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#1 (permalink) | |
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denkmalschutz
tach,
vielleicht kennt sich ja hier jemand mit denkmalschutz aus, ich hab da nämlich ne frage, und zwar: steht der name eines gebäudes, das unter denkmalschutz steht auch unter denkmalschutz? es geht mir konkret um meine schule, die pestalozzi-oberschule, die unter diesem namen auch in der denkmalliste eingetragen ist: Zitat:
wär echt toll, wenn mir jemand weiterhelfen kann...
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,,Wenn du brillant über ein Problem reden kannst, scheint das Problem bereits gelöst zu sein.''
-Stanley Kubrick- |
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#2 (permalink) |
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AW: denkmalschutz
Die Denkmalschutzgesetze regelt jedes BL für sich, schau dir das mal an:
http://www.landesarchaeologen.de/dsc...utzgesetze.php |
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#3 (permalink) |
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AW: denkmalschutz
http://www.stadtentwicklung.berlin.d.../dschg_bln.pdf
hab das jetzt nur überflogen, von namen stand da direkt nix, aber: § 11 Genehmigungspflichtige Maßnahmen (1) Ein Denkmal darf nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde 1. in seinem Erscheinungsbild verändert, 2. ganz oder teilweise beseitigt, 3. von seinem Standort oder Aufbewahrungsort entfernt oder 4. instand gesetzt und wiederhergestellt werden. Dies gilt auch für das Zubehör und die Ausstattung eines Denkmals. Die Genehmigung nach Satz 1 ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. (2) Einer Genehmigung bedarf ferner die Veränderung der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals, wenn diese sich auf den Zustand oder das Erscheinungsbild des Denkmals auswirkt. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals durch die Maßnahme nicht wesentlich beeinträchtigt werden. jetzt könnte man argumentieren: allein die anbringung eines neuen namensschilds beeinträchtigt die eigenart und das erscheinungsbild wesentlich ![]() ansonsten wende dich mal an die hier: § 6 Denkmalschutzbehörden (1) Den Denkmalschutzbehörden als Sonderordnungsbehörden obliegt der Schutz der Denkmale im Sinne des § 2 Abs. 1. (2) Oberste Denkmalschutzbehörde ist die zuständige Senatsverwaltung. (3) Untere Denkmalschutzbehörden sind die Bezirksämter; sie sind für alle Ordnungsaufgaben nach diesem Gesetz zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist.
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Das Benzin des Wassers wird proportional am Feuer gemacht. Aaron T. Richter man brauch keine jacke um ne Hopper-Mütze aufzuhaben asiatisches Sprichwort vergeben
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#4 (permalink) | |
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AW: denkmalschutz
Zitat:
![]() ansonsten danke erstma für die schnellen antworten. ich werd mir das alles mal in ruhe anschauen. wenn hier trotzdem nochn denkmalschutzexperte am start is, bin ich natürlich auch noch für weitere anmerkungen dankbar...
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,,Wenn du brillant über ein Problem reden kannst, scheint das Problem bereits gelöst zu sein.''
-Stanley Kubrick- |
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#5 (permalink) | |
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AW: denkmalschutz
Zitat:
na wenigstens hast du aus deinem jugendlichen leichtsinn gelernt, und setzt dich jetzt umso engagierter für den denkmalschutz ein ![]() und ich meinte das neue namensschild mit neuem namen falls sie denkmalbehörde sacht: wieso, was solln dagegensprechen? dann kannste den paragraphen zitieren und dementsprechend argumentieren.
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Das Benzin des Wassers wird proportional am Feuer gemacht. Aaron T. Richter man brauch keine jacke um ne Hopper-Mütze aufzuhaben asiatisches Sprichwort vergeben
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#6 (permalink) | |
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AW: denkmalschutz
Zitat:
Also,ich bin kein ausgewiesener Experte,aber Freunde von mir haben einen alten Bahnhof gekauft,der unter Denkmalschutz steht. Das Ding hat 1€ gekostet,mit der Vertragl.Auflage,das Gebäude so nah wie möglich am Original zu restaurieren.An der eigentlichen/ursprünglichen Bausubstanz soll/darf dabei nur zur Wiederherstellung des Gebäudes etwas verändert werden,wenn man den ursprünglichen Anblick unbedingt beibehält. Das Gebäude hat den offiziellen Namen Thunderhouse (wg.der Züge die daher donnern und weil eine Musikkneipe in ber Bahnhofsgaststätte residiert) bekommen,ohne Probleme. Sogar im Grundbuch wird der Bahnhof jetzt unter diesem Namen geführt. |
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