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Internet Cafe - CounterstrikeGames PC, Spielekonsolen, Brett- und Rollenspiele etc. |
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#1 (permalink) |
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Internet Cafe - Counterstrike
Hallo Forum,
besitze einen Internetcafe...mit 10 Pc's mit Internetzugang auf jeden PC ist das berühmte CS spiel drauf. Es ist das deutsche version und ab 16 jahren darf man das spiel bei mir im internetcafe spielen. Neulich kam die Polizei zu mir ins Laden und meinte ich dürfe keine Spiele im Internet Cafes haben. Mach brauche so ein Schein von der Behörde usw. (...bestimmt war das mein konkurrent )habe im google geschaut da habe ich meistens nix passendes gefunden...meistens in spielhallen die internet anschlüsse etc. habe auch negative und positive sachen gefunden... Weißt jemand bescheid wie das abläuft mit Spielen in Internetcafe ohne Gewinnmöglichkeit etc.?! muss ich ein schein holen was über 2 tausend € kosten soll... mfg |
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#2 (permalink) |
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AW: Internet Cafe - Counterstrike
Hallo Forum-User,
frag doch mal nen juristen, die polizei oder den besitzer eines anderen intenet-cafes...
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,,Wenn du brillant über ein Problem reden kannst, scheint das Problem bereits gelöst zu sein.''
-Stanley Kubrick- |
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#3 (permalink) |
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AW: Internet Cafe - Counterstrike
Wie das von der Behördenseite aus ist weiss ich nicht. Vielleicht zählt das I-Net Caffee dann als Spielhalle oder so? Am besten mal bei der Gewerbeaufsicht nachfragen.
Aber was ich weiss, ist das der Ärger, den der Spielehersteller dir machen kann, schlimmer ist. Hast du mal die Lizenzbestimmungen gelesen? Normalerweise braucht man für sowas andere Lizenzen, eine Art "Verleihlizenz". Mach dich mal schlau, am besten beim Hersteller oder dem Deutschen Vertrieb. Bevor es noch eine böse Überraschung gibt.
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#4 (permalink) | |
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AW: Internet Cafe - Counterstrike
Soweit ich weiss zählen I-Net Caffees nicht als Spielhalle, und darum dürfen auch keine Videospiele dort angeboten werden. Hier müsstest Du eine Genehmigung den Laden als Spielhalle betreiben zu dürfen, wenn ich mich recht erinnere.
Ich weiss es leider nicht mehr genau. Vor ein/zwei Jahren hatte ich mal irgendwo ein Thread zu dem Thema, in dem das gut erklärt war. Mal sehen ob ich den wieder finde... Oder frag gleich die Stellen, die für diese Vorschriften zuständig sind, bzw. die Gewerbeaufsicht. Zitat:
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Man reiche mir mein LART! Kein Support bei IT-Fragen via ICQ, Skype, PN oder Email!
(Stammuser ausgenommen) |
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#5 (permalink) |
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AW: Internet Cafe - Counterstrike
Hier wurde das auchmal besprochen und ich habe dort gute Tipps bekommen.
Und die meisten haben ja gemerkt, das bei mir da leider (noch) nichts geschehen ist. Finanzierung steht noch nicht ganz... aber darum gings hier ja nicht.... Bis dann Der CRAEF
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#6 (permalink) |
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AW: Internet Cafe - Counterstrike
Hallo,
leider habe ich keine erfreuliche Nachricht für dich: Jetzt ist es amtlich: Betreiber von Internet-Cafes, die auch Computerspiele auf ihren Rechnern anbieten, benötigen eine Spielhallenerlaubnis. Das hat der erste Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin in einem Urteil (Az: OVG 1 S 55.02, OVG 1 S 67.02) festgelegt. Die Richter hatten sich zuvor in zwei Beschwerdeverfahren mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Internet-Cafes eine Spielhallenerlaubnis nach Paragraph 33 der Gewerbeordnung benötigen. Wirtschaftsämter hatten zuvor Internet-Cafes schließen lassen, nachdem sie bei Überprüfungen der Betriebe Kinder und Jugendliche PC-Games wie "Counterstrike" spielen sahen. Die zuständigen Ämter untersagten den Internet Cafe-Betreibern Spiele weiterhin anzubieten. Sie begründeten ihren Schritt damit, dass es sich um genehmigungsbedürftige Spielhallen handele, für die man eine entsprechende Erlaubnis benötige. Die Betreiber zogen vor das Verwaltungsgericht, weil sie der Auffassung waren, die Surf- und Spiel-PCs würden schwerpunktmäßig nicht für Spiele, sondern für das Internet genutzt. Doch das bereits das Verwaltungsgericht gab der Auffassung der Ämter Recht. Gemäß Paragraph 33 der Gewerbeordnung benötige man eine Erlaubnis, wenn er gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend unter anderem der Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit diene. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich nun der Auffassung des Verwaltungsgerichts an. P.S Danach liegt es auch im Ermessen der Gewerbeaufsicht ob du als Spielhalle angesehen wirst. Ausserdem wird dann wenn du die Erlaubnis einholst pro Rechner eine Unterhaltungssteuer von ca. 160€ pro Monat fällig. Diese Steuer ist nicht vom Umsatz abhängig also sprich wenn du mit dem Rechner keine Müde Mark verdienst musst du diese Steuer trotzdem Abführen. Also ich finde es geht nicht primär um den Jugendschutz dass find ich einfach ein absoluten Blödsinn, es geht nur um neue Einnahmequellen für unsere gierigen Bürokraten. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen |
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