Eon und RWE und das Kartellamt


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Alt 20.08.2005, 20:33   #1 (permalink)
Eon und RWE und das Kartellamt

Zitat:
Verfahren gegen Eon und RWE

ESSEN dpa
Wegen hoher Strompreise hat das Kartellamt ein förmliches Verfahren gegen die beiden Stromversorger Eon und RWE eingeleitet. Beide Konzerne stünden unter dem Verdacht einer marktbeherrschenden Stellung, so die Behörde. Je nach Ergebnis würden auch die beiden anderen "Großen", Vattenfall und EnBW, um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Gegen sie laufe daher bisher kein Verfahren. Die Prüfbitte geht unter anderem auf den Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) zurück.
Quelle: www.taz.de

Gerade weil aus dem Dürener Raum viele beim RWE beschäftigt sind, denke ich ist diese Meldung nicht uninteressant. Glaubt ihr das die beiden Energiekonzerne eine monopole Macht darstellen und diese auch derart ausnutzen oder ist dieses Verfahren nicht der Rede wert? Was haltet ihr generell davon, dass sich der Staat darum kümmert solche Monopole zu unterbinden? Tut er das überhaupt ausreichend und was sollte im Vordergrund stehen - Verbraucherschutz oder das Kapital beim Unternehmen?
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Die beste Chance die ihr je hattet!
Spreeward ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2005, 21:17   #2 (permalink)
AW: Eon und RWE und das Kartellamt

Zitat:
Zitat von Spreeward
Quelle: www.taz.de

Gerade weil aus dem Dürener Raum viele beim RWE beschäftigt sind, denke ich ist diese Meldung nicht uninteressant. Glaubt ihr das die beiden Energiekonzerne eine monopole Macht darstellen und diese auch derart ausnutzen oder ist dieses Verfahren nicht der Rede wert? Was haltet ihr generell davon, dass sich der Staat darum kümmert solche Monopole zu unterbinden? Tut er das überhaupt ausreichend und was sollte im Vordergrund stehen - Verbraucherschutz oder das Kapital beim Unternehmen?
Doch, ich halte viel davon, wenn der Staat solche Monopole unterbindet! Allerdings wird es nicht viel nützen, denke ich.
Ich bin bei Lichtblick, habe durch die Öko-Strom und die sind meines Wissens günstiger als Eon und Co.

Auch wenn es mir für die Mitarbeiter von Eon und Co leid tut, sollte der Verbraucherschutz ganz klar im Vordergrund stehen!!
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Lieben Gruß von Julie (aka Pixi)
Pixi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2005, 21:57   #3 (permalink)
AW: Eon und RWE und das Kartellamt

Wie geht das Bundeskartellamt gegen Kartelle vor?
Kartelle sind Absprachen von Wettbewerbern über Preise oder Mengen, die Aufteilung von Gebieten oder Kundengruppen. Derartige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen unterliegen dem allgemeinen Kartellverbot des § 1 GWB.

Zur Durchsetzung des Kartellverbotes hat das Bundeskartellamt weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Es kann von den Unternehmen Auskünfte verlangen, Geschäftsunterlagen einsehen sowie nach richterlicher Anordnung Unternehmen durchsuchen und Beweismittel beschlagnahmen. Wird ein verbotenes Kartell aufgedeckt, kann das Bundeskartellamt gegen die beteiligten Unternehmen Geldbußen in Höhe von bis zu 10% ihrer jeweiligen im vorausgegangenen Jahr erzielten Gesamtumsätze verhängen. In der Bonusregelung vom April 2000 erläutert das Bundeskartellamt seine Praxis, solchen Unternehmen, die das Amt frühzeitig über ein Kartell informieren und umfassend kooperieren, erhebliche Bußgeldreduzierungen zu gewähren. Diese Bonusregelung hat bereits in mehreren Fällen erheblich zur Aufdeckung eines Kartells beigetragen.

(http://www.bundeskartellamt.de/wDeut...q/faq_05.shtml)

Ich denke ein privates Unternehmen hätte gar nicht die Mittel und Rechte so vorzugehen.
Luigi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2005, 22:06   #4 (permalink)
AW: Eon und RWE und das Kartellamt

Ich denke das ist die Reaktion auf die angekündigte Strompreiserhöhung um bis zu 30%.
Und das empfände ich schon als dreiste Erhöhung, wo mal jemand nach dem Rechtem sehen sollte.
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Never argue with an idiot. They will just drag you down to their level and beat you with experience.
~ MindStorm ~ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2005, 22:51   #5 (permalink)
AW: Eon und RWE und das Kartellamt

Zitat:
Zitat von Luigi
Ich denke ein privates Unternehmen hätte gar nicht die Mittel und Rechte so vorzugehen.
Hab ich was verpasst???

Soll das Kartellamt privatisiert werden?
Wenn dem nicht so ist: Welchen Sinn macht dann der Satz zu dem Zitat?

Zum Thema: Ich finde, dass das Kartellamt eine gute Institution ist. Denn sie verhindert Preisabsprachen (und was Kartelle noch so machen) und sorgt somit für Wettbewerb und weniger Kosten.
__________________
Ladida
Manni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2005, 01:52   #6 (permalink)
AW: Eon und RWE und das Kartellamt

Mein Arbeitgeber RWE Power AG ist verpflichtet Gewinne zu erzielen um die Aktionäre (zum größten Teil aus dem fernen Osten) zu befriedigen. Dann macht man auch keinen Halt bei der Streichung von Personal etc.. Ich besitze auch RWE Aktien, die beim Kauf 25€ kosteten und mittlerweile bei 55€ stehen. Jedoch nicht nur die Aktien kann man als Grund nennen sondern auch der gestiegene Preis für die Herstellung des Stroms um die Raffgier der Bosse bei RWE, die sich z.B. mal eben 17% Lohnerhöhung gönnen.
Micoud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2005, 03:07   #7 (permalink)
AW: Eon und RWE und das Kartellamt

also ich bin auch klar dafür das der staat drauf achtet das der kleine bürger nicht noch weiter abgezockt wird...nach micouds aussage ist ja wohl klar das wir auf das kartellamt nicht verzichten können, geht nicht an das wir mehr blechen müssen nur damit den feinen herren aus dem fernen osten sich ein bisschen mehr kaviar in den arsch schieben können...schon klar warum die RWE bosse 17% mehr kohle brauchen, deren kinder sind bestimmt stammkunden bei jamba...
Marquinho ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2005, 12:22   #8 (permalink)
AW: Eon und RWE und das Kartellamt

Das Kartellamt soll denen ruhig mal aufs Dach steigen.
Da sieht man wiedermal schön das eine AG nurnoch darauf achtet das die Aktien steigen, alles andere verliert an Bedeutung.

Viva la Kapitalismus
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Gleich reiß ich dir den Sack ab!
Mr. White ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2005, 13:30   #9 (permalink)
AW: Eon und RWE und das Kartellamt

Eigentlich versucht doch jede AG ihre Aktien in die Höhe zu treiben damit die Aktionäre glücklich sind. Auf Kosten der Arbeitnehmer. Ic könnte ja noch mehr erzählen wie asozial manche Bosse sind und ihre Macht ausnutzen. Aber, da ich durch meinen Vertrag dazu verpflichtet bin mein Maul zu halten lass ich es auch lieber.
Micoud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2005, 13:36   #10 (permalink)
AW: Eon und RWE und das Kartellamt

Ich meine auch alle AGs, der Gewinn geht an die Aktionäre anstatt zu den Angestellten, auf dauer werden die Arbeiter ausgebeutet und die reiche Fettärsche werden immer reicher.
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Gleich reiß ich dir den Sack ab!
Mr. White ist gerade online   Mit Zitat antworten

Alt 21.08.2005, 17:02   #11 (permalink)
AW: Eon und RWE und das Kartellamt

Zitat:
Zitat von Mr. White
Ich meine auch alle AGs, der Gewinn geht an die Aktionäre anstatt zu den Angestellten, auf dauer werden die Arbeiter ausgebeutet und die reiche Fettärsche werden immer reicher.
*loooooooool*
Sorry, für den unqualifizierten Kommentar, aber ich les grad gezwungener Maßen alte DDR-Zeitungen aus den 60er Jahren, wo so richtig die rote Farbe von den Seiten tropft.
Nahezu identisch zu deinen Formulierungen. :eek:

On-topic:
In vielen Fällen, wie Microsoft, bin ich strikt gegen das Eingreifen der Kartellbehörde, da es sich um erarbeitete Monopolstellungen liegt.

Hier liegt die Situation aber anders. Der Strommarkt (wie Bahn, Post, Telefon u.ä.) neigt aus ökonomischen Gründen dazu, zu Monopolen zu führen. Einem gehören nunmal die Leitungen und der kann nach belieben bestimmen. Wie soll man eingreifen? IN meinen Augen ist die einzige mögliche Methode Einspeisungsgrenzen zu erheben und so den Strommarkt zu liberalisieren. Aber dieser Weg ist schwer.
Es ist auch sehr wahrscheinlich, dass die ganzen Bemühungen jetzt eh' für die Katz sind, da nach dem Regierungswechsel die Konkurrenzsituation nochmal ordentlich durchgewürfelt wird.
Cold Blood ist offline   Mit Zitat antworten
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