Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber


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Alt 07.05.2007, 20:34   #1 (permalink)
Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Zitat:
Der Fall des „Supernature“-Forums, dessen Inhaber Martin Geuß vor einem Jahr eine negative Feststellungsklage gegen eine Abmahnung einreichte, bewegte seit dem die deutsche Forenlandschaft. Ein ungünstiges Urteil für Betreiber entsprechender Online-Portale, wie sie auch ComputerBase anbietet, käme einem Fluch gleich, da Forenbetreiber für jeden Beitrag auf ihrer Online-Plattform haftbar gemacht werden könnten. Bereits Anfang dieses Jahres war der Prozessausgang abzusehen und fiel denkbar ungünstig für Martin Geuß aus, der zwar zu 5/6 Recht zu bekommen schien, im entscheidenden Punkt der Verhandlung jedoch verlor. So nahm das Gericht Bezug auf die sechs ursprünglich in der Abmahnung gegen des Forum angeführten Beiträge, die seinerzeit als rufschädigend deklariert wurden. Fünf dieser Postings wurden als rechtmäßig anerkannt, eines jedoch habe den Unterlassungsanspruch gerechtfertigt.
Den Rest könnt ihr hier nachlesen:
http://www.computerbase.de/news/wirt...orenbetreiber/

Und das Urteil gibt´s hier:
http://www.foren-und-recht.de/urteil...-20070427.html

Es ist meiner Meinung nach zwar als positiv anzusehen, dass 5 der 6 fraglichen Postings nach Meinung des Gerichts unter die Meinungsfreiheit fallen (beziehungsweise so nicht verboten werden können).

Ebenfalls seh ich generell kein Problem bei diesem Absatz (zur Behauptung: "... im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) ..." des Urteils:

Zitat:
Bei dieser Äußerung handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung von persönlichkeitsrechtlicher Relevanz, denn es stellt einen für den Geschäftsbetrieb der Beklagten und ihre Präsentation gegenüber der Öffentlichkeit nicht unerheblichen Umstand dar, ob sie wegen angeblicher Verfehlungen verklagt worden ist oder nicht. Dass die Behauptung, sie sei verklagt worden, zuträfe, behauptet der Kläger in diesem Prozess nicht.
Dass allerdings für diese Behauptung - die nicht mehr unter freie Meinungsäußerung fallen - statt des jeweiligen Users der Forenbetreiber haftbar gemacht wird (und in ähnlichen Fällen in Zukunft haftbar gemacht werden kann), finde ich dann wieder völlig unsinnig.

Da könnte man als Betreiber - wenn man 110%ig sicher gehen will - gleich alle Mods "entlassen" und jeden Beitrag selbst durchlesen.
Und was das für ne Arbeit macht, haben die Richter sich wohl nicht überlegt.

Kann man nur hoffen, dass es in Zukunft (am besten vom entsprechenden Bundesgericht) ein anderslautendes Urteil geben wird.
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Ladida
Manni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 11:38   #2 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Tja, deswegen wird das Moderatorendasein vielleicht bald ein bezahlter Job mit Arbeitsvertrag werden. Dann kannst du auch in die Mangel genommen werden. Ist schon hart, aber ich vermute die Gesetzeslage wird sich nicht zum besseren wenden, eher umgekehrt.
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life is great, you just have to look at it from the right perspective
Alp.traum ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 12:32   #3 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Da zieht es einem echt die Schuhe aus ...
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Chocobo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 13:00   #4 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Was einfach nicht in meinen Kopf will ist die Frage: Warum werden die eigentlichen Posting-Schreiber nicht zur Verantwortung gezogen? Wieso darf "ich" schreiben was ich will und der Kerl dem z.B. das Forum gehört darf dafür gerade stehen?

So in etwa ist es doch, oder?
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Gruss
faulwurf
faulwurf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 13:40   #5 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Eben das erscheint in der Tat völlig obskur. Das wäre ja glatt so als ob jeder Kneipenbesitzer Schmerzensgeld zahlen müsste wenn in seinem Laden jemand verprügelt wird.
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Spreeward ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 13:46   #6 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Zitat:
Zitat von faulwurf Beitrag anzeigen
So in etwa ist es doch, oder?
Da bin ich mir auch nicht 100%ig sicher.
Wenn zu ermitteln ist, wer der Schreiber im RL ist, könnte ich mir vorstellen, dass entweder er und der Forenbetreiber oder vielleicht sogar nur er belangt wird (in der Richtung wird in dem Urteil ja leider nichts gesagt).

Aber ich denke mal, dass spätestens dann, wenn der Schreiber nicht zu ermitteln ist, nur der Betreiber belangt wird.

Zitat:
Zitat von Alp.traum
Tja, deswegen wird das Moderatorendasein vielleicht bald ein bezahlter Job mit Arbeitsvertrag werden. Dann kannst du auch in die Mangel genommen werden.
Sorry, aber wenn das so kommen würde, würde ich aber schnell als Mod zurücktreten.
So wichtig sind mir ein paar € zusätzlich nicht, dass ich deswegen riskiere, wegen irgendeinem Volldeppen, der Firma XY als wegen Betruges schuldig gesprochen bezeichnet, Bußgelder zahlen zu müssen.
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Ladida
Manni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 15:29   #7 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Ich hab die letzten Monate so verstanden:

Der Forenbetreiber haftet für alle Beiträge in erster Linie und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden. D.h. als erstes wird er dafür angezeigt.
Die Poster selbst können auch verfolgt werden; das muss aber in einem seperaten Verfahren angeleiert werden.
Vll machen das die wenigsten weil es ja ein paar Methoden gibt um die Strafvefolgung massiv zu behindern bzw sogar zu verhindern. (Also die Identität der Poster)
Die Forenbetreiber hingegen sind rechtlich gezwungen per Impressum o.ä. direkt "anzeigbar" zu machen.
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games, attention, stars?
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then turn around and try to achieve it.
-JD- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 15:38   #8 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, wird dem so geschehen, wäre das sicherlich das Todesurteil für viele Foren.

Du kannst dich quasi nur aus der Verantwortung ziehen, indem du dich - nicht automatisch - von jedem zweifelhaften Thread distanzierst, das wiederum würde eine 24 Stunden Überwachung erfordern ...

Zum Schiessen das Ganze *grrrr*
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 17:46   #9 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, wird dem so geschehen, wäre das sicherlich das Todesurteil für viele Foren.
Das Urteil wird aber rechtskräftig werden, weil es einfach nur logisch auf bereits bestehenden Entscheidungen und Gesetzen aufbaut.
Denn im Grunde ist es doch so zu verallgemeinern: Also Forenbetreiber bist du dafür verantwortlich, dass über dein Forum keine Straftaten begangen werden. Das gilt für Kinderpornografie und Urheberrecht genauso wie für Rufmord. Ist nunmal so und ich seh auch keine Möglichkeit das zu ändern. Ihr?
Abgesehen davon wurden Internetforen schon so oft für tot erklärt. Als die Regelung kam, dass man für den Inhalt seiner Links haftet, wurde das Internet für tot erklärt. Als entschieden wurde das Urheberrecht auch für Foren gilt, sah man ihr Ende gekommen. Und was ist? Es geht allen blendend.
Cold Blood ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 18:30   #10 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Vermutlich wird es rechtsräftig werden, das stimmt. Aber dem Rest kann ich nur widersprechen, ich werd versuche mal das an einem Beispiel zu verdeutlichen

Was ist wenn ein User zu einer Zeit, zu der kein Moderator oder Admin etwas entwertendes über ein Produkt schreibt, mal dahingestellt, ob das von einem findigen Abmahnanwalt geschrieben wurde oder nicht, und derselbige oder eben einer im Auftrag des Herstellers dann dies abmahnt?! Fristen zur Löschung bestehen nämlich - IMHO - nicht. So kann ein Forenbetreiber sehr schnell in die Schuldefall geraten.

Oder was ist, wenn vor langer Zeit mal etwas über die Marke XY geschrieben wurde, was diese in ein schlechtes Licht stellt. Der Thread wurde schon lang vergessen und schlummert irgendwo im Forenarchiv, lässt sich aber, Google sei dank, geziehlt suchen (wiederum von findigen Abmahnanwälten, von denen es ja z.Z. genügend gibt, oder von Anwälten der Herstellerfirma). Bingo

In diesem Urteil geht es weder um Kinderpornographie, noch um Urheberrechtsverletzungen, sondern wiedermal nur um die Interessen der Wirtschaft. Und im Gegensatz zur Haftung für ausgehende Links, welche nie wirklich rechtsräftig war, könnte diese Entscheidung wirklich ernsthafte Konsequenzen für uns Forenbetreiber haben, glaub mir, ich rede aus Erfahrung (ich betreibe selbst mehrere Diskussionsforen und kenne einige Admins, die, sollte das Urteil rechtsräftig werden, ihre Foren schliessen oder verkaufen werden).

Gruss,
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 22:03   #11 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Zitat:
Zitat von Cold Blood Beitrag anzeigen
Und was ist? Es geht allen blendend.
Blendend mag etwas übertrieben sein, aber es gibt doch noch so einige Foren (siehe Bildschirm). Meine große Sorge bei solchen (wenn auch noch nicht rechtskräftigen) Urteilen ist immer die, dass die meisten Richter keinen blassen Schimmer von dem haben was im netz so abgeht. In Zeiten der Zweinull-Welle, Socialnetworking und allem Pipapo kann man das noch nicht mal jemanden für übel nehmen. Jedoch kann kein Mensch im Netz Urteile fällen...

Wenn man wirklich böse Absichten haben sollte zieht man halt mit seinem gesamten Server nach Togo. Das schlimmste was dann noch passieren kann ist das man "das Fass ohne Boden" von Bizz überreicht bekommt.

Ferner finde ich solche Urteile auch stellenweise gefährlich für die Entwicklung des Netzes als autonomer Raum. Was nützen mir denn Datenkraken die irgendwann nur noch positive Testberichte von Produkten mit der direkten Shop Anbindung ausspucken?! Verkommt das gesamte Netz dann zu einer einzig großen Werbesendung? Wo hört Artikel 5 (GG) auf und wo fängt eine Straftat an?

In diesem Sinne: Eine Zensur findet nicht statt.
overdose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2007, 11:14   #12 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Entschuldigt, aber gibt es zu dem Fall Neuigkeiten?
Haftet nun jeder Forenbetreiber für seine User mit oder wie schaut's jetzt aus?
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"Diskutieren Sie in Ihrem Badezimmer bei einem Faß üblen Hollunderschnapses mit ungefähr achtzig Personen, von deren Umgang Ihnen gute Freunde abraten würden, wann (...) weniger mehr ist." Gunkl
Chocobo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2007, 11:30   #13 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

und auch wenn ich mir damit evtl in den eigenen fuß schieß, aber afaik is das einbetten von illegalen (d.h. copyrightverletzenden) youtubevideos mittlerweile auch verboten.
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Das Benzin des Wassers wird proportional am Feuer gemacht.
Aaron T. Richter


man brauch keine jacke um ne Hopper-Mütze aufzuhaben
asiatisches Sprichwort
vergeben
Dexter ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 23.06.2007, 12:23   #14 (permalink)
AW: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

Zitat:
Zitat von Chocobo Beitrag anzeigen
Entschuldigt, aber gibt es zu dem Fall Neuigkeiten?
Haftet nun jeder Forenbetreiber für seine User mit oder wie schaut's jetzt aus?
Aktuell auf Spiegel-Online http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...490006,00.html
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
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