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Darf man das? StVOSmalltalk - Allgemeine Diskussionen, Gespräche oder Probleme finden hier ihren Platz und immer ein offenes Ohr - sozusagen ein Foren-Stammtisch. |
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#1 (permalink) |
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Folgende Situation begegnet mir fast jeden Morgen.
Die rechte Spur der Ausfahrt ist voll, alles steht. Oft auch bis auf den Standstreifen, der (wie man schön sehen kann ) wird sozusagen zu der zweiten Spur der Ausfahrt.Da ich es aber immer eilig habe und mich auch nicht gerne auf die Standspur stelle* fahre ich, mit gemäßigten Tempo, an der blockierten Spur vorbei und quetsche mich dann irgendwo rein. Natürlich vorne ![]() Darf man das? Eigentlich ist es eindeutig zweispurig, benutzen tut sie aber kaum einer, dafür jubeln mir gerne Leute mit ihren Hupen zu wenn ich die zweite Spur benutze. Eine Außnahme gibt es allerdings noch. Gelegentlich wird der Standstreifen als vierte Spur freigegeben, was die Ausfahrt natülich einspurig macht, dann hat sich das erübrigt. Blau - Ich (wie immer spät drann) Rot - die anderen... *Mir wär da fast ein LKW drauf gefahren, jetzt bin ich Traumatisiert. |
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#2 (permalink) |
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AW: Darf man das? StVO
Wenn der rechte Streifen der eigentliche Standstreifen ist, darf man das glaube ich nicht. Die anderen fahren da ja auch ohne Verfügung. Aber ich denke auf den einen mehr oder weniger kommt es nicht an
Wäre der rechte Streifen eine normale Spur, ginge das natürlich.BTW: ein großes Lob für diese anschauliche Malleistung, es lebe MS Paint ![]() |
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#6 (permalink) |
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AW: Darf man das? StVO
Es ist nicht zulässig die Standspur zuzuparken!!!!! Wenn es zu einer solchen situation kommt, dann hat der Verkehr sich auf der Fahrbahn zu stauen und nicht auf der Standspur...
Meine Empfehlung: Halte auf dem rechten Fahrbahnstreifen hinter dem letzten Fahrzeug, welches auf der Standspur steht an und fahre dann in die Ausfahrtspur ein. Mit Reißverschluß hat das ganze überhaupt nichts zu tun... Korrigiere, obiger fall gilt für einspurige Ausfahrten... So wie in der Skizze dargestellt ist es vollkommen korrekt auf der zweiten Ausfahrtspur bis vorne hin zu fahren und sich nach Reißverschlußverfahren einzufädeln.. Ist auch die Empfehlung nach StVO. Aber auch in diesem Fall, wie in jedem Fall, ist das zuparken der Standspur verboten. |
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#8 (permalink) |
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AW: Darf man das? StVO
Ich sehe das eigentlich auch so, bevor ich mich auf die Standspur stelle oder die rechte Spur blockiere (was dort übrigens Selbstmord wäre) benutze ich doch lieber die zweite Spur. Wer sich hinten anstellt ist selber schuld. Nur ob das die netten Förster auch so sehen? Vielleicht schreibe ich das mal ins Polizeiforum (<-da gehts ab).
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#9 (permalink) |
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AW: Darf man das? StVO
ganz davon abgesehen das ich sonne ausfahrt noch nie gesehen hab *g* denke ich auch das das was fürs reißverschlußverfahren wäre, aber ich bin auch fürs nachfragen, schnapp dir ienen der gerade fahrstd macht, der kann das bestimmt am besten fragen.
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#10 (permalink) |
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AW: Darf man das? StVO
Also das versteh ich jetzt irgendwie nicht so ganz... oder?
Bei einer zweispurigen Ausfahrt darf man doch (natürlich) beide Spuren benutzen und sich am Ende einfädeln. Ich würde mich jedenfalls auf keinen Fall auf die Standspur stellen, weil die anderen nur die rechte Spur benutzen wollen. Ich finde das ist völlig korrekt so. |
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#11 (permalink) |
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AW: Darf man das? StVO
Hi,
da in Deutschland das Reissverschlußverfahren gilt sage ich mal ganz einfach das es so wie du es machst eigentlich richtig ist. Die die Hupen haben das System vermutlich nicht verstanden *G* Die Ausfahrt ist ja zweispurig ausgelegt von daher .... Ich sag dazu mal |
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#12 (permalink) | |
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AW: Darf man das? StVO
Ich liebe den ADAC.
Zitat:
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#15 (permalink) |
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AW: Darf man das? StVO
Der Standstreifen ist nicht frei. Nur sehr selten, aber dann ist er sozusagen die rechte Spur. Kommt nicht so gut mit 130 durch die Ausfahrt zu fetzen
Aber dennoch, ich darf es, nein ich muß sogar so fahren. Siehe oben, das hat mir ein Anwalt vom ADAC geschrieben, der sollte es wissen. |
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#16 (permalink) |
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AW: Darf man das? StVO
Klar darf man das man soll es sogar weil die linke Spur sonst nicht zu 100 % ausgenutzt ist und keine Entlastung bringt.
Dann Reisverschlußverfahren...wenn die dummen Deutschen sturen Autofahrer (ich lass ihn nicht rein wären) aber sie müssen wiel sie sonst den tatbestand der Nötigung leisten... also weiter so aber nicht mit 80 sachen an den autos links vorbei ...is klar Matzi |
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#17 (permalink) | |
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AW: Darf man das? StVO
Zitat:
![]() Ich vertraue auf den Anwalt vom ADAC, er ist immerhin auf Verkehrsrecht spezialisiert. Falls es doch nicht erlaubt ist, melde ich mich bei ihm, sage der Rechtsschutz Vers. bescheid und schaue zu wie sich alle streiten ![]() |
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