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Urteil: Hartz-IV-Umsetzung teilweise verfassungswidrig


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Alt 20.12.2007, 10:50   #1 (permalink)
 
Urteil: Hartz-IV-Umsetzung teilweise verfassungswidrig

Die organisatorische Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV ist in einem zentralen Punktverfassungswidrig. Die neu gebildeten Arbeitsgemeinschaften - und damit die Jobcenter - sind laut Bundesverfassungsgericht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Bis 2010 müssen neue Regeln eingeführt werden.

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