Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld


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Alt 28.07.2008, 10:34   #1 (permalink)
Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld

Hallo liebe Member,
ich habe mal wieder reine Frage:
Meine Mum arbeitet auf 400€ Basis als Reinigungsfrau und hat jetzt nen Bandscheibenvorfall und kann deswegen nicht zur Arbeit gehen.
Der Arbeitsgeber meint, dass sie kein Krankengeld ausgezahlt bekommt, da sie nur auf 400€ Basis arbeitet.
Stimmt das wirklich, dass sie jetzt kein Gehalt kriegt?

Über eine Antwort würde ich mich durchaus freuen

Liebe Grüße
Tequila
Tequila90 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 10:53   #2 (permalink)
AW: Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld

Kann gut sein, bei 400€ Jobs ist man (glaube ich!) nicht über den Arbeitgeber versichert. In dem Fall müßte dann das Arbeitsamt oder die Krakenkasse direkt einspringen.
__________________
Gleich reiß ich dir den Sack ab!
Mr. White ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 11:57   #3 (permalink)
AW: Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld

Zitat:
Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Der Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit (AU) wegen Krankheit gilt für alle Arbeitnehmer. Daraus folgt allerdings nur, daß wegen der AU kein Arbeitsentgelt ausfallen darf. Wer ohnehin nur am Montag und Dienstag arbeitet, aber von Mittwoch bis Sonntag arbeitsunfähig ist, hat keinen Ausfall. Trotzdem müßte er eigentlich eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, weil die AU länger als 3 Kalendertage dauert. Den Arbeitgeber wird das aber nur interessieren, wenn tatsächlich Arbeit ausfällt. Wer z.B. am Montag und Donnerstag arbeiten müßte und die ganze Woche über krank ist, muß wegen des Arbeitsausfalls am Donnerstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen - auch wenn es erst der zweite Arbeitstag ist. Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung auch schon früher verlangen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, erlischt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung besteht noch kein Anspruch. Sozialversicherte Arbeitnehmer erhalten dann Krankengeld von ihrer Krankenkasse, der geringfügig Beschäftigte aber nicht. Die Familienversicherung über Eltern oder Ehegatten, eine studentische Krankenversicherung und der pauschale Krankenkassenbeitrag des Arbeitgebers (10 %) gelten nur für die medizinischen Leistungen der Krankenkasse, nicht für Krankengeld. Hat der Arbeitnehmer neben dem 400-Euro-Job eine Hauptbeschäftigung, erhält er nur daraus Krankengeld. Wenn die AU beruflich verursacht ist (Arbeitsunfall), zahlt jedoch die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers ab der 7. Woche Verletztengeld.
Quelle: http://www.400-euro.de/400/arbeitsre...eltfortzahlung

So wie ich das rauslese, müsste sich deine Mutter informieren, an wen sie sich nach der Entgeltfortzahlung wenden muss, um weiterhin Geld zu bekommen. Ich nehme mal an, dass dann nur noch das Sozialamt bleibt. Ihr könntet ja den Betreiber der Seite (siehe die oben angegebene Quelle) mal anschreiben und Fragen, an wen deine Mutter sich wenden kann, wenn die 6 Wochen Entgeltfortzahlung rum sind.
__________________
Ladida
Manni ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 01.10.2008, 21:05   #4 (permalink)
AW: Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld

also: krankengeld steht ihr meines wissens nach nicht zu, da sie bei einem 400€ job nicht versicherungspflichtig ist.
zum sozialamt muss sie allerdings auch nicht. sie müsste auf die nächste arge gehen und arbeitslosengeld II beantragen. dort wird dann von einem arzt ihre erwerbsfähigkeit geprüft. erwerbsfähig ist jeder, der mindestens 3 stunden pro tag arbeiten kann. wenn sie dies nicht kann, erfüllt sie die anspruchsvoraussetzungen für alg II nicht. dann müsste sie sich an den rententräger wenden (dazu kann ich allerdings gerade nichts genaueres sagen, weil ich mein SGB gerade nicht da hab; hab ich auf der arbeit).
__________________
Seinen Weg finden und gehen muss letztendlich jeder für sich alleine.
www.wt-westpfalz.de
mithril_jp ist offline   Mit Zitat antworten
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