Neue Kronzeugenreglung


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Alt 16.05.2007, 19:50   #1 (permalink)
Neue Kronzeugenreglung

hallo!

ich hab gerade in der tagesschau einen bericht über die, im frühjahr 2008 eintretende, neue kronzeugenreglung gesehen und würde diese hier gern zur diskussion stellen.
für die, die nicht wissen, um was es geht werde ich aus dem heutigem spiegel-online-artikel zitieren.

Zitat:
Das Bundeskabinett billigte heute die von der Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegte Kronzeugenregelung, die ab Frühjahr 2008 gelten soll. Dem bis zuletzt heftig umstrittenen Gesetz zufolge können Kriminelle oder Terroristen, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beitragen, künftig Strafmilderung oder sogar -freiheit zugestanden bekommen. So erhofft sich die Regierung, bei Ermittlungen in abgeschlossenen kriminellen Milieus besser voranzukommen.
ich wüsste gern, was ihr von dieser neureglung haltet?! ist sie sinnvoll oder wird sie es jemals sein? empfindet ihr als als rechtens, wenn eigentlich schuldige täter, freigesprochen werden, weil sie einen "noch" schuldigern denunzieren? sollte der staat oder unser rechtssytem wirklich hand in hand mit verbrechern oder "staatsfeinden" zusammenarbeiten?

brisante straftaten werden nach der neuen reglung berücksichtig:

Zitat:
Nun sollen bald auch Mord und Totschlag, Geldfälschung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, Kinderpornografie, Korruption und Geldwäsche dazu zählen - aber auch Landesverrat, die Gefährdung des Rechtsstaats oder der äußeren Sicherheit.
und dementsprechend eine frage, die wohl nur sehr subjektiv beantwortet werden kann: wie würdet ihr als opfer einer der oben aufgeführten straftat bei dieser "neuen gerechtigkeit" empfinden?!

zypries verspricht durch klare gesetzesdefinitionen und strenge reglungen sicherheit, doch wie gut wird man sich darauf verlassen können?

tut mir leid, dass ich euch mit fragen zu dem thema zuballere, selbst aber keine beantworte. ich starte diesen thread um mir andere, eure meinungen anhören zu wollen. ich stehe der ganzen sache sehr zwiegespalten gegenüber weil ich mich auf der einen seite frage, für was wir denn gesetze (die für ALLE gelten) haben und auf der anderen seite bin ich mir durchaus bewusst, dass der zweck manchmal tatsächlich die mittel heilt.
ich bitte um eure statements!

die quelle der quotes
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HardRockinAmigo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2007, 19:58   #2 (permalink)
AW: Neue Kronzeugenreglung

Definitiv nein was alle Gewaltverbrechen angeht. Die meisten davon sollten nie wieder aus dem Knast rauskommen, da wäre Kronzeugenregelung schon ziemlich pervers.

Kronzeugenregelung sollte für Leute sein, die sich zum Beispiel strafbar gemacht haben durch Mitwissenschaft oder evtl. noch durch passive Hilfe (Planung, Verstecken eines Verbrechers etc.) Aber wer aktiv ein Gewaltverbrechen begeht, gehört dementsprechend bestraft...
Cold Blood ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2007, 13:30   #3 (permalink)
AW: Neue Kronzeugenreglung

Zitat:
Zitat von Cold Blood Beitrag anzeigen
Definitiv nein was alle Gewaltverbrechen angeht. Die meisten davon sollten nie wieder aus dem Knast rauskommen, da wäre Kronzeugenregelung schon ziemlich pervers.
"Nie wieder aus dem Knast raus kommen" gibt´s doch, meines Wissens nach, sowieso nicht.
Und desweiteren heißt es ja auch aus Amigo´s Quelltext:

Zitat:
Die Milderung der Strafen ist im Gesetz limitiert. Selbst wenn ein Straftäter noch so interessante Details über Komplizen oder kriminelle Gruppen auspackt, kann seine Strafe von lebenslänglich nur auf zehn Jahre gesenkt werden. Die Einschränkung ist ein wichtiger Punkt, damit Mörder durch Aussagen nicht straffrei davonkommen können. Als Horrorszenario für solche Fälle wird in der Juristen-Szene meist vom Beispiel eines Mafia-Killers gesprochen, der durch ein umfassendes Geständnis auf freien Fuß kommen könnte. Zypries hatte dies von Beginn an ausgeschlossen.
Ob dies nun eine gute Maßnahme ist... da bin ich mir auch nicht so sicher.
Denn es ist schonmal eine Strafmilderung die evtl. nicht jeder Kronzeuge verdient hätte.
Aber dazu heißt es ja auch weiter im Quelltext (s.o.):

Zitat:
Außerdem verweisen Experten aus dem Ministerium gern darauf, dass es keinen Automatismus für die Strafmilderung gebe. Das Gericht ist laut dem aktuellen Beschluss frei in seiner Entscheidung, bei besonders schwerer Schuld des Kronzeugen die mildere Strafe zu verweigern. Ob dies in der Praxis passiert, wird sich nach Einführung des Gesetzes zeigen.

Um erlich zu sein, bin ich auch noch unschlüssig ob dies eine Patentlösung sein könnte. Das muß sich erst zeigen.
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Ummon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2007, 14:40   #4 (permalink)
AW: Neue Kronzeugenreglung

Zitat:
Zitat von Ummon Beitrag anzeigen
"Nie wieder aus dem Knast raus kommen" gibt´s doch, meines Wissens nach, sowieso nicht.
Doch klar - "Lebenslang mit anschließender Sicherungsverfahrung", sollte meiner Meinung nach für Sexualverbrechen die Standardstrafe werden.

Zu deinen weiteren Zitaten, es steht auch im Text:
Zitat:
Nun sollen bald auch Mord und Totschlag, Geldfälschung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, Kinderpornografie, Korruption und Geldwäsche dazu zählen
Und das lehne ich nunmal ab.
Cold Blood ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2007, 18:38   #5 (permalink)
AW: Neue Kronzeugenreglung

Bei kleinen delikten ist das ok. Bei Schwerverbrechen (s. 2.tes Zitat) ist das in meinen Augen nicht mehr ok. Ist nur die Frage ob das wirklich was bringt.. daran zweifel ich noch etwas. Bzw demnach könnt ich auch schön scheisse bauen und dann, wenn ich merke, ich komm nimmer raus, aussagen nur um milde zu erlangen. Das wäre dann ja keine Reue oder sowas... ich würde dann ja nur ne mildere Strafe wollen - völlig egoistisch handeln. Und wenn man so dann davon kommt, würde man vermutlich eher wieder neue Straftaten begehen, da man keine spürbar negativen effekte hatte beim ersten mal..


P.s. Als Mordopfer wär mir alles, auch das, egal *pfeif*
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-JD- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2007, 19:39   #6 (permalink)
AW: Neue Kronzeugenreglung

@jd
wenn man selbst über seine eigene tat aussagt ist das ja noch was anderes. dass du ein zeuge deiner eigenen tat bist, ist wohl klar. das hat garkeinen bezug zu diesem neuen gesetzesbeschluss.
und in dem artikel steht auch, dass die aussage, die deinen mittäter überführt oder anschwärzt sofort gemacht werden muss, nicht erst dann, wenn deine strafe festgelegt wurde. wär ja sonst zum himmel stinkender unsinn.
und ja sicher, so eine aussage hat nichts mit reue zu tun, sondern um die eigene haut zu retten, nach dem eine-hand-wäscht-die-andere-prinzip....
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HardRockinAmigo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2007, 22:08   #7 (permalink)
AW: Neue Kronzeugenreglung

Du hast das falsch verstanden

Ich gehe mal von deren Argument "abgeschlossenes kriminelles Milieu" aus.
Mal angenommen ich bin dort Geldeintreiber. Ich schlag alle 2 Wochen Leute halbtod, durch meinen "Aufgabenbereich". Jetzt fliegt das ganze auf, ich weiss, da komme ich nicht mehr einfach so raus (muss ja noch nichtmal festgenommen sein - gehen wir nur davon aus, dass ich weiss, dass das bald passieren wird). dann kann ich mich schön retten indem ich andere anschwärze. Was ich getan habe, ist dann evtl sogar ganz unbestraft, nur weil ich nen höheres Tier verpfeife.
Somit habe ich aber auch keine Lektion. Ich habe vll Jahrelang leute halbtod geschlagen und bin ohne Strafe davongekommen. Jetzt liegt die Schwelle, erneut Straftaten zu beginnen, niedriger - denn ich habe nie wirklich schlechte Erfahrungen (=strafe) damit gemacht.

Verständlicher?
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-JD- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2007, 23:25   #8 (permalink)
AW: Neue Kronzeugenreglung

joar, auch wenn du das jetzt verständlicher ausgedrückt hast ist trotzdem klar, dass eine aussage, die andere in den knast bringt nichts mit reue zu tun hat, was, finde ich (auch), diesen gesetzesbeschluss in frage stellt. ja.
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HardRockinAmigo ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 18.05.2007, 15:31   #9 (permalink)
AW: Neue Kronzeugenreglung

Zitat:
Zitat von Cold Blood Beitrag anzeigen
Und das lehne ich nunmal ab.
Was ja auch vollkommen in Ordnung ist.


Zitat:
Nun sollen bald auch Mord und Totschlag, Geldfälschung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, Kinderpornografie, Korruption und Geldwäsche dazu zählen
Aber selbst wenn man daß ablehnt, kann immer noch dies geschehen...

Zitat:
Das Gericht ist laut dem aktuellen Beschluss frei in seiner Entscheidung, bei besonders schwerer Schuld des Kronzeugen die mildere Strafe zu verweigern.
Diese Kronzeugenregelung ist, sieht man ja in diesem Thread, umstritten.
Bei mir schrillen dabei aber nicht sofort die Alarmglocken wie bei einigen Anderen hier, denn die Entscheidung des Gerichts ist letzendlich das worauf es ankommt. Und das wird sich dann erst in der Praxis zeigen müssen.
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Ummon ist offline   Mit Zitat antworten
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