Pflichtkontrollen bei Führerschinhabern ab 60?


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Alt 09.11.2006, 12:39   #26 (permalink)
AW: Pflichtkontrollen bei Führerschinhabern ab 60?

Off-Topic:
Nur so am Rande... weil´s zum Thema passt :
Zitat:
Aldenhoven (ots) - In Aldenhoven hat die Polizei am Mittwoch
Maßnahmen gegen einen 74-Jährigen aus dem Gemeindegebiet eingeleitet,
der wider besseres Wissen ohne Fahrerlaubnis mit seinem Pkw gefahren
ist.
Kurz nach 15.00 Uhr mussten Polizeibeamte den Senior am Steuer
seines Autos beobachten, als er die Kapuziner Straße in Fahrtrichtung
Alte Turmstraße befuhr. Dienstlich war ihnen bekannt, dass ihm die
Fahrerlaubnis bereits vor einiger Zeit behördlich entzogen worden
war. Der 74-Jährige konnte schließlich am Kapellenplatz gestoppt
werden.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
ots Originaltext: Polizei Düren
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=8
__________________
Nazis raus! Antifa sofort hinterher!
Captain-Subtext ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2006, 18:21   #27 (permalink)
AW: Pflichtkontrollen bei Führerschinhabern ab 60?

ich gebe noch mal einen anderen input:

ich wäre ja sowieso eher dafür, vorbildliches verhalten zu belohnen. sprich: wenn leute an fahrertrainings teilnehmen etc sinkt halt die versicherung/steuer etc, dann überlegen sich das schon einige leute nur um geld zu sparen, und die sicherheit wird eh erhöht.

ihr immer mit euren sanktionen!
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Das Benzin des Wassers wird proportional am Feuer gemacht.
Aaron T. Richter


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Dexter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2006, 18:48   #28 (permalink)
AW: Pflichtkontrollen bei Führerschinhabern ab 60?

Wenn man beim ADAC versichert ist sinkt die Rate wenn man ein Fahrtraining macht. Der ADAC rockt
__________________
Gleich reiß ich dir den Sack ab!
Mr. White ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2006, 20:55   #29 (permalink)
AW: Pflichtkontrollen bei Führerschinhabern ab 60?

.....und diese fahrertrainings sind hervorragend dazu geeignet arroganten jungspunden am steuer respekt vor ihrem vehikel oder den naturkräften zu lehren.

alternativ könnte man auch fahrertrainings im anschluss oder im zuge der führerscheinvorbereitung anbieten

und der adac is schon oke. ich mein wer sonst wäre, ohne sich zu beschweren, etliche mal in einem monat angefahren, um mir und meiner verölten lichtmaschine starthilfe zu geben

und im ernst: gerade rentner mit wenig taschengeld und straßennoobs (wie bereits belegt die größten sicherheitsrisiken) haben doch eh interesse an sparen. also. wenn der staat ein interesse an erhöhter sicherheit hätte, dann.....

allerdings sieht man hier ja in aller deutlichkeit, dass diese no-child-left-behind-und ein-menschenleben-ist-unbezahlbar-mentalität eben wieder mal nur vorgeschobene heuchelei ist.

ps ich will statistiken über unfälle, die aufgrund der neuen winterreifenregelung stattfinden. jede wette, dass die von den eulominaten geschönt werden.
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Dexter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2006, 00:53   #30 (permalink)
AW: Pflichtkontrollen bei Führerschinhabern ab 60?

Zitat:
Zitat von Xaicon Beitrag anzeigen
Bei 3 Euro durchschnittlich im Monat? Das ist zu den anderen Kosten die ein Auto verursacht wirklich ein Witz. Da ist TÜV mit ASU für den gleichen Zeitraum schon teurer.
Das mag ja alles sein.
Nur gibt es immer wieder Fälle, die nicht in das übliche Schema passen.
Nehme man wieder den frischen und unverschuldet gewordenen Arbeitslosen, der sich kürzlich, in seiner aktiven Zeit, ein neues Auto zugelegt hatte.
Dieser lebt nicht allein, beide könnten also die HU und AU sowie die Kfz-Versicherung wuppen.
Nur bedeuten die 200€ in dem Fall eine zusätzliche Belastung.
Auch die Höhe der Einkommen ist wohl ausschlaggebend (nicht zu vergessen die steigenden Energiekosten).
Nicht nur das dieser ohne eigenes zutun arbeitslos wurde, jetzt muß er wohl möglich auch noch umziehen (bei zu großen/zu teuren Wohnung nach ca 1 Jahr) und soll obendrein noch die 5-jährige Prüfungsgebühr berappen.
Solche Beispiele würden sich wohl vermehrt bemerkbar machen, sollte z.B. eine Prüfungsgebühr in einer Höhe wie Du sie gewählt hast angesetzt werden.
Nichts für ungut. Ich halte Deinen Ansatz, den Straßenverkehr sicherer machen zu wollen, ja für lobenswert.
Ich glaube aber nicht das sowas umsetzbar ist, bzw. gemacht wird.
Was ist denn mit den Führerscheinbesitzern ohne eigenes Auto?
Sollen die etwa die Prüfung, inklusive anfallender Gebühr, auch ablegen?
Wie steht´s mit dem Versicherungsschutz, wenn sich Bruder-Manni mein Auto ausleihen würde, ohne mein Wissen, und wenn er besagte Prüfung nicht abgelegt hat?
Es gibt wohl noch etliche möglicher "Wenn" und "Aber".

Zitat:
Zitat von Xaicon
Ich denke auch, dass jemand mit staatlich Zuzahlungen rechnen kann, wenn er sich wirklich diese 200 € mal wegen Arbeitslosigkeit nicht leisten kann, und wirklich auf den Führerschein angewiessen ist.
Glaubst Du wirklich das es dann für sowas staatliche Förderung geben wird, wenn schon heute die Kilometerpauschale raufgesetzt ist, wenn schon heute Menschen, die Hartz IV-Empfänger sind, bei einem Zwangsumzug nur der Möbeltransport gezahlt wird?
Ich kann mir kaum vorstellen das der Staat dies zahlt.
__________________
»Einschlafen, fühl ich, will das Ding, die Seele,
Und näher kommt die rätselhafte Nacht!«
von Theodor Storm(1817-1888) aus "Ein Sterbender"
Ummon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2006, 11:09   #31 (permalink)
AW: Pflichtkontrollen bei Führerschinhabern ab 60?

@Bruder Ummon
Du hast noch vergessen zu erwähnen, dass der frisch gewordene Arbeitslose sein relativ neu erworbenes Auto ja auch noch abbezahlen muss.

Abgesehen davon würd ich im Traum nich dran denken, dass Auto von wem auch immer ohne dessen Wissen zu nehmen......es sei denn vielleicht es geht um Leben und Tod.
__________________
Ladida
Manni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2006, 13:33   #32 (permalink)
AW: Pflichtkontrollen bei Führerschinhabern ab 60?

Zitat:
Zitat von Ummon Beitrag anzeigen
Nehme man wieder den frischen und unverschuldet gewordenen Arbeitslosen, der sich kürzlich, in seiner aktiven Zeit, ein neues Auto zugelegt hatte.
Dieser lebt nicht allein, beide könnten also die HU und AU sowie die Kfz-Versicherung wuppen.
Nur bedeuten die 200€ in dem Fall eine zusätzliche Belastung.
Auch die Höhe der Einkommen ist wohl ausschlaggebend (nicht zu vergessen die steigenden Energiekosten).
Nicht nur das dieser ohne eigenes zutun arbeitslos wurde, jetzt muß er wohl möglich auch noch umziehen (bei zu großen/zu teuren Wohnung nach ca 1 Jahr) und soll obendrein noch die 5-jährige Prüfungsgebühr berappen.
Es mag sein, dass ich mich da täusche, aber ich halte Deine Sonderfälle im Vergleich zum allgemeinen Nutzen für überdramatisiert. Man wird für kein Problem eine Lösung finden, wenn man sich von jeder Eventualität abschrecken lässt.
Dass der Fünfjahreszyklus bei jemanden gerade in einen so ungünstigen Moment fällt ist zwar gut möglich, aber doch eher die Seltenheit. Ein Betrag von 200.- € sehe ich irgendwie nicht als Summe, die einem in den Ruin treibt.
(Oder hab ich da so eine verkorkste Weltanschauung?)

Zitat:
Zitat von Ummon Beitrag anzeigen
Was ist denn mit den Führerscheinbesitzern ohne eigenes Auto?
Sollen die etwa die Prüfung, inklusive anfallender Gebühr, auch ablegen?
Warum nicht? Du zahlst ja nicht 200.- pro Auto sonden für den Erhalt des Führerschein. Schliesslich macht die Person ja die Schulung/Prüfung und nicht das Auto. Und Leute ohne Auto brauchen entweder den Führerschein nicht dann könnten sie sich das Geld sparen (und ggf. später für die gleiche Summe den Führerschein wieder aktivieren), oder aber sie sollten eine Prüfung ablegen. Eine Person ohne Führerschein ist eher gefährdet Verkehrsregeln bzw. das Fahren zu verlernen.

Zitat:
Zitat von Ummon Beitrag anzeigen
Wie steht´s mit dem Versicherungsschutz, wenn sich Bruder-Manni mein Auto ausleihen würde, ohne mein Wissen, und wenn er besagte Prüfung nicht abgelegt hat?
Das gleiche was passieren würde wenn Dein Bruder garkein Führerschein hat? Fahren ohne Fahrerlaubnis, also wäre der Fahrzeugführer im Falles eines Unfalles voll haftbar. Klar wie bei der Tüv-Regelung sollte es da eine gewisse Zeit-Tolleranz geben, und nicht gleich nach einem Stichtag gleich zur 'Straftat' werden.

Zitat:
Zitat von Ummon Beitrag anzeigen
Glaubst Du wirklich das es dann für sowas staatliche Förderung geben wird, wenn schon heute die Kilometerpauschale raufgesetzt ist, wenn schon heute Menschen, die Hartz IV-Empfänger sind, bei einem Zwangsumzug nur der Möbeltransport gezahlt wird?
Ich kann mir kaum vorstellen das der Staat dies zahlt.
Also wenigstens eine teilweise Unterstützung in o.g. Sonderfällen könnte ich mir vorstellen. Wenn man sogar eine Kostenerstattung für die Aufbringungen der Bewerbungsschreiben bei der 'Bundesagentur für Arbeit' einreichen kann, sehe ich das auch nicht als so abwegig. (das geht angeblich)

Zitat:
Zitat von Ummon Beitrag anzeigen
Ich glaube aber nicht das sowas umsetzbar ist, bzw. gemacht wird
Naja, wie jede Änderung im System: Dem einem schmeckt es dem anderem nicht. Politik ist nicht mein Spezialgebiet und meine Meinung ist sicher nicht die Beste, aber für so abwegig halte ich sie garnicht. Ich könnte mir schon vorstellen, das sich etwas in der Art durchsetzen liesse, wenn das von Experten definiert wird.
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Xaicon ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 11.11.2006, 14:11   #33 (permalink)
AW: Pflichtkontrollen bei Führerschinhabern ab 60?

Zitat:
Zitat von Xaicon Beitrag anzeigen
Dass der Fünfjahreszyklus bei jemanden gerade in einen so ungünstigen Moment fällt ist zwar gut möglich, aber doch eher die Seltenheit. Ein Betrag von 200.- € sehe ich irgendwie nicht als Summe, die einem in den Ruin treibt.
Willst Du das auch dem, im von mir genannten Beispiel erwähnten, Arbeitslosen erzählen?

Zitat:
Zitat von Xaicon
Und Leute ohne Auto brauchen entweder den Führerschein nicht dann könnten sie sich das Geld sparen (und ggf. später für die gleiche Summe den Führerschein wieder aktivieren), oder aber sie sollten eine Prüfung ablegen.
Man bist Du hart...
Kannst Du Dir vorstellen, das diese 200€ Prüfungsgebühr für Menschen mit niedrigem Einkommen abschreckend sein könnten?
Und erstmal müsste ja auch ein neues Auto bezahlt werden.


Zitat:
Zitat von Xaicon
Das gleiche was passieren würde wenn Dein Bruder garkein Führerschein hat? Fahren ohne Fahrerlaubnis, also wäre der Fahrzeugführer im Falles eines Unfalles voll haftbar.
Da ich der Halter/Eigentümer des Auto´s bin und die Versicherung für das Fahrzeug gilt, würde ich im Falle eines Unfalls wohl der Leidtragende sein.
Ob die Versicherung dann noch zahlen würde weis ich nicht (bin kein Versicherungsfuzzi ), ich bezweifle es aber.


Zitat:
Zitat von Xaicon
Also wenigstens eine teilweise Unterstützung in o.g. Sonderfällen könnte ich mir vorstellen. Wenn man sogar eine Kostenerstattung für die Aufbringungen der Bewerbungsschreiben bei der 'Bundesagentur für Arbeit' einreichen kann, sehe ich das auch nicht als so abwegig. (das geht angeblich)
Das ist ja wohl auch das Mindeste was die Agentur leisten sollte, wenn man sich schon ganz allein um die Jobsuche kümmern muß (mal ganz abgesehen von der "Bewerbungsliste", welche man bei der Agentur abliefern muß).
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Ummon ist offline   Mit Zitat antworten
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