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Kündigung & AbfindungSmalltalk Off-Topic, Chat & Spam, Gratulationen, Vorstellungen |
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#1 (permalink) |
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Kündigung & Abfindung
Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen oder habt da erfahrung in sowas. Wie ist das wenn man nach 5 Jahren gekündigt wird. Aus einem Grund der nicht ganz der Wahrheit entspricht. Hat man dann anspruch auf eine Abfindung??? Danke jetzt schon mal für eure Hilfe!!!! ![]() |
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#2 (permalink) |
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AW: Kündigung & Abfindung
Also wenn der Kündigungsgrund nicht der Wahrheit entspricht, solltest du vielleicht überlegen zu klagen (wär allerdings hilfreich, wenn du den grund mal nennen würdest und inwieweit er denn wahr ist), dann hast du aber glaub ich kein recht mehr auf ne abfindung, die du sowieso bei deiner kündigung hättest fordern müssen...
kann auch sein, dass ich da falsch informiert bin...
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,,Wenn du brillant über ein Problem reden kannst, scheint das Problem bereits gelöst zu sein.''
-Stanley Kubrick- |
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#3 (permalink) |
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AW: Kündigung & Abfindung
Zum Arbeitsgericht kann nicht schaden.
Eine standard Abfindung ist ca. 1 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Ob das Freiwillig ist, oder ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist weiss ich nicht. Der Kündigungsgrund spielt bestimmt auch eine Rolle. Frag einfach mal beim Arbeitsgericht an oder frag das Orakel, das weiss alles.
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#4 (permalink) |
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AW: Kündigung & Abfindung
Also wenn du gekündigt wirst steht dir auf jedenfall eine Abfindung zu, es sei denn es besteht ein guter Grund. (Fernbleiben von Arbeit, Mobbing, Irgendwas mal mitgehen lassen)
Aber wie gesagt du könntest etwas präziser werden. ![]()
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Der Himmel ist deshalb so grau, weil alles Blaue schon heruntergelogen wurde. |
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#6 (permalink) |
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AW: Kündigung & Abfindung
Soviel ich weiß greift das Kündigungsschutzgesetz und damit verbundene Abfindungen erst bei Unternehmen mit mehr als fünf dauerhaft Festangestellten. So geschah das nämlich bei meinem alten Arbeitgeber das ein Ex-Kollege auf eine Abfindung klagte und kein Recht zugesprochen kam.
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#7 (permalink) | |
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AW: Kündigung & Abfindung
Zitat:
Abfindungen kommen daher, dass in Betrieben wo die Mitarbeiter dem Kündigungsschutz unterliegen (aktuelle Größe musst du mal nachschauen, weil das häufig diskutiert wird), Kündigungsfristen gibt. Um diese zu umgehen bieten Arbeitgeber häufig Abfindungen an. Aber das ist freiwillig. Entweder er bietet dir eine Abfindung oder er muss dich noch die Zeit beschäftigen die dir durch Kündigungschutz zustehen. Das kannst du einklagen. Grundlage dafür ist natürlich, dass es keinen Grund dafür gab, dass er dich fristlos kündigt und wenn du schon schreibst "nicht ganz der Wahrheit", dann klingt das schon sehr danach. Im Grunde gibt es zwei Fragen: (1) Ist es der Kündigungsgrund wahrheitsgemäß? (2) Bietet dieser rechtlich die Grundlage für eine fristlose Kündigung? Auf beide Fragen gibt es ein klares Ja oder Nein. Wenn er dich also fristlos kündigt und du meinst der angegebene Grund wäre falsch, dann musst du dagegen klagen. Dafür hast du allerdings nur 3 Wochen Zeit ab Zustellung der Kündigung. |
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#9 (permalink) | |
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AW: Kündigung & Abfindung
Zitat:
Off-Topic: Jetzt komm ich mir ehrlich gesagt ziemlich verarscht vor. Weil laut letztem Post müsste das Thema ja irgendwo auf den hinteren Seiten gewesen sein. Ich hab aber garantiert deshalb darauf geantwortet weil es unter den obersten auf Seite 1 war. Jetzt bin ich verwirrt. |
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