Verkehrsverstoß im EU-Ausland (Zu schnell in Belgien)


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Alt 17.06.2008, 21:17   #1 (permalink)
Frage Verkehrsverstoß im EU-Ausland (Zu schnell in Belgien)

Folgendes:

Eine Geschwindigkeitsübertretung in Belgien mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug. Der Fahrzeugführer ist nicht der Fahrzeughalter.

Es wären 145,- Euro zu zahlen. Aber da es sich um ein quasi Mietwagen handelt und von belgischer Seite aus nicht der Fahrer zu dem Tatzeitpunkt klargestellt werden kann, da nur ein Foto von dem Fahrzeugheck (auf nachfrage) zugeschickt werden konnte, würde ich gerne wissen was man in solchen Situationen machen muss / kann / soll?!

Also der Fahrzeughalter wird belastet obwohl er nicht gefahren ist. Und wer gefahren ist lässt sich nicht feststellen.
overdose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2008, 22:51   #2 (permalink)
AW: Verkehrsverstoß im EU-Ausland (Zu schnell in Belgien)

Soweit ich weiß, gibt es in Belgien die Halterhaftung. Also rein theoretisch muss der Halter im Zweifelsfall auch zahlen.

Aber ich habe auch schon gelesen, dass die Belgier das Bussgeld in DE nicht vollstrecken können (was sich aber bald ändern soll?). Das heisst, wenn der Halter (ich glaube) 1 Jahr (Verjährungsfrist) nicht mehr nach Belgien fährt oder dort nicht angehalten wird, ist das Thema ohne Bezahlung erledigt.

Ist natürlich ein anderes Thema und ich würde mich da sicherheitshalber noch weiter informieren!
__________________
Gruss
faulwurf
faulwurf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2008, 23:15   #3 (permalink)
AW: Verkehrsverstoß im EU-Ausland (Zu schnell in Belgien)

afaik muss hier der schuldige aber nach deutschem recht gefunden und "verurteilt" werden.
was heisst "quasi mietwagen"? gibt es einen mietvertrag in dem geregelt ist, dass es kein anderen fahrer geben darf?
mit sicherheit kann ich das natürlich auch nicht sagen, aber ich denke mit richtiger rechtsberatung hat man sehr gute chancen.
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Xaicon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2008, 01:20   #4 (permalink)
AW: Verkehrsverstoß im EU-Ausland (Zu schnell in Belgien)

Mein aktueller Kenntnisstand ist, dass nur mit Österreich ein Vollstreckungsabkommen besteht. Aus anderen Ländern - wie jetzt z.B. Belgien - können noch keine Strafen von Fahrern aus D eingetrieben werden.
Daher setzen vorallem Franzosen, Schweizer und die BeNeLux bei Ausländern auf Sofortkasse.

Ich gehe davon aus, dass irgendwann ein Brief kommen wird. Einen "quasi Mietwagen" kenn ich auch nicht, aber in jedem nur erdenlichen Fall (also vom Kollegen geliehenes Auto, richtiger Mietwagen etc.) ist die Schuld nicht eintreibar.
Was nur passieren kann (siehe f.w.): wenn man binnen einer bestimmten Verjährungsfrist im betreffenden Land auffällt - und da kommen schnell ganz blöde Zufälle zusammen - grüßt die Firma Zahlemann & Söhne inklusive Extragebühr Gmbh. Und dabei ist es den NL/B´lern sogar egal, ob der erwischte Fahrer damals Fahrer war. Es geht strikt nach Kennzeichen des Autos, in dem man sitzt. Und plötzlich erfäht man, dass man jetzt X00€ zahlen darf, weil irgendwer vor nem halben Jahr das selbe Auto hatte, das man gerade fährt. Vorallem haben die Belgier kein Problem damit, das Auto sofort als "Pfand" zu behalten, wenn man nicht zahlt/zahlen kann/zahlen will...

Heisst: nicht der Schuldige darf binnen der Frist (die ich jetzt nicht im Kopf habe) nicht in Belgien auffallen, sondern das Auto an sich sollte das Land meiden!
__________________
Nazis raus! Antifa sofort hinterher...!
Captain-Subtext ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2008, 09:11   #5 (permalink)
AW: Verkehrsverstoß im EU-Ausland (Zu schnell in Belgien)

"Quasi Mietwagen" wäre ein privates Auto das man in einer größeren Gesellschaft teilen kann.

Okay...dann meint ihr totschweigen ginge? Oder ists es sicherer das zu zahlen. Ich meine, hier ist man schnell mal in Belgien ohne das man das wirklich will. 3Länder-Eck und so.
overdose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2008, 09:42   #6 (permalink)
AW: Verkehrsverstoß im EU-Ausland (Zu schnell in Belgien)

Ich gehe mal davon aus das der Halter weiss wer der Fahrer war oder es zumindest rausfinden kann.Wäre ich der Halter würde ich das Ding dem Fahrer aufs Auge drücken und ihn zum Handeln zwingen. Entweder kann er das ganze ohne Folgen für den Halter aus der Welt schaffen, oder er muß blechen. Der Fahrer ist selber schuld, also soll er das auch ausbaden.
Eine Notlösung wäre es das Kennzeichen zu wechseln, kostet zwar auch was, aber immerhin keine 145€. Dann ist zumindest das Auto wieder frei.
__________________
Gleich reiß ich dir den Sack ab!
Mr. White ist gerade online   Mit Zitat antworten

Alt 18.06.2008, 10:01   #7 (permalink)
AW: Verkehrsverstoß im EU-Ausland (Zu schnell in Belgien)

Das Auto ist mitlerweile sogar verkauft. Aber die Kennzeichen sind nach der Ummeldung die gleichen geblieben.
overdose ist offline   Mit Zitat antworten
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