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Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und CoSoftware Office, Browser, E-Mail-Clients, Datenbanken etc. |
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#1 (permalink) |
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In diesem Thema geht es um die Gesetze und die Strafen des P2P (Peer to Peer) File Sharings.
Zu Deutsch: Musik, Filme, Spiele und Programme über eMule, Kazaa, BitTorrent und wie sie alle heißen runter laden. Ich nutze diese Programme nicht. Allerdings stelle ich mir die Frage, was wäre wenn ... ? Gibt es bei diesen Programmen einen legalen Datenaustausch? Darf man bestimmte Dinge runter laden und frei geben und wo befindet sich die Grenze? Mir ist klar, dass die "Charts" sowie die aktuellen Kinofilme dort zwar angeboten werden, dies aber illegal ist. Allerdings wäre es z.B. interessant, aufgezeichnete Radio oder Fernsehsendungen runter zu laden die man verpasst hat. Zu guter letzt... was würde passieren, wenn man "aus versehen" etwas runter läd, dass nicht legal angeboten wurde? In wie weit ist das nachvollziehbar und wird geahndet? Welche Strafen drohen? |
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#2 (permalink) |
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AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co
Grundsätzlich "dürften" _alle_ P2P Programme legal sein. Wer zB nen eMule Server laufen hat und seinen eigenen Kram anbietet und weiter verbreitet, was soll daran verboten sein?!
Das dumme ist halt das größtenteils Urheberrechtlich geschützte Dateien angeboten, und auch nachgefragt werden. Ich seh das wie mit Waffen. Nicht die Waffe an sich ist das übel, sonder was der Einzelne damit ausrichten kann. Wenn mich ein Anwalt oder sonstwie Rechtsgele(e)hrter eines Besseren überzeugen kann, nur zu! |
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#3 (permalink) |
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AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co
Das ist schwierig. Bestraft wurden bis jetzt nur die Anbieter von "illegalen" Dateien. Mal von den Amis abgesehen.
Bei Programmen wie e-mule ist die Rechtslage schwierig, da jeder der Downloads hat, automatisch auch Uploads hat. Allerdings ist derjenige nicht im besitz der Datei, sondern hat nur Bruchteile, mit denen man nichts anfangen kann solange sie nicht vollständig sind. Ist Datenmüll illegal? Kommt wohl auf den Anwalt und den Richter an. Fakt ist das man keinerlei Recht auf vervielfältigung hat, es wird höchstens geduldet. zB. bei Musik CD's solange man sich eine Kopie fürs Auto macht, ist es nicht illegal, es sei denn man hat einen Kopierschutz umgangen. Viele Plattenfirmen (Sony, Virgin) verzichten mittlerweile auf Kopierschutz, da es nur Ärger bringt und unmengen an Geld verschlingt. Am besten sind da immernoch Ärzte CD's, immer mit Logo "Natürlich ohne Kopierschutz" ![]() @Pike, soweit ich weis sind auch Downloads von TV-Aufnahmen illegal. Obwohl es echt schwachsinnig ist.
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#6 (permalink) |
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AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co
Über die Rechtslage kann ich wenig sagen... ausser privaten Urlaubsbildern ist das meiste wohl eher illegal *G*
Interessieren würde mich auch ob du ohne Upload vernünftig downloaden kannst...
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Gruss faulwurf |
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#8 (permalink) | ||
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AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co
http://www.gamevision.de/artikel.php?id=229
Lest euch das mal durch... echt heftig... Da hatte einer 250 GB Stuff auf seiner Platte und muss sageundschreibe 20 Sozialstunden im Altersheim machen ... LOL
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Zitat:
Zitat:
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#12 (permalink) | |
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AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co
Zitat:
Du musst alle Lieder die du auflegst auf irgendeiner gekauften CD haben. Das wird auch hin und wieder mal überprüft. Wenn du die entsprechenden CD's hast und deine Gema abführst ist, kannst du machen, was du willst. Zum Thema Esel&Co: Dänemark hat 2003 ein Programm eingeführt, dass aufzeichnet, wer was runterlädt, da durch das Peer2Peer System das vom Provider aus zu identifizieren ist, was über Peer2Peer heruntergeladen wird und was normaler Download ist. Dann haben sie fette Rechnungen verschickt. Deshalb würde ich NIE diese Peer2Peer Dinger benutzen, da die Risiken mir einfach zu hoch sind. Dafür verzichte ich lieber auf ein paar gute CD's.... |
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#14 (permalink) |
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AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co
Läuft der Anschluß über dich? Haftbar wird der Anschlussinhaber gemacht. Evtl. deine Eltern? Dann kannst du zu denen sagen: "Ich war nix!"
![]() Ansonsten ist derjenige zur Verantwortung zu ziehen, dessen Karl Otto unter dem Vertrag des Internet Anbieters steht (Arcor, TerrorCom...). Da stehts leider drin, dass du deinen Account NICHT für sowas nutzen darfst. |
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#16 (permalink) |
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AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co
Kein Provider dieser Welt (außer vll die rosa Telekomiker) würden die Daten ihrer Mitglieder weiter geben. Es gibt "noch" Datenschutz in Deutschland. Also wer nicht auf die Straße läuft und wild rumbrüllt wer einen gebrannten Film haben will bekommt gar keine Strafe!
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