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Preisirrtum beim Online-Kauf / im Online-Shop: Rechte der Käufers / Verkäufers?Smalltalk - Allgemeine Diskussionen, Gespräche oder Probleme finden hier ihren Platz und immer ein offenes Ohr - sozusagen ein Foren-Stammtisch. |
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#1 (permalink) |
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Hallo zusammen,
was passiert, wenn in einem (seriösen) Online-Shop ein Artikel einen zu niedrigen Preis hat? Angenommen ich möchte eine Kaffeemaschine, welche im Normalfall circa 500 EUR kostet. Ich entdecke einen Online-Shop der die gleiche Kaffeemaschine für 70 EUR anbietet. Ich bestelle, zahle mit Kreditkarte und bekomme die automatische Bestätigungsmail, dass ich für 70 EUR die Kaffeemaschine bestellt habe. Wie sieht es für den Käufer/Verkäufer aus, wenn folgendes passiert: Situation 1) Der Verkäufer bemerkt den Fehler und informiert mich, dass der Preis falsch war und er den Artikel zu dem Preis nicht an mich verkaufen kann/will/wird. Welche Möglichkeit habe ich als Käufer? Keine, oder? Situation 2) Dem Verkäufer fällt der Irrtum nicht auf. Er liefert die Kaffeemaschine an mich aus. Nach 1 bis x Tagen bemerkt er den Fehler. Kann er den normalen Verkaufspreis verlangen bzw. verlangen, dass ich die Kaffeemaschine zurück sende? Was wäre, wenn ich das Gerät (nach bspw. einer Woche) verkauft hätte? |
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#2 (permalink) |
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AW: Preisirrtum beim Online-Kauf / im Online-Shop: Rechte der Käufers / Verkäufers?
Hmm, schwierig. Ich glaube das 14 Tägige Rücktrittsrecht gilt für Käufer und Verkäufer. Ich kenne das von der Arbeit so ähnlich. Ein Angebot ist nicht verpflichtend, man kann es zurückziehen (was schon einigen Kommanachlinksverschiebern den Arsch gerettet hat). Wenn die sagen nö ist nicht und dir dein Geld zurückgeben hat sich die Sache erledigt.
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#3 (permalink) | |
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AW: Preisirrtum beim Online-Kauf / im Online-Shop: Rechte der Käufers / Verkäufers?
Zitat:
Soweit ich weiß, ist in der Regel das Angebot bindend und damit ist er zur Leistungserbringung gemäß des angegebenen Preises verpflichtet. Zu beachten sind aber zwei Aspekte: (1) Ist das Angebot wirklich verbindlich? In der Regel sind OnlineShops wie Prospekte: Sie geben nur unverbindliche Preisauskünfte und du als Besteller machst das Angebot. Daher der OnlineShop entscheidet ob er dein Angebot annimmt oder nicht. (2) Ist es ein offensichtlicher Fehler? Wenn dir beim Lesen des Angebotes klar sein müsste, dass es sich um einen Tippfehler handelt, ist der Verkäufer unter Umständen zur Anfechtung berechtigt. Dann kannst du aber wiederum unter Umständen Schadensersatz geltend machen. Der Punkt ist also sehr fallbezogen. Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr und stellen erst recht keine juristische Beratung dar, sondern nur eine Meinung. |
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#4 (permalink) |
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AW: Preisirrtum beim Online-Kauf / im Online-Shop: Rechte der Käufers / Verkäufers?
zu 1: Preise in einem Online Shop sind rechtlich nicht bindend. Ich habe mal was von einem Anfechtungsrecht des Verkäufers gehört.
Dein Bsp. du bestellst die Ware, aber der Verkäufer merkt den Fehler und will zu einem anderen Preis verkaufen. Leider locken jede Menge Möchtegern-Online-Verkäufer mit solchen falschen Preisen. Bsp. Xbox 360 für 0€ oder PS3 für 50€ ... Und in denen AGBS steht noch, dass der Preis variieren kann... zum kotzen... zu 2: Ist jetzt auch nur meine Meinug. Ich denke gekauft ist gekauft. Also wenn Du die Maschine für 70€ bestellst und auch für 70€ geliefert bekommst. Ich meine mich an einen Fall bei amazon.de zu erinnern. Da durfte der Kunde die Ware behalten. |
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#5 (permalink) | |
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AW: Preisirrtum beim Online-Kauf / im Online-Shop: Rechte der Käufers / Verkäufers?
Zitat:
So hab ichs auch im Kopf. |
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#7 (permalink) |
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AW: Preisirrtum beim Online-Kauf / im Online-Shop: Rechte der Käufers / Verkäufers?
da geb ich Alptraum recht, denn Kunde und Verkäufer gehen ja einen Vertrag ein, du in dem du bezahlst und der Verkäufter indem er dir die Ware zusendet. Und erst mit erhalt der Ware ist der Vertrag abgeschlossen und bindend. Vorher kann sich der Verkäufer das immer anders überlegen, da er auch die freie Wahl hat wem er seine Sachen verkauft, du hast also keinen Rechtsanspruch drauf das er dir das Ding verkauft.
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#8 (permalink) | |
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AW: Preisirrtum beim Online-Kauf / im Online-Shop: Rechte der Käufers / Verkäufers?
Zitat:
Die Gültigkeit des Vertrages hat rein gar nichts damit zu tun, ob wer bezahlt bzw. liefert. (Selbst wenn faulwurf nicht zahlen würde, wäre die Gültigkeit des Vertrages davon unberührt), Ob ein gültiger Vertrag existiert, hängt in erster Linie von zwei Bedigungen ab: Angebot und Annahme. Dafür gibt es im Grunde zwei mögliche Konstellationen: (1) V: Ich biete hiermit eine Kaffeemaschine für 70€ an. (Angebot) K: Ja, ich kaufe diese Maschine. (Annahme) -> bindend (2 - häufiger) V: Ich biete unverbindlich (!) eine Kaffeemaschine für 70€ an. K: Ich möchte gerne eine Maschine für 70€ kaufen. (Angebot) V: Ok, wir bestätigen ihre Bestellung und werden sie Ihnen zusenden. (Annahme) ->bindend |
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#10 (permalink) |
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AW: Preisirrtum beim Online-Kauf / im Online-Shop: Rechte der Käufers / Verkäufers?
Ist zwar schon fast ein Jahr alt, aber besser als nichts.
http://legalershop.blogg.de/eintrag.php?id=37 Vielleicht findet einer von Euch ja aber auch noch eine etwas jüngere Quelle. Hoffentlich hilft Dir das erstmal weiter fauli. |
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#11 (permalink) |
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AW: Preisirrtum beim Online-Kauf / im Online-Shop: Rechte der Käufers / Verkäufers?
War letztens noch in nem Newsletter den ich erhalten hatte.
Es ging darum das sich ein Kunde ein Notebool fuer 50€ bei Amazon bestellt hatte. Er hatte auch einen Mail fuer die Bestaetigung bekommen. Amazon merkte den Fehler aber schnell und aenderte den Preis wieder. Der Kaeufer hatte sich natuerlich beschwert und meinte das Amazon die Ware fuer den Preis abschicken sollte, da sie ja eine Bestaetigungsmail geschickt hatten und somit ein Kaufvertrag zu stande gekommen war. Nur was der Kaeufer nicht wusste war, das erst ein Kaufvertrag zustande kommt wenn die Ware abgeschickt wird. So stehts naemlich in den AGB.. Lange Rede kurzer Sinn.. schau mal in den AGBs nach ![]() |
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