Ebay und die Rechtsanwälte


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Alt 23.09.2005, 07:00   #1 (permalink)
Ausrufezeichen Ebay und die Rechtsanwälte

Gestern auf Sat 1 gab es bei Akte 05 einen interessanten Beitrag zu Ebay und bestimmten Risiken beim Verkaufen.

Auf der Sat 1 Seite steht leider nicht allzuviel zu dem Thema, also versuche ich mal wiederzugeben, was ich da gestern gesehen habe.

Es ging dort um 3 Fälle in denen 3 Ebay Verkäufer nach dem sie etwas verkauft hatten, von Rechtsanwälten angeschrieben und zur Kasse gebeten worden sind.

Fall 1:
Eine Frau, die klassische Musik liebt, hat sich vor Jahren bei Best Direct eine CD der 3 Tenöre bestellt. Inzwischen hat sie sie oft genug gehört und bietet sie bei Ebay an. Sie wird sie dann schließlich für 4 € los.
Ein paar Wochen später bekommt sie Post von dem Käufer, welcher sich als Rechtsanwalt entpuppt. Jose Carreras und Placido Domingo würden sich durch den Verkauf der CD in irgendeiner Weise gestört sehen (die CD´s von Best Direct waren wohl nicht genehmigte Kopien oder so, was die Verkäuferin natürlich nicht wußte). Sie sollte pro Person 411,30 € zahlen. Insgesamt also 822,60.

Fall 2:
Eine andere Frau verkaufte Schmuck, Brillen und noch irgendwas und las irgendwo einen Namen, der ihrer Meinung nach schön klang. Unter eben diesem bat sie eine Kette an. Einen Tag später war die Auktion mit dem Hinweis, dass die Urheberrechte von Fa. XY GmbH verletzt worden wären, geschlossen worden.
Sie sollte ebenfalls mehrere hundert (ich glaube sogar über 1000,-) € zahlen. Ein Sprecher der Fa. meinte, dass sie so einen Namen schützen wollten, dass sie rechtlich keine andere Möglichkeit gehabt hätten (die wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, dass es rechtlich nicht möglich gewesen wäre, der Frau eine E-Mail zu schicken und sie unter Androhung einen Rechtsanwalt einzuschalten, darum zu bitten, die Auktion abzubrechen) und dass sie und die Anwälte bereit wären mit der Frau zu reden.

Fall 3:
Ein Mann bietet u.a. Hundefutter an, um sich so 100-200 € dazuzuverdienen. Eines Tages bekommt er Post von Anwälten, die so um die 1000 € haben wollen. Wie kam´s? Er hatte bei einer Auktion vergessen ein Häkchen bei der "14 Tage Geld zurück Garantie" zu machen. Dies hatte ein größeres Unternehmen, welches wohl selber Hundefutter vertreibt, gesehen. Was sie dabei wohl ebenfalls sahen, war eine gute Möglichkeit einen ungeliebten Kokurrenten aus dem Geschäft zu drängen. Die Anwälte sind hier wenigstens von ihrer ursprünglichen Forderung auf 350,- € runtergegangen.

Das Ergebnis dieser 3 Fälle: Keiner der 3 wird in nächster Zeit - wenn überhaupt - wieder etwas über E-Bay verkaufen.

Wenn ihr also überlegt etwas über Ebay zu verkaufen, dann lasst es lieber oder informiert euch vorher, ob es dadurch nicht zu Problemen kommen könnte. Die Anwälte der Unternehmen lauern nur auf entsprechende Angebote.

Falls jemand die Sendung ebenfalls gesehen hat und meinen Beitrag vervollständigen bzw. fehler verbessern kann, so möge er/sie dies bitte tun.
__________________
Ladida
Manni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 08:08   #2 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Ja, das ist eine echte Schweinerei.

Leicht verdientes Geld mit unserem Gesetz als Vorwand. Das ist natürlich reine Abzocke und liegt wahrscheinlich daran, dass 1) die Leute immer mehr Geld haben wollen und 2) es schwerer geworden ist Geld zu verdienen.

Anwälte sind "Schweinehunde", die damit aber gut Geld verdienen können. Das sie dem ein oder anderen mit solchen Aktionen die Existenz rauben interessiert sie wahrscheinlich eher wenig.

Ist doch genau so, wenn die ganzen privaten Homepages abgemahnt werden. Für die Anwälte ist es ein besseres Monatsgehalt, für die betreffenden Homepagebesitzer ist es ein finanzieller Genickbruch.

Ich kann nur jedem wünschen, dass er nicht in eine solche Situation kommt.
__________________
Gruss
faulwurf
faulwurf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 08:18   #3 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Zitat:
Zitat von Manni Calavera
Fall 2:
Eine andere Frau verkaufte Schmuck, Brillen und noch irgendwas und las irgendwo einen Namen, der ihrer Meinung nach schön klang. Unter eben diesem bat sie eine Kette an. Einen Tag später war die Auktion mit dem Hinweis, dass die Urheberrechte von Fa. XY GmbH verletzt worden wären, geschlossen worden.
Sie sollte ebenfalls mehrere hundert (ich glaube sogar über 1000,-) € zahlen. Ein Sprecher der Fa. meinte, dass sie so einen Namen schützen wollten, dass sie rechtlich keine andere Möglichkeit gehabt hätten (die wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, dass es rechtlich nicht möglich gewesen wäre, der Frau eine E-Mail zu schicken und sie unter Androhung einen Rechtsanwalt einzuschalten, darum zu bitten, die Auktion abzubrechen) und dass sie und die Anwälte bereit wären mit der Frau zu reden.
Die Frau sollte sogar über 5000 Euro bezahlen!!!
__________________
Es gibt sowas wie ne Editierfunktion. Man klicke einfach auf den Button editieren. Und bitte nicht schreibfaul sein.
bluerose1983 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 08:24   #4 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Ich hoffe mal das das Einzelfälle sind. Trotzdem eine riesen Schweinerei. Ich kann es ja verstehen wenn Firmen sich darüber ärgern, aber man kann das auch ohne Anwalt lösen. Bei den meisten dürfte eine freundliche e-mail ausreichen.
Anwälte die solche Fälle bearbeiten müßen echt skrupellose Wichser sein. Hauptsache es bringt Geld...

Ich werde trotzdem weiter bei Ebay verkaufen, zur not habe ich meine Rechtschutzvers. die auch mal gebraucht werden will.
__________________
Gleich reiß ich dir den Sack ab!
Mr. White ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 08:42   #5 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

:eek: Das ist ja mies. Dürfen die denn so was überhaupt machen?
Wenn ich mir etwas kaufe kann ich doch damit machen was ich will.

Ich glaub nicht, dass das ganze so legal ist was die Anwälte da veranstalten. Nach dem Motto: „Wenn Er/Sie schiss und keine Ahnung hat dann wird schon gezahlt.“

Wo ist denn Slash? Der muss uns das mal erklären.
__________________
Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm ich Psychopharmaka.
F.U.
cornholio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 08:52   #6 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Zitat:
Zitat von cornholio
:eek: Das ist ja mies. Dürfen die denn so was überhaupt machen?
Wenn ich mir etwas kaufe kann ich doch damit machen was ich will.
Nachdem, was bei Akte 05 gesagt wurde, ist das alles rechtens. Leider.
__________________
Ladida
Manni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 09:02   #7 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Zitat:
Zitat von cornholio
:eek: Das ist ja mies. Dürfen die denn so was überhaupt machen?
Wenn ich mir etwas kaufe kann ich doch damit machen was ich will.

Ich glaub nicht, dass das ganze so legal ist was die Anwälte da veranstalten. Nach dem Motto: „Wenn Er/Sie schiss und keine Ahnung hat dann wird schon gezahlt.“

Wo ist denn Slash? Der muss uns das mal erklären.
Die Anwälte müssen natürlich einen Auftraggeber haben. Sie dürfen nur im Auftrag eines Mandanten handekn, ansonsten sind ihnen die Hände gebunden.
Und man kann überprüfen lassen, ob der Vorwurf bzw. der Mahnbescheid berechtigt ist oder nicht!!!
__________________
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bluerose1983 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 09:04   #8 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Also erstmal stelle ich mir hier die Frage wo bleibt denn der Verkäuferschutz für privat Personen? Das man einer nicht-wirtschaftlich handelnden Person nicht zumuten kann über alle Rechtsgrundlagen im Klaren zu sein ist wohl eindeutig!

Die Sachen mit Garantie und Rückgaberecht sind überhaupt nicht rechtens in der BRD wenn es sich um einen zweiseitigen Privatkauf handelt!

Ich weiß auch nicht was in jeder eBay Auktion dieser Blödsinns Passus von wegen „nach geltendem EU Recht“ soll. Wir = Deutschland = Deutsche Rechtsgrundlage. Ungleich Europa.

Das dumme ist nur das wir ja mittlerweile auch soweit sind das jeder einen jeden verklagen darf. Und der Ausdruck "Rechtsverdreher" (Sorry Slash*g*) kommt ja auch nicht von ungefähr.

Wenn man nur ein bisschen Ahnung hat weiß man das man nahezu jeden Paragraphen dehnen, drehen und Neuinterpretieren kann wie man will. Dann holt man sich noch einen "Gutachter" an Bord und schon kann’s losgehen.

Zitat:
Zitat von cornholio
:eek: Das ist ja mies. Dürfen die denn so was überhaupt machen?
Wenn ich mir etwas kaufe kann ich doch damit machen was ich will.
Bestes Beispiel ist da wohl Valve mit Steam und HL2 oder? Es wird einem ein Kaufvertrag vorgegaukelt, der sich aber im Nachhinein als Leihurkunde entpuppt. So in etwa.

Interessant finde ich aber das es euch echt noch schockieren kann was hier ein "Rechtsstaat" nicht alles offen lässt um seine Bürger zu kriminalisieren.

Das ALLERBESTE BSP hierzu: http://www.gvu.de/
overdose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 09:09   #9 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Zitat:
Zitat von overdose
Also erstmal stelle ich mir hier die Frage wo bleibt denn der Verkäuferschutz für privat Personen? Das man einer nicht-wirtschaftlich handelnden Person nicht zumuten kann über alle Rechtsgrundlagen im Klaren zu sein ist wohl eindeutig!

Dose, das is wie mit dem Verkehrsrecht, Unwissenheit schützt einen nicht, man muss sich vorher erkundigen. Ist gesetzlich festgelegt!!!
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bluerose1983 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 09:15   #10 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Zitat:
Zitat von bluerose1983
Die Anwälte müssen natürlich einen Auftraggeber haben. Sie dürfen nur im Auftrag eines Mandanten handekn, ansonsten sind ihnen die Hände gebunden.
Und man kann überprüfen lassen, ob der Vorwurf bzw. der Mahnbescheid berechtigt ist oder nicht!!!
Das ist mir schon klar, dass Anwälte eine Auftraggeber haben… sonst würden sie ja wohl kaum Geld damit verdienen ne?
Sicher kann man prüfen lassen ob die Anklage rechtens ist, bloss… wer macht das schon?!? Höchstens der Anwalt von einem Angeklagten. Aber ein Angeklagter wird sich auch denken, bevor er vor Gericht geht und womöglich noch verliert spart er sich das Geld für den Anwalt und bezahlt gleich…
__________________
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F.U.
cornholio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 09:17   #11 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Zitat:
Zitat von cornholio
Das ist mir schon klar, dass Anwälte eine Auftraggeber haben… sonst würden sie ja wohl kaum Geld damit verdienen ne?
Sicher kann man prüfen lassen ob die Anklage rechtens ist, bloss… wer macht das schon?!? Höchstens der Anwalt von einem Angeklagten. Aber ein Angeklagter wird sich auch denken, bevor er vor Gericht geht und womöglich noch verliert spart er sich das Geld für den Anwalt und bezahlt gleich…
Man muss nicht vor Gericht, um zu prüfen, ob es rechtens ist!!!
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bluerose1983 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 09:24   #12 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Zitat:
Zitat von bluerose1983
Dose, das is wie mit dem Verkehrsrecht, Unwissenheit schützt einen nicht, man muss sich vorher erkundigen. Ist gesetzlich festgelegt!!!
Toller Spruch, oft gehört: "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht" Aber halt doch nicht ganz wahr.

Es gibt nunmal im Handel besonderen Schutz von Privatpersonen. Privatpersonen sind in dem Fall so definiert wie ich es anfangs erwähnte mit Nicht-Gewerbliche-Verkäufer
overdose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 09:29   #13 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Zitat:
Zitat von overdose
Toller Spruch, oft gehört: "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht" Aber halt doch nicht ganz wahr.

Es gibt nunmal im Handel besonderen Schutz von Privatpersonen. Privatpersonen sind in dem Fall so definiert wie ich es anfangs erwähnte mit Nicht-Gewerbliche-Verkäufer
Hmmm, da wär ich mir nicht sicher. Bei Akte 05 haben die das auch für Privatpersonen im nicht gewerblichen Verkauf gesagt und ich bin auch der Meinung. Aber wenn du was findest, was besagt, dass es nicht so ist, dann kläre mich drüber auf. Danke
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bluerose1983 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 10:50   #14 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Ich grübel mal ne Runde und stöber in meinem Hirn unter der leicht angestaubten Kaste "BWL/VWL->HGB"...ich meld mich dann.
overdose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 10:57   #15 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Zitat:
Zitat von bluerose1983
Man muss nicht vor Gericht, um zu prüfen, ob es rechtens ist!!!
Nein das nicht, aber man braucht dazu schon jemanden, der sich damit auskennt.
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F.U.
cornholio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 11:05   #16 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Was mir gerade noch eingefallen ist:

Mit welchem Status haben die Personen bei eBay verkauft? Als e.K. oder als Kleingewerbetreibende? Oder wie oder was?

Grade durch eBay sind alle Richtilinien ab wann man Gewerbetreiben und ab wann noch nicht schwer durcheinandergeraten, sodass eigenlich immer der Einzelfall geprüft wird.

Wie gesagt, das ist alles sowas von schwammig das jeder gute Anwalt da gwinnt. Egal wie
overdose ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 23.09.2005, 11:07   #17 (permalink)
AW: Ebay und die Rechtsanwälte

Das wurde meines Wissens nicht gesagt. Bei dem 3. Fall könnte ich mir n Kleingewerbe vorstellen. Die erste Dame mit der CD wahrscheinlich ganz normal. Wollte halt mal was loswerden.
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Ladida
Manni ist offline   Mit Zitat antworten
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