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Sozialversicherungsbeiträge (studentische Arbeit)


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Alt 15.08.2005, 16:57   #1 (permalink)
 
Sozialversicherungsbeiträge (studentische Arbeit)

Sorry, falls es das Thema schon gab, ich habs nicht gefunden.

Folgendes:
Ich bin Student und arbeite jetzt in den Sommerferien. Kriege für die 6 Wochen ungefähr 1000€. Das ist mein einziges Einkommen im ganzen Jahr (also lieg ich eigentlich unter jeglichen Bemessungsgrenzen).

So, jetzt ist meine Frage wie, dass nun mit den Abgaben aussieht.
Ich schreib einfach mal, wie es meiner Meinung nach ist und ihr korrigiert mich bitte wenns falsch ist.

- Lohnsteuer führt der AG automatisch ab, krieg ich aber per Steuererklärung wieder (da unter Bemessungsgrenze). Wie läuft das dann eigentlich ab?
- von Sozialversicherungsbeiträgen müsste ich eigentlich befreit sein, daher dürfte der AG gar nicht abführen. Stimmt das?

Wenn mir einer sagen könnte ob das stimmt und wie das letztendlich abläuft, wäre ich dankbar.
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Alt 15.08.2005, 17:24   #2 (permalink)
 
AW: Sozialversicherungsbeiträge (studentische Arbeit)

Zitat:
Allgemeines
Ein Beschäftigungsverhältnis gilt dann als geringfügig, wenn das gebührende Entgelt folgende Beträge nicht übersteigt:

Beschäftigung für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat:

für einen Arbeitstag:
ab dem Jahr 2005: EUR 24,84
im Jahr 2004: EUR 24,28
im Jahr 2003: EUR 23,76
Beschäftigung für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit:

ab dem Jahr 2005: EUR 323,46
im Jahr 2004: EUR 316,19
im Jahr 2003: EUR 309,38


Mehrere geringfügige Beschäftigungen
Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt, die in Summe die monatliche Einkommensgrenze von EUR 323,46 für das Jahr 2005 – für das Jahr 2004 waren es EUR 316,19 – übersteigen, ist in der Kranken-| und Pensionsversicherung| pflichtversichert und hat vom gesamten Entgelt Beiträge zu entrichten. Somit entsteht für den/die geringfügig Beschäftigte/n voller Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung.
Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880002.html

Da du schon bei dieser einen Beschäftigung mehr als 323,46 €/Monat verdienst, musst du also Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Wie das mit Pflege- und Arbeitslosenversicherung aussieht, hab ich jetzt nicht gefunden, aber ich denke, dass du auch da Geld abdrücken musst.
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Alt 15.08.2005, 17:46   #3 (permalink)
 
AW: Sozialversicherungsbeiträge (studentische Arbeit)

@Manni: Erstmal danke für's nachgucken, ABER
(1) diese Regelungen sind für Österreich
(2) gelten teilweise auch Sonderregelungen für Studenten

Aber ich hab selber was gefunden:
Eine kurzfristige Beschäftigung bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage ist für beide Seiten frei. Auch die Vorschriften über die Zusammenrechnung mehrerer solcher Jobs sind zu beachten.
Quelle: http://www.400-euro.de/400/stud.html
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Alt 16.08.2005, 09:36   #4 (permalink)
 
AW: Sozialversicherungsbeiträge (studentische Arbeit)

Zitat:
Zitat von Cold Blood
@Manni: Erstmal danke für's nachgucken, ABER
(1) diese Regelungen sind für Österreich
LoooooooooooooooooL zu Geil, das war ein genialer Lacher
:lachen: :lachen: :lachen:
Herrlich Manni

Ich bin auf dem Gebiet leider nicht mehr sehr fit. So weit ich weiss kann es schon sein das du für einen Monat arbeiten Steuern zahlst, aber die bekommst du wieder solange du unter der Beitragbemessungsgrenze bleibst.
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Alt 16.08.2005, 10:18   #5 (permalink)
 
AW: Sozialversicherungsbeiträge (studentische Arbeit)

Zugegebenermaßen hab ich da nicht genau hingeguckt.

Aber falls du die §§ zu dem haben möchtest, was du gefunden hast:

§ 7 Abs. 1 Fünftes Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 8 Viertes Sozailgesetzbuch.
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