Gegen Kinderpronographie - aber das geht wohl zu weit?


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Alt 17.12.2007, 10:37   #1 (permalink)
Gegen Kinderpronographie - aber das geht wohl zu weit?

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Zitat:
Das wäre nach dem neuen Gesetzeswortlaut schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa könnte schon dann strafbar sein, weil die Einladung dann als "Entgelt" gilt. Geld- oder gar Haftstrafe drohen auch demjenigen, der eine "Zwangslage" ausnutzt - etwa wenn er versucht, mit einer Jugendlichen intim zu werden, die mangels einer Fahrgelegenheit nach einer Party bei ihm übernachtet. Nach dem Willen der EU soll schon der "Versuch" künftig unter Strafe stehen.
Ich finde es ja gut das man was dagegen machen will, aber ist das nicht ein bisschen zu krass ??
__________________
Zitat:
Du bist es gewohnt zu schreien,wenn du kommst? - Brauchst du bei mir nicht,ich hab ne Türklingel
Zitat:
Zitat von: Sigmund Freud (öster. Psychologe & Psychater, 1856-1939)
Die große Frage, die ich trotz meines dreißigjährigen Studiums der weiblichen Seele nicht zu beantworten vermag, lautet: 'Was will eine Frau?
GenX ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 17.12.2007, 11:16   #2 (permalink)
AW: Gegen Kinderpronographie - aber das geht wohl zu weit?

Is der Captain auch schon drauf eingegangen.

Und ich kann mich ihm und allen Kritikern dieser Überlegungen/ Pläne nur anschließen.
Die bestehenden Gesetze, die sexuelle Handlungen an/mit unter 12 bzw 14 Jährigen (hab das Alter nicht mehr genau im Kopf, aber ich meine es war 14) verbieten und da drüber nur mit Erlaubnis der Eltern zulässt, sind meiner Meinung nach völlig ausreichend.

Und wenn eine/r gegen den Willen eines/r anderen versucht mit diesem/r Sex zu haben, steht das heute auch schon unter Strafe (Nötigung, sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch).

Wenn sie jeden Jugendlichen bestrafen wollen, der einem Mädel einen Drink, einen Kinoabend oder ähnliches nur finanziert, weil er hofft, dass sie hinterher mit ihm ins Bett geht oder er wenigstens n bisschen fummeln darf, können sie eigentlich gleich jeden nen pauschalen Betrag in Form eines Bußgelds zahlen lassen.
__________________
Ladida
Manni ist offline   Mit Zitat antworten
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