denkmalschutz


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Alt 15.03.2006, 14:23   #1 (permalink)
denkmalschutz

tach,

vielleicht kennt sich ja hier jemand mit denkmalschutz aus, ich hab da nämlich ne frage, und zwar:

steht der name eines gebäudes, das unter denkmalschutz steht auch unter denkmalschutz?

es geht mir konkret um meine schule, die pestalozzi-oberschule, die unter diesem namen auch in der denkmalliste eingetragen ist:

Zitat:
Werneuchener Straße 25-28, Pestalozzi-Oberschule mit Turnhalle, 1955-57 vom
Entwurfsbüro Hochbau II Groß-Berlin, Sgraffito von Gottfried Richter
Große Leege-Straße 26-30
Küstriner Straße 67-69
Wriezener Straße 6-9
jedenfalls soll die schule jetzt, nach einer (ziemlich chaotischen) fusion, umbenannt werden und ich hab mich gefragt, ob das überhaupt rechtens is, oder ob nich zumindest ein antrag ans landesdenkmalamt gestellt werden muss, bzw. ob man sich dort über die namensänderung mit entsprechender begründung beschweren kann.

wär echt toll, wenn mir jemand weiterhelfen kann...
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,,Wenn du brillant über ein Problem reden kannst, scheint das Problem bereits gelöst zu sein.''

-Stanley Kubrick-
Gulliver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2006, 14:30   #2 (permalink)
AW: denkmalschutz

Die Denkmalschutzgesetze regelt jedes BL für sich, schau dir das mal an:

http://www.landesarchaeologen.de/dsc...utzgesetze.php
Luigi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2006, 14:34   #3 (permalink)
AW: denkmalschutz

http://www.stadtentwicklung.berlin.d.../dschg_bln.pdf

hab das jetzt nur überflogen, von namen stand da direkt nix, aber:

§ 11
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
(1) Ein Denkmal darf nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde
1. in seinem Erscheinungsbild verändert,
2. ganz oder teilweise beseitigt,
3. von seinem Standort oder Aufbewahrungsort entfernt oder
4. instand gesetzt und wiederhergestellt werden.
Dies gilt auch für das Zubehör und die Ausstattung eines Denkmals. Die
Genehmigung nach Satz 1 ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.

(2) Einer Genehmigung bedarf ferner die Veränderung der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals, wenn diese sich auf den Zustand oder das Erscheinungsbild des Denkmals auswirkt. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals durch die Maßnahme nicht wesentlich beeinträchtigt werden.


jetzt könnte man argumentieren: allein die anbringung eines neuen namensschilds beeinträchtigt die eigenart und das erscheinungsbild wesentlich

ansonsten wende dich mal an die hier:

§ 6
Denkmalschutzbehörden
(1) Den Denkmalschutzbehörden als Sonderordnungsbehörden obliegt der Schutz
der Denkmale im Sinne des § 2 Abs. 1.
(2) Oberste Denkmalschutzbehörde ist die zuständige Senatsverwaltung.
(3) Untere Denkmalschutzbehörden sind die Bezirksämter; sie sind für alle
Ordnungsaufgaben nach diesem Gesetz zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist.
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Das Benzin des Wassers wird proportional am Feuer gemacht.
Aaron T. Richter


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Dexter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2006, 15:01   #4 (permalink)
AW: denkmalschutz

Zitat:
Zitat von Dexter
jetzt könnte man argumentieren: allein die anbringung eines neuen namensschilds beeinträchtigt die eigenart und das erscheinungsbild wesentlich
naja, da das alte schild seit einer von alkohol und wut getriebenen nacht- und nebelaktion in meinem zimmer hängt nehm ich das wohl lieber nich als argument

ansonsten danke erstma für die schnellen antworten. ich werd mir das alles mal in ruhe anschauen.

wenn hier trotzdem nochn denkmalschutzexperte am start is, bin ich natürlich auch noch für weitere anmerkungen dankbar...
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-Stanley Kubrick-
Gulliver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2006, 15:42   #5 (permalink)
AW: denkmalschutz

Zitat:
Zitat von Gulliver
naja, da das alte schild seit einer von alkohol und wut getriebenen nacht- und nebelaktion in meinem zimmer hängt nehm ich das wohl lieber nich als argument
hehehe na wenigstens hast du aus deinem jugendlichen leichtsinn gelernt, und setzt dich jetzt umso engagierter für den denkmalschutz ein

und ich meinte das neue namensschild mit neuem namen falls sie denkmalbehörde sacht: wieso, was solln dagegensprechen?
dann kannste den paragraphen zitieren und dementsprechend argumentieren.
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Aaron T. Richter


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Dexter ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 15.03.2006, 19:32   #6 (permalink)
AW: denkmalschutz

Zitat:
Zitat von Gulliver
wenn hier trotzdem nochn denkmalschutzexperte am start is, bin ich natürlich auch noch für weitere anmerkungen dankbar...

Also,ich bin kein ausgewiesener Experte,aber Freunde von mir haben einen alten Bahnhof gekauft,der unter Denkmalschutz steht.
Das Ding hat 1€ gekostet,mit der Vertragl.Auflage,das Gebäude so nah wie möglich am Original zu restaurieren.An der eigentlichen/ursprünglichen Bausubstanz soll/darf dabei nur zur Wiederherstellung des Gebäudes etwas verändert werden,wenn man den ursprünglichen Anblick unbedingt beibehält.
Das Gebäude hat den offiziellen Namen Thunderhouse (wg.der Züge die daher donnern und weil eine Musikkneipe in ber Bahnhofsgaststätte residiert)
bekommen,ohne Probleme. Sogar im Grundbuch wird der Bahnhof jetzt unter diesem Namen geführt.
ArminMeiwesTorsogeil ist offline   Mit Zitat antworten
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