Strassenverkehrsordnung


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Alt 12.05.2006, 14:38   #1 (permalink)
Strassenverkehrsordnung

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich wurde am 11. April auf der Autobahn mit zu geringem Abstand gemessen. Heute habe ich den Brief bekommen.

Meine Frage lautet nun, wird dieser Fall noch nach der Strassenverkehrsordung
VOR der Änderung und Inkrafttretung am 1.Mai abgewickelt oder schon nach der Neuen!?
Streicher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2006, 14:46   #2 (permalink)
AW: Strassenverkehrsordnung

was macht das denn für nen unterschied? bekommst du mehr punkte/bussgeld?
imo hast du die ordnungswidrigkeit ja vor dem betreffenden zeitpunkt begangen, also müsstest du noch nach der alten gesetzgebung bestraft werden.

aber du hast doch den brief schon, was steht denn da drin? beantwortet das die frage nicht.

ps: und was lernst du daraus? immer abstand halten, auch der eigenen sicherheit wegen! :-P
__________________
Ihc knna 300 wrötre ni dre mnitue shcrieben!
Delirium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2006, 15:26   #3 (permalink)
AW: Strassenverkehrsordnung

rechtsstand dürfte wohl ohne zweifel der tag des delikts sein, zumindest nach meinem verständnis...
Mahlzeit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2006, 16:20   #4 (permalink)
AW: Strassenverkehrsordnung

Es zählt immer der Tattag. Also wirst noch nach altem Recht bestraft.
__________________
Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm ich Psychopharmaka.
F.U.
cornholio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2006, 19:34   #5 (permalink)
AW: Strassenverkehrsordnung

Steht im Brief kein Strafmaß?
__________________
Gruss
faulwurf
faulwurf ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2006, 19:43   #6 (permalink)
AW: Strassenverkehrsordnung

Zitat:
Zitat von Streicher
Meine Frage lautet nun, wird dieser Fall noch nach der Strassenverkehrsordung
VOR der Änderung und Inkrafttretung am 1.Mai abgewickelt oder schon nach der Neuen!?
Das Wort Inkrafttretung (is das eigentlich EIN Wort?) sagt es doch schon.
Das Vergehen hast du vor dem Inkrafttreten begangen, also gilt das alte Recht.
__________________
Ladida
Manni ist gerade online   Mit Zitat antworten

Alt 12.05.2006, 23:01   #7 (permalink)
AW: Strassenverkehrsordnung

Wenns dich tröstet: 30 EURO für zu schnelles fahren... (im Halbschlaf auf der Landstraße).
__________________
Pike ist offline   Mit Zitat antworten
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