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Virtuelles HausrechtInternet Homepage, Provider, Newsgroup, Chat etc. |
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#1 (permalink) |
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Virtuelles Hausrecht
Moin,
ich wollte mal fragen, ob es auch ein "virtuelles Hausrecht" gibt. Beispiel: Ich werde vom Boardplanet gesperrt, weil ich gespammt habe. Ich registriere mir aber einen neuen Namen, obwohl ihr es mir verboten habt. Ihr sperrt mich wieder. Ich erstelle wieder einen Nick usw....... Kann dann der Admin vom Board mich dann anzeigen o.ä.? Weil irgendwie wollt ihr mich ja loswerden. ^^
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www.chanthakim.com |
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#2 (permalink) |
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AW: Virtuelles Hausrecht
Soweit ich weiss, gibt es zwar ein "Virtuelles Hausrecht" aber es kann nicht als Rechtsgrundlage für ein richterliches Nutzungsverbot einer Kommunikationsplattform (Forum, Chat oder ähnliches) dienen, solange es nicht um eine Rechtswiedrigkeit geht.
D.h. der Betreiber hat das recht Dich auszusperren, aber es gibt für ihn durch das "Virtuelles Hausrecht" keine Möglichkeit dies durch eine Klage bzw. einen richterlichen Bescheid zu Untermauern, oder gar einen Scchadensersatz einzuklagen. Dies ginge nur, wenn der Betreiber gewerblich handelt, und durch einen Benutzer ein finanzieller Schaden zustande kommt. So sagt das jedenfalls das ein, oder andere Gerichtsurteil welches ich gelesen habe...
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Man reiche mir mein LART! Kein Support bei IT-Fragen via ICQ, Skype, PN oder Email!
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