Petition gegen die fehlende gesetzliche Definition für die Bedeutung „Integration“


Politik Inlands-, Auslands-, Europa- , Finanzpolitik etc.

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Alt 19.10.2006, 13:29   #1 (permalink)
akkaly
Petition gegen die fehlende gesetzliche Definition für die Bedeutung „Integration“

DEUTSCHER BUNDESTAG
Platz der Republik 1
11011 Berlin
16.09.2006

Aktenzeichen: Pet 1-16-06-26-007538

Petent: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln

Petitionsgegner: Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Berlin


Petition
gegen die fehlende gesetzliche Definition für die Bedeutung „Integration“


1. In Ihrer Bundesrepublik Deutschland fehlt die gesetzliche Definition für die Bedeutung „Integration“!

2. Ihr ganzer Rechtsstaat, alle Ihre Beamter, alle Ihre Politiker werfen den Ausländern ständig harte beleidigende Wörter vor, wir seien alle noch nicht integriert, wir müssen uns noch besser integrieren! Egal was wir schon sind, egal was wir machen, egal wie wir uns verhalten, seien wir für alle Beamten, für alle Deutsche immer noch nicht integriert! Sogar die geborenen mit 30-jährigem Aufenthalt in Deutschland Ausländer seien für ihren „Rechtsstaat“ immer noch nicht integriert!

3. Wolfgang Schäuble sagt immer über die Integration, wir müssen das Grundgesetz respektieren. Edmund Stoiber sagt immer über die Integration, wir müssen ihre Werte respektieren. Die Beauftragte für Integration Maria Böhmer sagt immer über die Integration, wir müssen Deutsch lernen. NPD-Partei Politiker sagen immer über die Integration, wir müssen arbeiten und Steuern zahlen und wenn ein Ausländer plötzlich seinen Arbeitsplatz verliere, gelte er sofort als schon nicht integriert, müsse er sofort abgeschoben werden, als ob wir alle respektlose, sprachlose Schmarotze seien.

4. Jeder Beamter, jeder Politiker, jeder Deutscher legt diese Bedeutung „Integration“ nach seiner Laune, nach seiner persönlichen Ansicht aus, wie es er will!

5. Das ist eine Ihre staatlich organisierte Beleidigung, Ausländerhetzerei von Ihrer Bundesrepublik Deutschland! Definieren Sie bitte ganz genau, ganz klar, was ist das zu integrieren, was ist das die Integration? Gibt es irgendwo in Ihren deutschen Gesetzen solche gesetzliche Erklärung, klare Definition für diese Ihre überall gesprochene, überall von uns abverlangte Bedeutung "Integration"? Ist es eine juristische Bedeutung oder ein irgendwelches Benehmen, Brauch, Sitten, Manieren, Inneresgefühl, Äußerungserscheinungsbild, Gesundheitszustand, sexuelle Anziehungskraft, Ehrenkodex? Was ist das?

6. Für diese Handlung wie „Integration“ gibt es gar keine klare gesetzliche Beschreibung. Im Zuwanderungsgesetz gibt es gar keine klare gesetzliche Bestimmung, Erklärung, was ist das die „Integration“? Ab wann ein Ausländer als „integriert“ gilt? Es gibt überhaupt in der Natur gar keine irgendwelche Erklärung, was ist das überhaupt die Integration?

7. In dem Strafgesetzbuch ist ganz klare Definition für das Verbrechen, Versuch, Diebstahl, Mord, etc…. gegeben. In BGB wird ganz genau definiert, was ist das Willenserklärung, Anspruch, Eigentum, Verjährung…. Genau so muss Ihre Bundesrepublik Deutschland im Zuwanderungsgesetz ganz genau gesetzlich klare Definition geben, was ist das die Integration? Wir wissen es nicht, was wir dafür machen müssen, wann ein Ausländer als integriert und als noch nicht integriert gilt und wann er seine schon erworbene Integration erneut verloren hat? Gibt es irgendwann ein Ende für diese „Integration“? Wie es bemessen wird? Ob die Behörden einen Ausländer dafür bescheinigen sollen und dann welche Behörde solche Bescheinigung ausstellen soll? Ob die Bescheinigung eines geltenden Integrationskurses als „integriert“ für jeden Ausländer gälte?

8. Ansonst müssen Sie allen Behörden, Beamten verbieten, diese unklare Bedeutung für ihre staatliche „Integration“ im amtlichen Gebrauch zu gebrauchen, diese unklare Bedeutung für ihre „Integration“ als Grund für die Ablehnung unserer Einbürgerungsanträgen, Aufenthaltsverlängerung, Abschiebungsgründe usw. anzuwenden, weil solche fehlende klare gesetzliche Definition für ihre Bedeutung „Integration“ und ihre weitere Anwendung nur zum massiven Rechtsmissbrauch von Beamten führt.

9. Und wenn ein Ausländer deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, braucht er mehr nicht zu integrieren, ist er plötzlich integriert! Deutsche brauchen in Gegensatz gar nicht zu integrieren, nur die Ausländer! Alle 82 Millionen Deutsche gelten automatisch als hundertprozentig integriert! Ihren deutschen Pass erheben Sie höher als 7 Millionen ausländischen Seelen! Das ist generelle staatliche absichtliche zielgerichtet Ausländerdiskriminierung, Ausländerhetzerei, Ausländertyrannei!

10. Ihr Rechtsstaat darf von uns diese ihre "Integration" nicht verlangen, bevor Sie dieser Bedeutung ganz klares gesetzliches Niveau nicht geben! Ihr Rechtsstaat muss zuerst die klaren gesetzlichen Rahmen für diese ihre "Integration" bestimmen, muss zuerst gesetzlich ganz klar bestimmen, was ist das die „Integration“, was wir dafür zu tun haben und nur danach dürfen Sie von uns nach dem Gesetz diese ihre „Integration“ fordern und verlangen? Aus römischem Recht stammt das goldene juristische Prinzip, den Staat zu teilen und ihn zu regieren!

11. Solchen Ablehnungsbescheid, Herr Wolf Sie seien noch nicht integriert, ist unmöglich anzufechten! Sie müssen uns das Recht geben, unser Abwehrrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes gegen solche ähnliche Bescheide des Staates, Herr Wolf sei noch nicht integriert, deshalb werde sein Einbürgerungsantrag abgelehnt, effektiv ausüben zu können. Sie müssen uns das Recht auf einen effektiven Rechtsschutz, auf ein faires und zugiges Verfahren aus Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten geben!

12. Wenn Sie Ihre Bundesrepublik Deutschland als ein „Rechtsstaat“ benennen, müssen Sie dann Ihre „Integrationsforderung“ nach Gesetzen, nach dem RECHT fordern, aber nicht nach Ihrer persönlichen Laune!

13. Ansonst ist es bei Ihnen ein totaler staatlicher beamtlicher Rechtsmissbrauch! Sie fordern von uns die „Integration“, aber was ist das, weißt es niemand, haben Sie uns klar nicht erklärt, was wir dafür zu tun haben? So missbrauchen Sie jetzt das Grundgesetz unendlich schakalisch. Egal was jeder Ausländer macht, egal wie er sich benimmt verhält, werden Sie ihm immer sagen, noch nicht integriert, noch keine Integration, noch keine Sprachkenntnisse, tut uns Leid….

14. Würden Sie bitte den deutschen Gesetzgeber verpflichten, im Zuwanderungsgesetz, im Ausländerrecht die klare gesetzliche Definition für diese Ihre Bedeutung „Integration“ einzuführen.

Paul Wolf

______________

Diese Petition ist auch meine Verfassungsbeschwerde gegen die fehlende gesetzliche Definition für die Bedeutung „Integration“
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LVZ: Ramsauer: Muslime müssen unsere deutschen Integrationsvorstellungen befolgen /
"Auf unabsehbare Zeit" darf die Türkei keine volle EU-Perspektive haben

27.09.2006 - 07:58 Uhr, Leipziger Volkszeitung [Pressemappe]
Leipzig (ots) - Die CSU hat an die in Deutschland lebenden Muslime
appelliert, die von den Deutschen vorgegebenen
Integrationsanforderungen zu akzeptieren und zu erfüllen. In einem
Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) meinte
CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer: "Durch die Zuwanderung ist der
Islam als Glaubensrichtung einer Minderheit nach Deutschland
gekommen. Wer bei uns leben will, muss sich unseren Anforderungen
stellen. Wir haben klare Vorstellungen von Integration. Wir
verlangen, dass diese Integrationsvorstellungen befolgt werden
."
______________

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...439308,00.html
______________

Diese kritische Petition ist in dem Spiegelforum veröffentlicht
Nr. 3117 http://forum.spiegel.de/showthread.p...170#post657170
http://forum.spiegel.de/showthread.p...page=312&pp=10
  Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2006, 13:41   #2 (permalink)
AW: Petition gegen die fehlende gesetzliche Definition für die Bedeutung „Integration

http://de.wikipedia.org/wiki/Integration

Vielleicht findest du ja da irgendwo was

Edit: Wenn du meinst, dass du woanders schneller die Staatsbürgerschaft bekommst, dann geh doch dorthin.
__________________
Ladida
Manni ist gerade online   Mit Zitat antworten

Alt 20.10.2006, 14:22   #3 (permalink)
Ist es denn ein Problem eine Staatsbürgerschaft annehmen zu wollen, in dem Land in dem man gerne lebt und auch weiter leben will?
Sollte ich nach Kanada auswandern, so wäre es für mich schon von Anfang an eine große Warscheinlichkeit eine kanadische Staatsbürgerschaft anzunehmen.
__________________
»Einschlafen, fühl ich, will das Ding, die Seele,
Und näher kommt die rätselhafte Nacht!«
von Theodor Storm(1817-1888) aus "Ein Sterbender"
Ummon ist offline   Mit Zitat antworten
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