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Ebay und die RechtsanwälteInternet Homepage, Provider, Newsgroup, Chat etc. |
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#1 (permalink) |
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Gestern auf Sat 1 gab es bei Akte 05 einen interessanten Beitrag zu Ebay und bestimmten Risiken beim Verkaufen.
Auf der Sat 1 Seite steht leider nicht allzuviel zu dem Thema, also versuche ich mal wiederzugeben, was ich da gestern gesehen habe. Es ging dort um 3 Fälle in denen 3 Ebay Verkäufer nach dem sie etwas verkauft hatten, von Rechtsanwälten angeschrieben und zur Kasse gebeten worden sind. Fall 1: Eine Frau, die klassische Musik liebt, hat sich vor Jahren bei Best Direct eine CD der 3 Tenöre bestellt. Inzwischen hat sie sie oft genug gehört und bietet sie bei Ebay an. Sie wird sie dann schließlich für 4 € los. Ein paar Wochen später bekommt sie Post von dem Käufer, welcher sich als Rechtsanwalt entpuppt. Jose Carreras und Placido Domingo würden sich durch den Verkauf der CD in irgendeiner Weise gestört sehen (die CD´s von Best Direct waren wohl nicht genehmigte Kopien oder so, was die Verkäuferin natürlich nicht wußte). Sie sollte pro Person 411,30 € zahlen. Insgesamt also 822,60. Fall 2: Eine andere Frau verkaufte Schmuck, Brillen und noch irgendwas und las irgendwo einen Namen, der ihrer Meinung nach schön klang. Unter eben diesem bat sie eine Kette an. Einen Tag später war die Auktion mit dem Hinweis, dass die Urheberrechte von Fa. XY GmbH verletzt worden wären, geschlossen worden. Sie sollte ebenfalls mehrere hundert (ich glaube sogar über 1000,-) € zahlen. Ein Sprecher der Fa. meinte, dass sie so einen Namen schützen wollten, dass sie rechtlich keine andere Möglichkeit gehabt hätten (die wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, dass es rechtlich nicht möglich gewesen wäre, der Frau eine E-Mail zu schicken und sie unter Androhung einen Rechtsanwalt einzuschalten, darum zu bitten, die Auktion abzubrechen) und dass sie und die Anwälte bereit wären mit der Frau zu reden. Fall 3: Ein Mann bietet u.a. Hundefutter an, um sich so 100-200 € dazuzuverdienen. Eines Tages bekommt er Post von Anwälten, die so um die 1000 € haben wollen. Wie kam´s? Er hatte bei einer Auktion vergessen ein Häkchen bei der "14 Tage Geld zurück Garantie" zu machen. Dies hatte ein größeres Unternehmen, welches wohl selber Hundefutter vertreibt, gesehen. Was sie dabei wohl ebenfalls sahen, war eine gute Möglichkeit einen ungeliebten Kokurrenten aus dem Geschäft zu drängen. Die Anwälte sind hier wenigstens von ihrer ursprünglichen Forderung auf 350,- € runtergegangen. Das Ergebnis dieser 3 Fälle: Keiner der 3 wird in nächster Zeit - wenn überhaupt - wieder etwas über E-Bay verkaufen. Wenn ihr also überlegt etwas über Ebay zu verkaufen, dann lasst es lieber oder informiert euch vorher, ob es dadurch nicht zu Problemen kommen könnte. Die Anwälte der Unternehmen lauern nur auf entsprechende Angebote. Falls jemand die Sendung ebenfalls gesehen hat und meinen Beitrag vervollständigen bzw. fehler verbessern kann, so möge er/sie dies bitte tun.
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Ladida
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#2 (permalink) |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Ja, das ist eine echte Schweinerei.
Leicht verdientes Geld mit unserem Gesetz als Vorwand. Das ist natürlich reine Abzocke und liegt wahrscheinlich daran, dass 1) die Leute immer mehr Geld haben wollen und 2) es schwerer geworden ist Geld zu verdienen. Anwälte sind "Schweinehunde", die damit aber gut Geld verdienen können. Das sie dem ein oder anderen mit solchen Aktionen die Existenz rauben interessiert sie wahrscheinlich eher wenig. Ist doch genau so, wenn die ganzen privaten Homepages abgemahnt werden. Für die Anwälte ist es ein besseres Monatsgehalt, für die betreffenden Homepagebesitzer ist es ein finanzieller Genickbruch. Ich kann nur jedem wünschen, dass er nicht in eine solche Situation kommt.
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Gruss faulwurf |
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#3 (permalink) | |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Zitat:
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Es gibt sowas wie ne Editierfunktion. Man klicke einfach auf den Button editieren. Und bitte nicht schreibfaul sein. |
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#4 (permalink) |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Ich hoffe mal das das Einzelfälle sind. Trotzdem eine riesen Schweinerei. Ich kann es ja verstehen wenn Firmen sich darüber ärgern, aber man kann das auch ohne Anwalt lösen. Bei den meisten dürfte eine freundliche e-mail ausreichen.
Anwälte die solche Fälle bearbeiten müßen echt skrupellose Wichser sein. Hauptsache es bringt Geld... Ich werde trotzdem weiter bei Ebay verkaufen, zur not habe ich meine Rechtschutzvers. die auch mal gebraucht werden will. ![]()
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#5 (permalink) |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
:eek: Das ist ja mies. Dürfen die denn so was überhaupt machen?
Wenn ich mir etwas kaufe kann ich doch damit machen was ich will. Ich glaub nicht, dass das ganze so legal ist was die Anwälte da veranstalten. Nach dem Motto: „Wenn Er/Sie schiss und keine Ahnung hat dann wird schon gezahlt.“ Wo ist denn Slash? Der muss uns das mal erklären.
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Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm ich Psychopharmaka. F.U.
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#6 (permalink) | |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Zitat:
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Ladida
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#7 (permalink) | |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Zitat:
Und man kann überprüfen lassen, ob der Vorwurf bzw. der Mahnbescheid berechtigt ist oder nicht!!!
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Es gibt sowas wie ne Editierfunktion. Man klicke einfach auf den Button editieren. Und bitte nicht schreibfaul sein. |
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#8 (permalink) | |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Also erstmal stelle ich mir hier die Frage wo bleibt denn der Verkäuferschutz für privat Personen? Das man einer nicht-wirtschaftlich handelnden Person nicht zumuten kann über alle Rechtsgrundlagen im Klaren zu sein ist wohl eindeutig!
Die Sachen mit Garantie und Rückgaberecht sind überhaupt nicht rechtens in der BRD wenn es sich um einen zweiseitigen Privatkauf handelt! Ich weiß auch nicht was in jeder eBay Auktion dieser Blödsinns Passus von wegen „nach geltendem EU Recht“ soll. Wir = Deutschland = Deutsche Rechtsgrundlage. Ungleich Europa. Das dumme ist nur das wir ja mittlerweile auch soweit sind das jeder einen jeden verklagen darf. Und der Ausdruck "Rechtsverdreher" (Sorry Slash*g*) kommt ja auch nicht von ungefähr. Wenn man nur ein bisschen Ahnung hat weiß man das man nahezu jeden Paragraphen dehnen, drehen und Neuinterpretieren kann wie man will. Dann holt man sich noch einen "Gutachter" an Bord und schon kann’s losgehen. Zitat:
Interessant finde ich aber das es euch echt noch schockieren kann was hier ein "Rechtsstaat" nicht alles offen lässt um seine Bürger zu kriminalisieren. Das ALLERBESTE BSP hierzu: http://www.gvu.de/
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#9 (permalink) | |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Zitat:
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#10 (permalink) | |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Zitat:
sonst würden sie ja wohl kaum Geld damit verdienen ne? Sicher kann man prüfen lassen ob die Anklage rechtens ist, bloss… wer macht das schon?!? Höchstens der Anwalt von einem Angeklagten. Aber ein Angeklagter wird sich auch denken, bevor er vor Gericht geht und womöglich noch verliert spart er sich das Geld für den Anwalt und bezahlt gleich…
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Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm ich Psychopharmaka. F.U.
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#11 (permalink) | |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Zitat:
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#12 (permalink) | |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Zitat:
Es gibt nunmal im Handel besonderen Schutz von Privatpersonen. Privatpersonen sind in dem Fall so definiert wie ich es anfangs erwähnte mit Nicht-Gewerbliche-Verkäufer
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#13 (permalink) | |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Zitat:
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#15 (permalink) | |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Zitat:
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Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm ich Psychopharmaka. F.U.
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#16 (permalink) |
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AW: Ebay und die Rechtsanwälte
Was mir gerade noch eingefallen ist:
Mit welchem Status haben die Personen bei eBay verkauft? Als e.K. oder als Kleingewerbetreibende? Oder wie oder was? Grade durch eBay sind alle Richtilinien ab wann man Gewerbetreiben und ab wann noch nicht schwer durcheinandergeraten, sodass eigenlich immer der Einzelfall geprüft wird. Wie gesagt, das ist alles sowas von schwammig das jeder gute Anwalt da gwinnt. Egal wie
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