Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co


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Alt 14.03.2005, 17:24   #1 (permalink)
Idee Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

In diesem Thema geht es um die Gesetze und die Strafen des P2P (Peer to Peer) File Sharings.

Zu Deutsch: Musik, Filme, Spiele und Programme über eMule, Kazaa, BitTorrent und wie sie alle heißen runter laden.

Ich nutze diese Programme nicht. Allerdings stelle ich mir die Frage, was wäre wenn ... ?

Gibt es bei diesen Programmen einen legalen Datenaustausch? Darf man bestimmte Dinge runter laden und frei geben und wo befindet sich die Grenze?

Mir ist klar, dass die "Charts" sowie die aktuellen Kinofilme dort zwar angeboten werden, dies aber illegal ist. Allerdings wäre es z.B. interessant, aufgezeichnete Radio oder Fernsehsendungen runter zu laden die man verpasst hat.


Zu guter letzt... was würde passieren, wenn man "aus versehen" etwas runter läd, dass nicht legal angeboten wurde? In wie weit ist das nachvollziehbar und wird geahndet? Welche Strafen drohen?
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Pike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2005, 18:28   #2 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

Grundsätzlich "dürften" _alle_ P2P Programme legal sein. Wer zB nen eMule Server laufen hat und seinen eigenen Kram anbietet und weiter verbreitet, was soll daran verboten sein?!

Das dumme ist halt das größtenteils Urheberrechtlich geschützte Dateien angeboten, und auch nachgefragt werden.

Ich seh das wie mit Waffen. Nicht die Waffe an sich ist das übel, sonder was der Einzelne damit ausrichten kann.

Wenn mich ein Anwalt oder sonstwie Rechtsgele(e)hrter eines Besseren überzeugen kann, nur zu!
overdose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2005, 19:21   #3 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

Das ist schwierig. Bestraft wurden bis jetzt nur die Anbieter von "illegalen" Dateien. Mal von den Amis abgesehen.
Bei Programmen wie e-mule ist die Rechtslage schwierig, da jeder der Downloads hat, automatisch auch Uploads hat. Allerdings ist derjenige nicht im besitz der Datei, sondern hat nur Bruchteile, mit denen man nichts anfangen kann solange sie nicht vollständig sind. Ist Datenmüll illegal? Kommt wohl auf den Anwalt und den Richter an.

Fakt ist das man keinerlei Recht auf vervielfältigung hat, es wird höchstens geduldet.
zB. bei Musik CD's solange man sich eine Kopie fürs Auto macht, ist es nicht illegal, es sei denn man hat einen Kopierschutz umgangen. Viele Plattenfirmen (Sony, Virgin) verzichten mittlerweile auf Kopierschutz, da es nur Ärger bringt und unmengen an Geld verschlingt. Am besten sind da immernoch Ärzte CD's, immer mit Logo "Natürlich ohne Kopierschutz"

@Pike, soweit ich weis sind auch Downloads von TV-Aufnahmen illegal. Obwohl es echt schwachsinnig ist.
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Gleich reiß ich dir den Sack ab!
Mr. White ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2005, 20:43   #4 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

Ich hab ne eMule Version ohne Upload. Das ist ne umgescriptete die zwar irgendwann wenns jeder hätte den Grundgedanken zerstört, aber bin ich jetzt damit legaler als sonst?!
overdose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2005, 21:08   #5 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

Hast du damit auch ordentliche Downloadgeschwindigkeiten?
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Gleich reiß ich dir den Sack ab!
Mr. White ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2005, 22:08   #6 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

Über die Rechtslage kann ich wenig sagen... ausser privaten Urlaubsbildern ist das meiste wohl eher illegal *G*

Interessieren würde mich auch ob du ohne Upload vernünftig downloaden kannst...
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Gruss
faulwurf
faulwurf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2005, 07:54   #7 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

Habe damit nen besseren DL als bei den Versionen mit Upload. Und ich kann nebenbei auch noch ordentlich mit 4 weiteren Rechnern im Netz surfen.
overdose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2005, 08:38   #8 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

http://www.gamevision.de/artikel.php?id=229


Lest euch das mal durch... echt heftig...

Da hatte einer 250 GB Stuff auf seiner Platte und muss sageundschreibe 20 Sozialstunden im Altersheim machen ... LOL
__________________
Zitat:
Du bist es gewohnt zu schreien,wenn du kommst? - Brauchst du bei mir nicht,ich hab ne Türklingel
Zitat:
Zitat von: Sigmund Freud (öster. Psychologe & Psychater, 1856-1939)
Die große Frage, die ich trotz meines dreißigjährigen Studiums der weiblichen Seele nicht zu beantworten vermag, lautet: 'Was will eine Frau?
GenX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2005, 22:41   #9 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

iRights hat dazu das wichtigste zusammengefasst.
ueberulmen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2005, 22:42   #10 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

ja, nun ist die frage für mich.
wenn ich als dj zb. einen stundenlangen mix zusammenstelle, habe ich damit den kopierschutz umgangen o.ä.?
zahle natürlich an die gema...nur zu faul mir 1000 seiten durchzulesen.
Sir Stanley ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2005, 03:02   #11 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

Sobald du GEMA zahlst bist du eigentlich fein raus. Aber ich würde lieber mal anrufen und fragen.
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Gleich reiß ich dir den Sack ab!
Mr. White ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2005, 10:57   #12 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

Zitat:
Zitat von Mr. White
Sobald du GEMA zahlst bist du eigentlich fein raus.
Nein.
Du musst alle Lieder die du auflegst auf irgendeiner gekauften CD haben. Das wird auch hin und wieder mal überprüft. Wenn du die entsprechenden CD's hast und deine Gema abführst ist, kannst du machen, was du willst.


Zum Thema Esel&Co: Dänemark hat 2003 ein Programm eingeführt, dass aufzeichnet, wer was runterlädt, da durch das Peer2Peer System das vom Provider aus zu identifizieren ist, was über Peer2Peer heruntergeladen wird und was normaler Download ist. Dann haben sie fette Rechnungen verschickt.
Deshalb würde ich NIE diese Peer2Peer Dinger benutzen, da die Risiken mir einfach zu hoch sind. Dafür verzichte ich lieber auf ein paar gute CD's....
Cold Blood ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2005, 11:24   #13 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

Noch was anderes:

Ich hab nen Router, an dem unteranderem, mein minderjähriger Bruder dran hängt. Könnte ich dann sagen "der hat geladen, ich hab damit nix zu tun" ?!
overdose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2005, 11:48   #14 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

Läuft der Anschluß über dich? Haftbar wird der Anschlussinhaber gemacht. Evtl. deine Eltern? Dann kannst du zu denen sagen: "Ich war nix!"

Ansonsten ist derjenige zur Verantwortung zu ziehen, dessen Karl Otto unter dem Vertrag des Internet Anbieters steht (Arcor, TerrorCom...). Da stehts leider drin, dass du deinen Account NICHT für sowas nutzen darfst.
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Pike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2005, 12:00   #15 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

...mein armer Papa...tja, es trifft immer die richtigen!

overdose ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 03.04.2005, 15:48   #16 (permalink)
AW: Rechtslage zu Download-Tools wie eMule und Co

Kein Provider dieser Welt (außer vll die rosa Telekomiker) würden die Daten ihrer Mitglieder weiter geben. Es gibt "noch" Datenschutz in Deutschland. Also wer nicht auf die Straße läuft und wild rumbrüllt wer einen gebrannten Film haben will bekommt gar keine Strafe!
Micoud ist offline   Mit Zitat antworten
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