EUR
Gebühren: 20 EUR
Auslagen: 4,10 EUR

Gesamt: 49,10 EUR

Hallo !? 24,10 EUR Gebühren für die erste "Mahnung"?
Das sollte sich mal ein Unternehmen in der freien Wirtschaft erlauben! Ich finde, dass ist eine Unverschämtheit!

Ich werde mich jetzt zwar bei denen melden und mal fragen was das soll, aber ich gehe davon aus, dass ich das bezahlen muss und ich finde das absolut



Was meint ihr?

Danke für's Zuhören
__________________
Gruss
faulwurf
faulwurf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 21:01   #2 (permalink)
AW: Abzocke mit Busgeldbescheid !?

Zitat:
Zitat von faulwurf
Was meint ihr?
Inwiefern nicht zuzuordnen?
Hatte die Bank ein Problem mit dem Überweisungsbeleg, oder wurde die Buchung von der zuständigen Behörde storniert? Je nach dem, könnte es mglw. sein, dass du nicht zahlen musst, ein Behördenfehler darf dir ja nicht angelastet werden.

Liegt ein Behördenfehler vor, den du belegen kannst, solltest du Widerspruch einlegen, das steht dir frei. Auf jeden Fall mal unverbindlich deinen Anwalt fragen...

Jetzt aber mal aus meiner Sicht: Klar, das ist scheiße-ärgerlich. Glaub' mir, ich weiß, wie du dich fühlst. Aber es ist wohl das Sinnvollste den Mist zu bezahlen und die Knipser zu verfluchen, als sich womöglich noch mehr Kosten aufzuladen!
Ich denke, ich würd' den Mist (wegen des geringen Streitwerts) bezahlen.
__________________
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (Winston Churchill)

Nicht den Tod sollte man fürchten, sondern daß man nie beginnen wird, zu leben. (Marc Aurel)

Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein. (Mahatma Gandhi)
Slash ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 21:04   #3 (permalink)
AW: Abzocke mit Bußgeldbescheid !?

Nein ich denke Du muss die Gebühren nicht bezahlen. Schließlich haste ja als erstes richtig überwiesen und wenn die es ist nicht zuordnen sind die doch selber schuld .....

oder nicht ?

Naja dein Fehler war halt dann, dass Du das dann nicht nochmal überwiesen hast bzw. dort anrufen und fragen wieso weshalb warum....

PS: Demnächst langsamer fahren :P
__________________
www.chanthakim.com
Cikay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 21:07   #4 (permalink)
AW: Abzocke mit Bußgeldbescheid !?

Die Behörde selbst hat den Betrag zurück überwiesen.
Ja, ich hätte mich drum kümmern sollen als das Geld wieder auf meinem Konto war :/ Ich war zu naiv.

Ich werde definitiv nicht zum Anwalt gehen, sondern das Geld bezahlen. Vorher werde ich natürlich mal dort anrufen...

Schade um das schöne Geld.
__________________
Gruss
faulwurf
faulwurf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2006, 21:57   #5 (permalink)
AW: Abzocke mit Bußgeldbescheid !?

An Deiner Stelle würde ich nochmal überprüfen, ob Du Dich nicht beim Aktenzeichen in dem Feld "Verwendungszweck" der Überweisung vertippt hast.
Wenn das stimmt, und Du nicht auf ein falsches Konto überwiesen hast, würde ich beim zuständigen Blitzverein auf die Pauke schlagen, und Widerspruch einlegen.
__________________
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(Stammuser ausgenommen)
Xaicon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 00:46   #6 (permalink)
AW: Abzocke mit Bußgeldbescheid !?

bußgeldbescheid !?, dachte bei so einer höhe bekommt man noch ein verwarnungsgeld aufgebrummt... oder haste auch punkte bekommen ?

hmm, wenn du doch 25 € überweist... warum haben sie dir nur 20 € zurückgebucht wenn sie es nicht zuordnen können?

ich würde dir ebenfalls raten wiedersrpuch einzulegen, ich hatte mich auch mal mit dem verwendugszweck bei einer überweisung zum finanzamt vertan, komischerweise haben sie aber trozen das richtig zuordnen können... vielleicht hat auch die bank mist gebaut...
nachhaken! maschmal schicken sie dir den gerichtsvollzieher schneller auf die fußmatte als du gucken kannst...

jedenfalls finde ich die zusätzlichen gebühren bei deinen bescheid schon was happig... ist mir mal passiert das ich versäumt habe, die hundesteuer zu bezahlen, sollte 6 € gebühren bezahlen, nach meinem einspruch waren es nur noch 2 € ^^
glaube manche wissen dir garnicht was der andere macht, die haben ihre sachen die sie mahnen müssen und schreiben irgendwelche traumbeträge rein...

kleiner tipp zu schluss, solltest du aus gewohnheit mal öfter schneller fahren empfehle ich dir so nen kleinen infozettel beim straßenverkehrsamt zu holen, den bekommt man oben bei der führerscheinstelle... da steht nämlich übersichtlich aufgelistet drauf was zu zahlen musst, wenn du zu schnell bist und um zu prüfen und die dich net bescheissen
Marquinho ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 02:07   #7 (permalink)
AW: Abzocke mit Bußgeldbescheid !?

Hi Faulwurf.

Mir ist mal so etwas ähnliches Passiert.
Ich bin durch den Ort gefahren, habe meine Freundin an der Bäckerei heraus gelassen, bin dann zur Bank gefahren und wollte sie auf dem Rückweg wieder aufgabeln. Ich befand mich also auf dem Rückweg, und sah meine Freundin schon rechts stehen, dann habe ich angehalten meine Freundin ist eingestiegen (ca 3 sec. im absoluten Halteverbot) und sah dann in ca 50m entfernung eine Politesse über die Straße in richtung mein Auto sprinten. Naja hab dann Gas gegeben, freundlich gewunken und bin weiter gefahren.
2 Monate später bekam ich dann Post von der Gemeinde, ich solle doch bitte endlich die summe von 55€ überweisen.

-10€ Strafe falsch parken
-5€ Mahngebühren
-5€ Mahngebühren
-5€ Mahngebühren
-10€ Bearbeitungsgebühr
-10€ Bearbeitungsgebühr
-10€ Bearbeitungsgebühr

Als ich den Betrag geslesen habe, habe ich mich gefragt, ob ich die Politesse vielleicht doch mit dem hinteren Kotflügel erwischt hatte.
Also mir kam das auf jedenfall ein bischen überteuert vor. Daraufhin habe ich mich mit den zuständigen Behörden in Verbindung gesetzt (per Telefon) und habe dann etwas diskutiert, wir konnten uns aber nicht einigen. Angeblich hätte ich das Knöllchen an der Scheibe ja nicht beachtet und diesen Betrag nicht überwiesen und auf die geschickten Mahnungen auch nicht reagiert.
Ich konnte dem Mann aber nicht Folgen, ab dem Punkt mit dem Knöllchen an der Scheibe. Wie manche Beamte halt so sind (ich endschuldige mich bei allen, die ihre Arbeit ernst nehmen und sehr fleißig sind) wollen die ja immer recht haben und diese "Problemfälle" ja möglichst schnell und ohne großen aufwand (wie z.B. eine Akte aus dem Schrank holen) abwickeln.
Um zum Punkt zu kommen, beendete er das Gespräch mit den Worten: Tja da kann man nichts machen, da hätten sie sich früher drum kümmern sollen, ich wünsche ein schönes Wochenende.
Ich bin dann sehr sehr sehr wütend zum Rathaus geraßt um mir den Kerl mal anzuschauen und mal mit ihm persönlich die Sachlage zu besprechen. Warscheinlich hat er an meinem roten Kopf und meiner pochenden Halsschlagader gesehen, dass ich nicht zum diskutieren hergekommen war und hat dann tatsächlich meine Akte aus dem Schrank genommen und festgestellt, dass die Mahnungen 2mal an eine falsche Addresse geschickt worden war. Das mit dem Knöllchen an der Scheibe habe ich ihm dann auch erklärt. Ich sagte ihm nämlich dass ich mir nicht vorstellen könne dass Politessen ausgebildet werden hechtsprünge auf fahrende Autos zu machen um ein Knöllchen an den Scheibenwischer zu befestigen, und sich dannach auf der Straße abzurollen.
Naja im Endeffekt mußte ich nur 10€ zahlen und feststellen dass manchmal ein bischen Eigeninitiative mehr bringt als viel Geld beim Anwalt zu lassen.

Ich hoffe mein Text hat euch gefallen (NICHT ERFUNDEN, ALLES TATSACHEN)
in diesem Sinne bis Bald.
Gruß an Alle
Imbe03 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 09:53   #8 (permalink)
AW: Abzocke mit Bußgeldbescheid !?

Du hast bestimmt einen Tipfehler beim Verwendungszweck gemacht. Falls dem so ist wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müßen, falls nicht würde ich dir raten denen aufs Dach zu steigen. Rein aus Prinzip! Man darf sich von Behörden nichts gefallen lassen.
__________________
Gleich reiß ich dir den Sack ab!
Mr. White ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2006, 11:04   #9 (permalink)
AW: Abzocke mit Bußgeldbescheid !?

ich bin mir gar nicht mal so sicher ob man überhaupt gezwungen ist eine verwendungszweck mitanzugeben. ICh würd da mal nachschauen - googeln halt steht bestimmt irgendwo . Mein Vater hat sich wenn er sich geärgert fühlte von den Behörden ,den Betrag gesplittet und an die Behörden ohne Verwendungszweck überwiesen ( und dann regt er sich auf wenns zuviel BEamte gibt die er mit bezahlen muss :lachen: )
edgrar ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 10.01.2006, 21:38   #10 (permalink)
AW: Abzocke mit Bußgeldbescheid !?

Zitat:
Zitat von edgrar
ich bin mir gar nicht mal so sicher ob man überhaupt gezwungen ist eine verwendungszweck mitanzugeben.
Natürlich musst du einen Verwendungszweck bei Behörden o.ä. angeben, wie sollen die das denn sonst zuordnen? Also ist es völlig legitim, dass die bei einem Tippfehler die Überweisung zurückbuchen. Allerdings werden dann wieder Bearbeitungsgebühren abgezogen usw. Typisch deutsche Bürokratie eben. Ich ärger mich auch immerwieder, dass das Knöllchen an sich ja garnicht soo teuer ist, aber die Bearbeitungsgebühr die ja fast 1/3 der Gesamtstrafe ausmacht, ist schon heftig. Dafür, dass die vorgefertige Schreiben ausdrucken ??!!

ich geh auch mal schwer davon aus, dass du im VWZ u.U. dein Kennzeichen oder sonst einen ID-Code falsch eingegeben hast. Aber soweit ich mich erinner, steht im Kleingedruckten des Bußgeldbescheids auch, dass im Falle eines falschen VWZs die Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann.
volue ist offline   Mit Zitat antworten
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