Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?


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Alt 06.12.2007, 13:51   #1 (permalink)
Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Wenn das mal keinen eigenen Thread wert ist.
Ab 1,1 Promille ist in D die gesetzlich bestimmte "absolute Fahruntüchtigkeit" erreicht. Selbst wenn man ohne jeden Fahrfehler bis kurz vor die eigene Garage kam, Konsequenz ist eine strafrechtliche Verfolgung.
Zitat:
Die Blutprobe bei Alkoholsündern im Straßenverkehr soll nach dem Willen des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf bald überflüssig werden. Atemanalysen seien inzwischen genauso zuverlässig, sagte der FDP-Politiker am Donnerstag anlässlich der Innenministerkonferenz in Berlin. Bislang wurde Betroffenen auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen, wenn bei einer Verkehrskontrolle der Atemalkohol-Vortest einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergab.
Quelle

Ich finde: wer mit +/- 1,1 sowieso noch fährt, braucht sich in diesem Falle nicht durch ungenaue Messgeräte betrogen zu fühlen.
Also einfach mal zu seinem Fehler stehen, anstatt nach Ausflüchten zu suchen. Aber interessant von der Planung zu wissen ist es trotzdem.
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Captain-Subtext ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2007, 16:36   #2 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Find ich auch sinnvoll. Wenn jemand wirklich nichts getrunken hat, und das Gerät lügt, dann kann man ja immer noch einen Bluttest fordern. Wenn man sich allerdings seiner Schuld bewusst ist, warum dann noch extra Blut abnehmen lassen?

Wird die Strafe eigentlich mit steigendem Alkoholgehalt erhöht? So in der Art: 1Promill = 100€, 2Promill = 200€ usw?!
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Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm ich Psychopharmaka.
F.U.
cornholio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2007, 19:32   #3 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Es kommt darauf an wie genau die Geräte wirklich sind !?
Wenn es um 0,01 Promille geht, scheiss egal. Wenn es aber durchaus 0,2 Promille ausmacht, bin ich absolut dagegen.

Vielleicht weiß das jemand?
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Gruss
faulwurf
faulwurf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2007, 07:30   #4 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Zitat:
Nun zeige eine aktuelle Studie, dass auch bei höheren Promillewerten die Messung des Alkoholgehaltes durch Atemanalyse so präzise sei wie bei einer Blutuntersuchung.
aus dem captain seiner quelle

wenn das so stimmt is das ja ok!
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"it never got enough weird for me..."

Wenn alle Stricke reißen, kann man sich nich mal mehr selber aufhängen!
TheSaint ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2007, 08:25   #5 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Dann müssen nur noch alle mit diesen tollen neuen Geräten ausgestattet werden...
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F.U.
cornholio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 22:11   #6 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Also es war ja bisher nur ein Vorschlag,...
jetzt ist es recht still geworden. Dabei ist das eigentlich ein medienwirksames Thema, das sofort hochgekocht wird, wenn es denn konkretere Formen annehmen sollte.
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Captain-Subtext ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 15:57   #7 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

eine frage zum bluttest. kann man den auch verweigern oder muss man den machen? ich trinke eh kein alkohol, aber was ist wenn die polizei mir nicht glaubt bzw. dem gerät nicht? denn das mag jetzt kindisch klingen, aber ich hab schreckliche angst vor spritzen.
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Cikay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 16:58   #8 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Also der AT beim Gerät ist freiwillig! Wenn du nichts getrunken hast bekommste ´n Mundstück als Erinnerung und darfst weiter.

Sollte der
- zu hoch sein
- nicht klappen
- verweigert werden
- etc.

wird eine verbindliche Blutabnahme angeordnet!
Ich glaub, wenn du dich da weigerst, wirste höchstens wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte o.ä. zusätzlich angeklagt... das man dem entkommen könnte wäre mir nicht bekannt!
Es sei denn, du hast Rollvenen und die Zeit auf deiner Seite, weil der Arzt irgendwann keinen Bock mehr hat
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Captain-Subtext ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2008, 01:37   #9 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Nochmal was neues zum Thema!
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Captain-Subtext ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2008, 08:42   #10 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Zitat:
Zitat von Cikay Beitrag anzeigen
eine frage zum bluttest. kann man den auch verweigern oder muss man den machen? ich trinke eh kein alkohol, aber was ist wenn die polizei mir nicht glaubt bzw. dem gerät nicht? denn das mag jetzt kindisch klingen, aber ich hab schreckliche angst vor spritzen.
Du kannst dich gegen Blasegerät und Blutabnahme verweigern.
Wenn du das pusten verweigerst, können die Beamten eine Blutprobe anordnen. Die kannst du aber auch verweigern, mit dem Hinweis, dass du nichts getrunken hast.

Wenn die dann auf den Bluttest bestehen (das können die) und dann rauskommt, dass du nichts getrunken hast, kannst du aber Anzeige wegen Körperverletzung erstatten - weil die Blutabnahme gegen deinen Willen eben eine Körperverletzung ist.

Von da aus überlegen die sich eh zweimal, ob die einen Bluttest machen, wenn die sich nicht sicher sind, das du getrunken hast.
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-JD- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2008, 09:40   #11 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Zitat:
Zitat von Captain-Subtext Beitrag anzeigen
Das kam auch schon mal in Galileo *hust*

Also manche Sachen bringen gegen diese Geräte wirklich etwas... sogar bis zu 0,2 Promille oder so...
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© TeeJay™
TeeJay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2008, 13:38   #12 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Zitat:
Zitat von -JD- Beitrag anzeigen
Du kannst dich gegen Blasegerät und Blutabnahme verweigern.
Richtig!
Zitat:
Zitat von -JD- Beitrag anzeigen
Wenn du das pusten verweigerst, können die Beamten eine Blutprobe anordnen.
Richtig!
Zitat:
Zitat von -JD- Beitrag anzeigen
Die kannst du aber auch verweigern, mit dem Hinweis, dass du nichts getrunken hast.
Richtig!
Aber: Bei Verweigerung eines AT bekommt man allerdings eine Strafe wegen "Verweigerung" und nicht wegen "Alkoholisierung". Selbige ist dabei genauso hoch, wie bei einer tatsächlich nachgewiesenen Alkoholisierung.
Abgesehen davon, dass die Polizisten durchaus Alkoholsymptome erkennen können, würde mich mal interessieren, wo du die Information von wegen Körperverletzung her hast.

Im Übrigen widerspricht letzteres - sofern möglich - in extremster Form meiner Auffassung. Selbst fälschlich Beschuldigte sollten sich was das angeht zusammenreißen. Niemand wird aufs Revier gezerrt, wenn er sich nicht irgendwie auffällig verhält. Und wenn es nicht am Alkohol lag, dann soll man auch einfach irgendwo reinpusten. Sollte man aber fahren wie ein Honk, rausgeholt werden und den Test verweigern, dann ist eine Blutabnahme der allgemeinen Sicherheit im Verkehr hinten anzustellen. Da wird irgendwie Opferschutz und Täterschutz verdreht, wenn auffällig gewordene Fahrer meinen nachkarten zu müssen - denn irgendwas müssen sie ja falsch gemacht haben, sonst hätten sie keine Kontrolle verabreicht bekommen.
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Captain-Subtext ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2008, 14:37   #13 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Zitat:
Zitat von Captain-Subtext
Aber: Bei Verweigerung eines AT bekommt man allerdings eine Strafe wegen "Verweigerung" und nicht wegen "Alkoholisierung". Selbige ist dabei genauso hoch, wie bei einer tatsächlich nachgewiesenen Alkoholisierung.
Abgesehen davon, dass die Polizisten durchaus Alkoholsymptome erkennen können, würde mich mal interessieren, wo du die Information von wegen Körperverletzung her hast.
Ich kenn jemanden von der Arbeit, die das immer so macht, wenn sie nur "ein bisschen" getrunken hat. Und bisher wurde sie dann nie auf die Wache genommen.

Zeig mir bitte mal den Paragraphen, wo man für "Verweigerung" bestraft werden kann

Selbst wenn es so einen gibt, bleibt die Blutentnahme gegen den eigenen Willen eine Körperverletzung.
Könnte mir dann höchstens vorstellen, dass es dann auf das Ergebnis am Ende ankommt. Wenn Blutalkohol gefunden wird, kommt diese "Verweigerung" (ich will den Paragraphen ganz dringend sehen ) als Strafe, wenn 0 Promille gemessen werden, ists eine Körperverletzung.

Zitat:
§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle: http://dejure.org/

/Edit: Achso - dass das eine gute Regelung ist, sag ich nicht Ich fände es übel, wenn man einen Polizisten damit so unter Druck setzen könnte. Aber scheinbar gehts.
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-JD- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 12:04   #14 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Danke für dein /edit ...

Also, auf meiner Suche nach Strafen für Verweigerung bin ich gestern klugerweise auf eine deutsche Seite über österreichisches Strafrecht gestoßen. Blöder Fehler, aber da ich keinen Tropfen trinke wenn ich anschließend Auto fahre, hab ich mich in diese Materie noch nicht eingearbeitet / einarbeiten müssen

Also, in D gibt es diese Strafe leider nicht! Ich wäre aber umgehend für eine Einführung (soviel zu meinem Thread bezüglich zu vieler Regulierungen )
Verweigerung des ATs in Österreich: Annahme des Fahrens mit 1,6 Promille. Zusätzlich 1162 bis 5813 Euro; mindestens 4 Monate Fahrverbot. Des Weiteren können amtsärzliches Gutachten, verkehrspsychologische Untersuchung und Nachschulung fällig werden.

Allerdings hab ich nirgendwo einen Fall von KV gefunden. Denn es heisst im entsprechenden Text, dass ein "Verdachtsmoment" bestehen muss. Und wenn 2 Polizisten sagen, der ist gefahren wie ein Schluck Wasser und hat den AT verweigert, dann sehe ich einen unbestreitbaren Verdachtsmoment... 0,5 Promille sind relevant, müssen aber noch keinen zum Lallen bringen.

In diesem Fall bin ich klar pro Cops...
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Captain-Subtext ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 28.01.2008, 14:56   #15 (permalink)
AW: Alkohol - keine Blutkontrolle mehr?

Nachdem du mich neugierig gemacht hast, hab ich auch bisschen google angestrengt
Im Polizeiforum bin ich dann -nach meinem Verständis- wegen der KV so schlau geworden:

Wenn man sich im Verkehr nicht auffällig benommen hat (kein Unfall etc) und deshalb kein begründeter Verdacht bestehen durfte, die Polizei den Test aber durchzieht, ist es eine KV die beim Gericht durchgehen würde.

Wenn ein begründeter Verdacht bestand (rote Augen, lallen, schlangenfahren usw) und der Test negativ ausfällt, ist es zwar auch eine KV, aber es würde keine Folgen haben, weil die Beamten eben davon ausgehen mussten, dass eine Straftat vorliegt.

So ist die Regelung in meinen Augen auch ok.
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