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Bei Wiedergeburt Geld zurück


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Alt 08.06.2007, 20:33   #1 (permalink)
 
Bei Wiedergeburt Geld zurück

Zitat:
Vaduz (dpa) - Wer an die Wiedergeburt glaubt, kann sich künftig selbst beerben und sein Geld bis zur Reinkarnation auf der Bank "parken". Als nach eigenen Angaben weltweit einziges Unternehmen dieser Art bietet die Stiftung "Prometh" mit Sitz in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein den Reinkarnationsanhängern "Kapital für's zweite Leben", wie Stiftungssprecher Bernhard Tremmel sagt.

Interessenten müssen zu Lebzeiten einen Fragebogen ausfüllen mit Angaben aus dem persönlichen Bereich. Dieser dient später als Identifikationshilfe. Glaubt ein Bürger, schon einmal dagewesen zu sein, kann er sich an die Stiftung wenden. Drei anerkannte Reinkarnationstherapeuten gehen dann auf Spurensuche. Falls die Therapeuten übereinstimmend identifizieren und der Betreffende zuvor einbezahlt hat, erhält er sein Geld verzinst zurück.
"Jeder Mensch ist einzigartig"
"Nach christlichem Glauben ist so etwas absoluter Humbug. Jeder Mensch ist einzigartig und lebt nur einmal", urteilt das bischöfliche Ordinariat Augsburg. Rechtlich "vollkommen neu und ungesichert" ist die Stiftung nach Ansicht von Klaus Zehner, Zweiter Vorsitzender des Bayerischen Anwaltvereins. Nach deutschem Recht ende die Rechtsfähigkeit des Menschen mit seinem Tod. "Keine Scharlatanerie, nach liechtensteinischem Personen- und Gesellschaftsrecht möglich", sagt hingegen der Schweizer Anwalt der Stiftung.

"Jeder siebte Deutsche glaubt laut Umfragen an die Wiedergeburt. Therapeuten sind heute in der Lage, Personen zweifelsfrei zu bestimmen", ist Tremmel vom Erfolg der Idee überzeugt. Wird das Geld nach 23 Jahren nicht eingefordert, geht das Kapital einem vom Anleger zu Lebzeiten notariell festgelegten Zweck zu. "Einige Privatleute, darunter Amerikaner und Japaner", hätten bereits Interesse angemeldet.
Weltweite Vernetzung
"Prometh" denkt an eine weltweite Vernetzung von Daten, mit deren Hilfe "Menschen mit Vorleben" leichter vorangegangene Existenzen aufspüren können. Während die Seele "vorausblickender Anlieger" auf Wanderschaft ist, arbeite das Kapital auf der Bank. Zu Zinssätzen, die sich auch nach der Höhe des angelegten Kapitals richtet. Die Mindesteinlage beträgt 200 000 Mark.

Klaus Hiemer

http://rhein-zeitung.de/on/96/09/30/topnews/geburt.html


Ich hatte auch mal davon gehört aber nun konnte ich es nachlesen, eigentlich eine geniale Marktlücke ;D
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Alt 08.06.2007, 22:42   #2 (permalink)
 
AW: Bei Wiedergeburt Geld zurück

In der Tat eine sehr interessante Idee.
Wer sagt denn schon, dass nach dem Tod tatsächlich alles vorbei ist?!
Wobei 23 Jahre schon recht kurz sind. Man beschränkt sich wohl tatsächlich auf das nächste Leben und lässt selbst diesem nicht all zu viel Zeit sich wiederzufinden.
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Alt 09.06.2007, 10:20   #3 (permalink)
 
AW: Bei Wiedergeburt Geld zurück

Also generell glaube ich schon, dass es soetwas wie Wiedergeburt geben kann.

Aber so ein Konto würde ich trotzdem nicht einrichten.
Denn selbst wenn es Wiedergeburt gibt: Wer sagt mir denn, dass ich mich in meinem nächsten Leben bzw. in deren ersten 23 Jahren an mein letztes Leben erinnere?
Oder was ist, wenn ich in meinem nächsten Leben sterbe, bevor ich richtig geschäftsfähig bin?
Und was ist, wenn ich dann 20 Jahre nach meinem Tod da als 18 Jähriger ankomme und die behaupten, dass ich nicht mein wiedergeborenes Ich sein kann, weil ich dann ja mindestens 19 Jahre und 3 Monate oder älter sein müsste? Oder wenn sie behaupten, dass das Geld nur an die erste wiedergeborene Person gehen kann (und dies vielleicht sogar noch im Vertrag steht)?

Und wer sagt überhaupt, dass jede Seele immer gleich nach dem Tod zum nächsten Menschen geht? Vielleicht verbringen viele Seelen einige Zeit in so einer Art Paradies. Die eine mehr, die andere weniger Zeit......
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