Zitat:
Udo Vetter berichtet von einem Mandanten, der eine Hausdurchsuchung hinnehmen musste. Anlass: Computerbetrug. Den jedoch nicht er vorgenommen haben will, sondern jemand, der ein altes GMX-Account des Geschädigten genutzt hatte. Als Beweismaterial, welches zur Haussuchung genügt, reichte das einem Richter offenbar bereits aus.
In Abwesenheit wurde die Wohnung von Vetters Mandanten von der Polizei besucht. Als der "Durchsuchte" zu Hause ankam, war sein PC bereits bereit zum Abtransport. Der Vorwurf des Computerbetrugs gründet sich laut Aussage des betroffenen allein auf die Mailadresse bei GMX, die nach dem Muster (Vorname)@gmx.de gestaltet war. Registriert wurde die Mailadresse bereits 1997, angegeben hatte der Beschuldigte auch seine (nicht öffentlich einsehbaren) Realdaten. Weitere "Beweise" gab es offenbar keine
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Quelle & rest vom Artikel:
http://www.gulli.com/news/hausdurchs...ll-2008-01-11/
Was sagt ihr dazu? Berechtigt? Nicht berechtigt? Voreilig gehandelt?