![]() |
|
Falsche uneidliche Aussage!!!pahSmalltalk |
|
|
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
|
#1 (permalink) |
|
moin moin zusammen,
ich hab hier mal n problem, ich hab ne Anzeige vom Staatsanwalt wegen "falscher uneidlicher Aussage" bekommen. Nun ja,bald ist Gerichtsverhandlung und gestern ging ich zu meinem Anwalt um ihn zu bitten mich zu vertreten. Da ich noch Lehrling bin hab ich meinen Anwalt gefragt ob ich Prozesskostenhilfe bekomme oder zumindest einen Pflichtverteidiger weil ich mir einfach keinen Leisten kann. Die ganze Sache wird von Anfang bis Ende ca. 800 Euro kosten. Mein Anwalt meinte dann das in solchen Fällen keine Hilfe vom Staat angeboten wird. HALLO????Ich mein soll ich mich jetz alleine auf die Anklagebank setzen und mich verurteilen lassen??!!Noch dazu das ich wirklich keine Falschaussage gemacht hab!!!! Habt ihr vielleicht Vorschläge was ich machen kann das ich nen Anwalt nehmen kann den ich aber nich bezahlen muss!! Danke
__________________
Bli Bla Blo :cool2: |
|
|
|
|
|
|
#3 (permalink) |
|
AW: Falsche uneidliche Aussage!!!pah
Wie alt bist du? Läuft das nicht noch über Jugendgerichtshilfe?
Da gewinnst du dann ja schonmal einen Eindruck was da folgen kann. In meinem Job mache ich unter anderem auch Jugendgerichtshilfe und ich hab viele Jugendliche die ohne Anwalt in der Hauptverhandlung sitzen. Du kannst dich da ja auch selbst äußern. |
|
|
|
|
|
|
#4 (permalink) |
|
AW: Falsche uneidliche Aussage!!!pah
für den fall brauchst du eigentlich kein anwalt. mehr als auf unschuldig plädieren kann der anwalt auch nicht machen. der anwalt wäre zum beispiel gut um das strafmaß etwas runter zu drücken aber das fällt ja (hoffentlich) weg wenn du nix getan hast.
|
|
|
|
|
|
|
#5 (permalink) |
|
AW: Falsche uneidliche Aussage!!!pah
Wenn du nichts gemacht hast, kann dir auch nichts passieren.
Gewinnst du den Prozeß, wirst also freigesprochen, dann hast du ohnehin keine Kosten, die trägt dann der Staat. Und ganz nebenbei: Wenn du wegen vorsätzlicher, falscher uneindlicher Aussage angeklagt wirst, dann hat der Staatsanwalt auch Belege vorliegen, das mit deiner Aussage was nicht in Ordnung gewesen ist. Für sowas wird nämlich sonst nicht wirklich oft ne Welle gemacht. Ich stimme Schlumpfine aber zu, je nachdem, wie alt du bist, hat das wohl was mit Jugendgerichtshilfe zu tun. Alternativ würde ich mich mal nach nem anderen Anwalt umhören.
__________________
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (Winston Churchill) Nicht den Tod sollte man fürchten, sondern daß man nie beginnen wird, zu leben. (Marc Aurel) Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein. (Mahatma Gandhi) |
|
|
|
|
|
|
#6 (permalink) |
|
AW: Falsche uneidliche Aussage!!!pah
@Schlumpfine: Ich war bei tatzeit 20 Jahre und hab auch im Januar nen Termin bei der Jugendgerichtshilfe.Meinst du die könnten mir mehr über die Kosten sagen?!
Weil ich meine. ich bin in der Ausbildung und hab auch ne eigene Wohnung!! Und ich kann mir einfach keinen Anwalt leisten.Deswegen will ich Prozesskostenhilfe aber mein Anwalt meint des geht nich.Is doch was faul hier!!! @manni: es geht darum dass zwei Männer sich geschlagen haben und ich des gesehen habe, und deshalb ne aussage gemacht hab.Ich hab dann ausgesagt das der eine Typ als erster zugeschlagen hat, aber des glaubt mir der Staatsanwalt nicht....deshalb ne "falschaussage"!!!
__________________
Bli Bla Blo :cool2: |
|
|
|
|
|
|
#7 (permalink) |
|
AW: Falsche uneidliche Aussage!!!pah
Also wenn es so sein sollte, wie du gesagt hast, und der Staatsanwalt es nicht beweisen kann, das es anders rum war, brauchst du auch keinen Anwalt.
Weil wie gesagt, groß was machen kann der da auch nicht. Und wenn du zu deiner Aussage stehst und sie der Wahrheit entspricht, dann wir das schon alles glatt gehen.
__________________
![]() |
|
|
|
|
|
|
#8 (permalink) |
|
AW: Falsche uneidliche Aussage!!!pah
Kann mich K-Dog nur anschließen.
Woher hat der Staatsanwalt das denn? Wenn ein anderer Zeuge was anderes sagt, wird er dir kaum was können. Und wenn der Typ, von dem du gesagt hast, er hätte zuerst zugeschlagen, was anderes sagt - logisch, wenn er selbst was anderes sagt - kann der Staatsanwalt wohl auch kaum was machen. Wenn jetzt allerdings mehrere andere Zeugen, die mit dem von dir genannten Schläger nichts zu tun haben, deiner Aussage widersprechen, sieht´s schlecht aus.
__________________
Ladida
|
|
|
|
|
|
|
#9 (permalink) |
|
AW: Falsche uneidliche Aussage!!!pah
Also ohne etwas prophezeien oder irgendetwas beurteilen zu wollen.
Ich erlebe es folgendermaßen: wenn es zu einer Anklage kommt, dann geschieht das auch mit Grund und wenn der Weg bis hin zur Hauptverhandlung führt, dann habe ich bisher eigentlich immer eine Verurteilung erlebt. Möchte dir damit nicht unnötig Angst machen, aber kann nur aus meiner Erfahrung sprechen. |
|
|
|
|
![]() |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Falsche Freunde | Akane | Gedichte und Geschichten (unbekannte Dichter) | 0 | 05.04.2003 21:37 |
| Festplatte zeigt falsche Grösse an | N8hawk | Hardware | 10 | 17.07.2002 12:45 |