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Darf man das? StVO


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Alt 17.01.2005, 18:50   #1 (permalink)
 
Frage Darf man das? StVO

Folgende Situation begegnet mir fast jeden Morgen.

Die rechte Spur der Ausfahrt ist voll, alles steht. Oft auch bis auf den Standstreifen, der (wie man schön sehen kann ) wird sozusagen zu der zweiten Spur der Ausfahrt.
Da ich es aber immer eilig habe und mich auch nicht gerne auf die Standspur stelle* fahre ich, mit gemäßigten Tempo, an der blockierten Spur vorbei und quetsche mich dann irgendwo rein. Natürlich vorne

Darf man das? Eigentlich ist es eindeutig zweispurig, benutzen tut sie aber kaum einer, dafür jubeln mir gerne Leute mit ihren Hupen zu wenn ich die zweite Spur benutze.

Eine Außnahme gibt es allerdings noch. Gelegentlich wird der Standstreifen als vierte Spur freigegeben, was die Ausfahrt natülich einspurig macht, dann hat sich das erübrigt.

Blau - Ich (wie immer spät drann)
Rot - die anderen...

*Mir wär da fast ein LKW drauf gefahren, jetzt bin ich Traumatisiert.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Unbenannt.JPG (21,1 KB, 47x aufgerufen)
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Alt 17.01.2005, 19:08   #2 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

Wenn der rechte Streifen der eigentliche Standstreifen ist, darf man das glaube ich nicht. Die anderen fahren da ja auch ohne Verfügung. Aber ich denke auf den einen mehr oder weniger kommt es nicht an Wäre der rechte Streifen eine normale Spur, ginge das natürlich.

BTW: ein großes Lob für diese anschauliche Malleistung, es lebe MS Paint
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Alt 17.01.2005, 19:20   #3 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

also ich glaube eher dass man das nicht darf!
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Alt 17.01.2005, 19:29   #4 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

mh...fällt das nicht unter das ganz gewöhnliche Reissverschlussverfahren?!

Wenn die Spuren andersrum fären, sprich du würdest rechts am wartenden Verkehr vorbei sausen, dann darfst du das mit nem KFZ nicht. Höchstens mit nem KRAD.
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Alt 17.01.2005, 19:34   #5 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

:confused: Würde jetzt spontan auch auf Reißverschlussverfahren tippen.
Wenne es genau wissen willst, frag doch (evtl. anonym) jemanden der Ahnung haben muss, bspw. Fahrschullehrer oder Polizei (vielleicht haste ja einen im Bekanntenkreis)
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Alt 17.01.2005, 19:56   #6 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

Es ist nicht zulässig die Standspur zuzuparken!!!!! Wenn es zu einer solchen situation kommt, dann hat der Verkehr sich auf der Fahrbahn zu stauen und nicht auf der Standspur...
Meine Empfehlung: Halte auf dem rechten Fahrbahnstreifen hinter dem letzten Fahrzeug, welches auf der Standspur steht an und fahre dann in die Ausfahrtspur ein.
Mit Reißverschluß hat das ganze überhaupt nichts zu tun...

Korrigiere, obiger fall gilt für einspurige Ausfahrten...
So wie in der Skizze dargestellt ist es vollkommen korrekt auf der zweiten Ausfahrtspur bis vorne hin zu fahren und sich nach Reißverschlußverfahren einzufädeln.. Ist auch die Empfehlung nach StVO.
Aber auch in diesem Fall, wie in jedem Fall, ist das zuparken der Standspur verboten.
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Alt 17.01.2005, 20:06   #7 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

ich würde in dem fall so wie du es aufgemalt hast auch für richtig sehen, bis vorne vor fahren und dann im reisverschlussverfahren einfädeln
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Alt 17.01.2005, 20:09   #8 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

Ich sehe das eigentlich auch so, bevor ich mich auf die Standspur stelle oder die rechte Spur blockiere (was dort übrigens Selbstmord wäre) benutze ich doch lieber die zweite Spur. Wer sich hinten anstellt ist selber schuld. Nur ob das die netten Förster auch so sehen? Vielleicht schreibe ich das mal ins Polizeiforum (<-da gehts ab).
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Alt 17.01.2005, 20:30   #9 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

ganz davon abgesehen das ich sonne ausfahrt noch nie gesehen hab *g* denke ich auch das das was fürs reißverschlußverfahren wäre, aber ich bin auch fürs nachfragen, schnapp dir ienen der gerade fahrstd macht, der kann das bestimmt am besten fragen.
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Alt 18.01.2005, 11:00   #10 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

Also das versteh ich jetzt irgendwie nicht so ganz... oder?

Bei einer zweispurigen Ausfahrt darf man doch (natürlich) beide Spuren benutzen und sich am Ende einfädeln. Ich würde mich jedenfalls auf keinen Fall auf die Standspur stellen, weil die anderen nur die rechte Spur benutzen wollen.

Ich finde das ist völlig korrekt so.
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Alt 18.01.2005, 15:07   #11 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

Hi,

da in Deutschland das Reissverschlußverfahren gilt sage ich mal ganz einfach das es so wie du es machst eigentlich richtig ist. Die die Hupen haben das System vermutlich nicht verstanden *G*

Die Ausfahrt ist ja zweispurig ausgelegt von daher ....

Ich sag dazu mal
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Alt 20.01.2005, 18:43   #12 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

Ich liebe den ADAC.

Zitat:
Bereits früher war das richtige Verhalten bei endenden Fahrstreifen durch
das sog. Reißverschlußverfahren in § 7 Abs. 4 StVO geregelt. Jedoch wurde es
durch viele Verkehrsteilnehmer falsch praktiziert, da insbesondere an
Autobahnbaustellen zu früh auf den weitergehenden Fahrstreifen gewechselt
wurde.

Die Vorschrift des § 7 Abs. 4 StVO wurde deshalb um den Zusatz ergänzt, dass
der Übergang vom endenden Fahrstreifen auf den durchgängig befahrbaren
Fahrstreifen erst "unmittelbar vor Beginn der Verengung" erfolgen darf. Wer
das Überwechseln des bis zur Engstelle vorgefahrenen Kraftfahrers zu
verhindern sucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit; in besonderen Fällen kann
sogar der Tatbestand einer Nötigung erfüllt sein.
Danke für die schnelle Antwort ihr gelben Engelchen.
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Alt 20.01.2005, 19:54   #13 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

ansonsten: probieren geht über studieren
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Alt 21.01.2005, 16:52   #14 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

also meiner meinung nach darfst du das nicht, die linke spur ist doch nur fürs gradeausfahren, einordnen müsstest du dich wie alle anderen auch, aufm standstreifen wenn er freigegeben ist, aber so lange es funzt, wen störts...
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Alt 21.01.2005, 19:09   #15 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

Der Standstreifen ist nicht frei. Nur sehr selten, aber dann ist er sozusagen die rechte Spur. Kommt nicht so gut mit 130 durch die Ausfahrt zu fetzen
Aber dennoch, ich darf es, nein ich muß sogar so fahren. Siehe oben, das hat mir ein Anwalt vom ADAC geschrieben, der sollte es wissen.
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Alt 26.01.2005, 20:34   #16 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

Klar darf man das man soll es sogar weil die linke Spur sonst nicht zu 100 % ausgenutzt ist und keine Entlastung bringt.
Dann Reisverschlußverfahren...wenn die dummen Deutschen sturen Autofahrer (ich lass ihn nicht rein wären) aber sie müssen wiel sie sonst den tatbestand der Nötigung leisten... also weiter so aber nicht mit 80 sachen an den autos links vorbei ...is klar

Matzi
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Alt 26.01.2005, 20:42   #17 (permalink)
 
AW: Darf man das? StVO

Zitat:
Zitat von matzi
aber nicht mit 80 sachen an den autos links vorbei ...is klar
Niemals, 120 müßen schon sein

Ich vertraue auf den Anwalt vom ADAC, er ist immerhin auf Verkehrsrecht spezialisiert. Falls es doch nicht erlaubt ist, melde ich mich bei ihm, sage der Rechtsschutz Vers. bescheid und schaue zu wie sich alle streiten
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