Arbeitszwang nach Berufsschule


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Alt 23.08.2005, 18:07   #1 (permalink)
Ausrufezeichen Arbeitszwang nach Berufsschule

Hi!

Da ich ja bei der schönen Firma SIG Combibloc arbeite, trift folgendes für mich nicht in Kraft, dennoch würde ich gerne wissen, ob der Betrieb einem sagen kann, dass man nach 6 Stunden (= bis 13:00 Uhr) Berufsschule noch in den Betrieb arbeiten kommen soll. Uns wurde gesagt, dass ab 13:00 Uhr keine Arbeitspflicht mehr besteht, aber ich höre von anderen aus den Berufsschulklassen, dass sie danach noch zum Betrieb müssen. Darf der Betrieb sowas?

MFG
Gramaton Cleric ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2005, 18:16   #2 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

6 Stunden, dass hieße das du von 7 bis 13 Uhr ohne Pause arbeitest. :confused:
Aber selbst WENN, sind das nur 30 Stunden die Woche. Und mir viele auch logisch jetzt kein Grund ein warum es eine Regelung geben sollte, dass Berufsschüler mittags Schluss haben.
Cold Blood ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2005, 18:17   #3 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

da ich selbst keine ausbildung mache weiß ich das nicht so genau, aber ich kenn ein paar die gehen vormittags zur berufsschule und nachmittags noch im betrieb arbeiten... ich glaub 1-2 mal die woche oder so.
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spaceangel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2005, 18:36   #4 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Mein Vater (als entsprechender Lehrer ) meinte: "Klares JA!"
Hat dann noch irgendwas mit "unter 16" geredet,aber ansonsten kann der Betrieb das machen/verlangen!
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Captain-Subtext ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2005, 20:17   #5 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Bei uns war es so das wir nach 12 nicht mehr arbeiten mussten. Vielleicht hat sich das geändert?
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Mr. White ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2005, 20:33   #6 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Ein Freund von mir ist in der umschulung auf chemisch-technischer assistent (oder so), hat morgens bis mittags berufsschule und nicht selten anschließend noch im betrieb zu arbeiten... alos scheint das normal zu sein..
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-JD- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2005, 20:54   #7 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Wenn du die ***40 Std/Woche*** nicht überschreitest darfst/musst du arbeiten. So wie ich das noch in Erinnerung hab.

EDIT: *** Die Stundenzahl bezieht sich natürlich auf die, im Arbeitsvertrag angegebene.
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cornholio ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2005, 20:55   #8 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

jep, der betrieb darf das
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Mahlzeit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2005, 22:06   #9 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Es gibt solche und solche Betriebe... die einen lassen dich nach der Schule (auch nach 8Std.) noch antanzen, andere legen nur Wert drauf, dass man bei unter 6Std. antanzt. Wie die offizielle Regelung lautet scheint irgendwie keiner zu wissen - zumindest niemand, den ich kenne.
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~ MindStorm ~ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2005, 22:12   #10 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Wir sollten auch immer zur Arbeit kommen wenn die Schule nur bis 12 (oder war´s 13) Uhr ging. Haben wir aber nie gemacht.
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Ladida
Manni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2005, 22:26   #11 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Also bei meinem Freund is des so, dass der 2mal die Woche halt berufsschule hat (Dienstags und Donnerstags) und konnte sich jetzt aussuchen, ob er dienstags oder donnerstags noch arbeiten will. Einen tag muss er auf jeden fall kommen und zwar um 14:00 von 13-14:00 hat er also mittagspause
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sunshine-DN ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2005, 08:58   #12 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Zitat:
Zitat von ~ MindStorm ~
Es gibt solche und solche Betriebe... die einen lassen dich nach der Schule (auch nach 8Std.) noch antanzen, andere legen nur Wert drauf, dass man bei unter 6Std. antanzt. Wie die offizielle Regelung lautet scheint irgendwie keiner zu wissen - zumindest niemand, den ich kenne.
Genau. Der Betrieb entscheidet, ob man erscheinen muss oder nicht. Es darf eben nur nicht die maximale Arbeitszeit überschritten werden.
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cornholio ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2005, 11:55   #13 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

also bei uns war das damals immer so: bis 15 Uhr Berufsschule hatten wir danach frei.

alles was darunter war konnten wir selber entscheiden; entweder wir gehen arbeiten, oder es wird vonder Gleitzeit abgezogen!
chrissi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2006, 18:08   #14 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Zitat:
Zitat von Cold Blood
6 Stunden, dass hieße das du von 7 bis 13 Uhr ohne Pause arbeitest. :confused:
Aber selbst WENN, sind das nur 30 Stunden die Woche. Und mir viele auch logisch jetzt kein Grund ein warum es eine Regelung geben sollte, dass Berufsschüler mittags Schluss haben.


hi!!!

nein, ich glaub net das man dann noch arbeiten muss - also ich muss net. weiß net wie das bei unter 18-jährigen ist...
mithril_jp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2006, 21:58   #15 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Also.. ich fange ab 1.8 meine Lehre an und habe zweimal die woche schule..! Ich muss nach der schule die bis 13:30 Uhr geht nicht mehr Arbeiten..sollte ich früher schluss haben muss ich mich in meiner Firma melden und fragen ob ich noch zur Arbeit muss ^^
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Hamburg meine Perle
HamburgerJung85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2006, 05:54   #16 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

na das ist doch auch mal fein, was habt ihr in der firma für arbeitszeiten ?
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Mahlzeit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2006, 11:04   #17 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Zitat:
Zitat von Mahlzeit
na das ist doch auch mal fein, was habt ihr in der firma für arbeitszeiten ?
Immer von 6.30 Uhr - 16.00 Uhr und am Freitag von 6.30 Uhr - 13.00 Uhr
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Hamburg meine Perle
HamburgerJung85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2006, 22:58   #18 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Zitat:
Zitat von Cold Blood
6 Stunden, dass hieße das du von 7 bis 13 Uhr ohne Pause arbeitest. :confused:
Laut dem nachfolgendem Link werden die Pausenzeiten hinzugerechnet.

http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__9.html

@Gramaton Cleric
Evtl. solltest Du, und andere Interessierte, mal im Jugendarbeitsschutzgesetz nachlesen und den/die Berufsschullehrer befragen.
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Und näher kommt die rätselhafte Nacht!«
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Ummon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2006, 16:25   #19 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

soweit ich weiß muss man,wenn die berufsschule länger wie 12 uhr geht nicht mehr in den betrieb. ich kann aber auch nochmal nachgucken und euch am montag den entsprechenden paragraphen am montag sagen...(gesetz liegt auf der arbeit.)
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mithril_jp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2006, 18:10   #20 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

fürs JuArSChG gilt das meine ich auch, aber 100 pro sicher bin ich mir da nicht
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Mahlzeit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2006, 14:57   #21 (permalink)
Idee AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

hab geguckt. genauere angaben findet ihr in § 9 S.1 Nr. 1 und 2 JASchG
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mithril_jp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2006, 19:04   #22 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

du scherzkeks, dann schreib doch direkt mal eben was da steht wenn du schon den paragraphen raussuchst...
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Mahlzeit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2006, 21:37   #23 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

Zitat:
Zitat von Mahlzeit
du scherzkeks, dann schreib doch direkt mal eben was da steht wenn du schon den paragraphen raussuchst...
Den Link dorthin kannst Du aus meinem vorrangegangenem Post, vom 28.06., anklicken.
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Ummon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2006, 07:50   #24 (permalink)
AW: Arbeitszwang nach Berufsschule

ah ok, sorry hatte das wegen dem Seitenumbruch nicht mehr gesehen und im kopf auch nich...
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