Was bleibt wenn Vater ins Heim muss?


Politik Inlands-, Auslands-, Europa- , Finanzpolitik etc.

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 30.05.2007, 23:58   #1 (permalink)
Was bleibt wenn Vater ins Heim muss?

Folgender Fall:
Vater V leidet seit 5 Jahren an starker Demenz und hat Pflegestufe 2.
Sohn S (22Jahre, Student und wohnt noch zu Hause).
Bisher hat Mutter M ihn gepflegt.
Jedoch schafft sie es nicht mehr. Sie muss bereits selber zum Psychiater wegen Vater V.
Ein mobiler Pflegedienst, der höchstens 1-2 Stunden kommen würde, wäre viel zu wenig.
Das Pflegeheim käme also im Betracht, da - wenn Mutter M das noch ein paar Monate mit macht - wird sie auch dort hinkommen.

Nun haben Vater V, Mutter M und Sohn S Angst zu verarmen.
Vater V bekommt eine Rente von 1070Euro.
Ein Heimplatz kostet im durchschnitt 2700-2800Euro. Also Rente und 1279Euro Pflegegeld sind schonmal weg und der Rest wird das Pflegewohngeld bzw. das Sozialamt decken.

Sohn B, der nicht mehr zu Hause wohnt, verdient zwar ganz gut, hat aber auch Schulden zu tilgen.
Sohn S bezieht lediglich Bafög und bekommt noch Kindergeld, um über die Runden zu kommen.
Mutter M verdient nichts, da sie ihn ja über Jahre gepflegt hatte und davor auch "nur" Hausfrau war. Somit besteht kein Einkommen von Mutter M.

Vater M und Mutter M wohnen seit 31 Jahren in einem Miethaus von 68m2 und 460Euro Kaltmiete.
Alleine wegen den 31 Jahren kann das Amt doch keinen zwingen eine kleinere Wohnung zu nehmen, oder?

Es bestehen auch ca. 3000Euro Schulden, die V und M noch haben.

Wenn Vater V nun ins Heim käme, würde dann Mutter M nur der normale Hartz4 Satz zustehen? Also 345Euro + Miete?
Damit würden sie nicht hinkommen, um den bisherigen Lebensstandard zu wahren.

Stimmt es, dass der Lebensstandard in so einem Fall das Doppelte des normalen HArtz4 Satzes ist?

Sohn S überlegt, zu seiner Freundin zu ziehen.
Möglicherweise wäre das finanziell besser???
Aber eigentlich möchte Sohn S seine Mutter nicht direkt alleine lassen.
Micoud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2007, 08:07   #2 (permalink)
AW: Was bleibt wenn Vater ins Heim muss?

Dann muss sie wohl oder übel ihren Lebensstandart aufgeben... also Mutter M.
midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2007, 08:34   #3 (permalink)
AW: Was bleibt wenn Vater ins Heim muss?

Zitat:
Zitat von midnight Beitrag anzeigen
Dann muss sie wohl oder übel ihren Lebensstandart aufgeben... also Mutter M.
Geht's noch?
Nur weil du ein extremes Mitteilungsbedürfniss hast, und du meins tzu jedem Punkt was schreiben zu müssen, solltest du dir überlegen was du schreibst.

1.
So wie es geschildert wurde haben die Betroffenen eh schon wenig Geld.

2.
Meiner Interpretation nach ist der Lebensstandart nicht extrem hoch und selbst die letzten Einsparungen würden nixmehr bringen. Ausserdem braucht der Mensch Abwechslung.

3.
zum Thema selber:
Für Demenzkranke gibt es leider, da sie körperlich noch voll fit sind und theoretisch noch alles könnten, keine hohe Pflegestufe. (was sich in den nächsten Jahren aufgrund von vermehrten Demenzfällen) ändern wird.
Habt ihr schonmal bei Sozialdiensten nachgefragt? Viele bieten kostenlose Beratungen an, und informieren über alle Mittel, die man ausschöpfen könnte.
Notfalls Stuftungen anschreiben und um Spenden bitten.
Evtl. einen Schwerbehidnertenausweis beantragen, das wären durch die Grundsicherung nochmal rund 200€ zusätzlich.
__________________
Der Himmel ist deshalb so grau, weil alles Blaue schon heruntergelogen wurde.
richieguitar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2007, 12:25   #4 (permalink)
AW: Was bleibt wenn Vater ins Heim muss?

Ein Schwerbehindetrenausweis für Vater V besteht bereits. 100%ige Erwerbsminderung. Dafür gäbe es also 345Euro Grundsicherung + 200Euro zusätzlich? Ist mir neu aber danke für den Tip.
Pflegestufe 2 ist bereits durch. Ein mobile Pflegedienst komt ab und zu aber 410Euro reicht nicht aus um Mutter M wirklich zu entlasten.

Niemand kann ja dafür, dass Vater V krank wurde. Das ist doch kein Grund, dass Verwandte darum ebenfalls leiden müssen, wenn er in ein Pflegeheim kommen würde. Wenn Mutter M nur Hartz 4 bekommen würde, obwohl sie liebevoll ihren Mann bis kurz vor Ende pflegte ist, wie ich finde, ein bisschen zu wenig.
Micoud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2007, 13:28   #5 (permalink)
AW: Was bleibt wenn Vater ins Heim muss?

Also jedenfalls bei meiner Schwester ist es so, das sie zusätzlich zu ihrem Lohn in der geschützten Werkstatt noch eine Grundsicherung vom Staat bekommt, muss mal schnell nachgucken, kleinen Moment ...

Ok, also hab mich vertan sorry.

Aber was ich gefunden hab:

Zitat:
Die Leistungen richten sich nach § 42 SGB XII und entsprechen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe. Die Leistungen werden nach Regelsätzen pauschaliert bemessen, die von den Landesregierungen festgelegt werden. Der monatliche Regelsatz beträgt 345 Euro, für Alleinstehende bzw. für den Haushaltsvorstand und für Haushaltsangehörige jeweils 80% des Regelsatzes des Haushaltsvorstand. Nach der ab dem 01. Januar 2007 geltenden Neufassung des § 28 Abs. 2 Satz 3 SGB XII (BGBl I, S. 2670) entfällt die bisherige Differenzierung der Regelsätze zwischen den alten und den neuen Bundesländern.

Dazu kommen die Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII. Für den Personenkreis der Grundsicherung dürften insbesondere der Mehrbedarf bei Gehbehinderung und der Mehrbedarf bei notwendiger Krankenkost in Betracht kommen. Auch auf die einmaligen Bedarfe nach § 31 SGB XII besteht ein Anspruch, sowie auf die Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 32 SGB XII und auf Hilfe in Sonderfällen, z.B. bei drohendem Wohnungsverlust wegen Schulden (§ 34 SGB XII). Die Leistungen für Unterkunft und Heizung entsprechen den tatsächlichen angemessenen Kosten gemäß § 29 SGB XII. Bei weiterem besonderen Bedarf können in Einzelfällen ergänzende Darlehen erbracht werden (§ 37 SGB XII).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung

Zitat:
IV.3. Hilfe nach dem Pflege-Versicherungsgesetz
Die Demenzerkrankung eines Familienangehörigen bringt in der Regel hohe finanzielle Belastungen mit sich. Bei der Inanspruchnahme fremder Hilfe zur Entlastung der Pflegenden entstehen oft beträchtliche Kosten.
Nach dem Pflege-Versicherungsgesetz können Sie Hilfe finanzieller Art erhalten, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ziel der Pflegeversicherung ist, Menschen gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern, die Situation der betroffenen Familien zu verbessern und die Qualität der Pflege zu fördern.
Die Pflegeversicherung ist eine Grundsicherung, d.h. ihre Leistungen reichen nicht in jedem Fall aus, um den Hilfe- und Pflegebedarf zu decken. Finanzielle und personelle Eigenleistungen können daher auch weiterhin erforderlich sein. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, werden Leistungen nach dem Sozialhilferecht (SGB XII) sowie nach dem Schwerbehindertengesetz gewährt. Informationen dazu erhalten Sie bei den Sozial- bzw. Versorgungsämtern.

IV.3.1. Wie beantragen Sie die Leistungen bei Ihrer Pflegekasse?
Antragsformulare für Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie bei der bei Ihrer Krankenkasse eingerichteten Pflegekasse. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (bei privat Versicherten der Gutachterdienst Medicproof GmbH) schickt dann nach einer Terminvereinbarung einen Gutachter, der den/die Kranke/n zu Hause untersucht und in die Pflegestufe eingruppiert (vgl. Punkt 4.2.). Dem Gutachter ist bei seinem Besuch detailliert vom Umfang der Pflege zu berichten. Ein „Pflegetagebuch“, in das Sie für einen gewissen Zeitraum alle Pflegetätigkeiten und die dafür benötigte Zeit eingetragen haben, kann dabei hilfreich sein.
Unter Berücksichtigung dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und in welcher Stufe der Antragsteller eingeordnet wird.
Ein Einstufungsbescheid informiert den Antragsteller über die bewilligten Leistungen der Pflegekasse. Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen.
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des/der Pflegebedürftigen, kann jederzeit bei der zuständigen Pflegekasse eine Höherstufung beantragt werden. Die Leistungen werden ab dem Datum der Antragstellung bezahlt.

IV.3.3. Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Wenn Sie Leistungen für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen, haben Sie die Wahl zwischen Geld- und Sachleistungen.
Geldleistungen erhalten Sie, wenn Sie oder andere Angehörige die Pflege komplett übernehmen. Über dieses Geld kann frei verfügt werden. Die höheren Sachleistungen werden in Anspruch genommen, wenn ein professioneller Pflegedienst mit der Pflege betraut ist. Dieser rechnet bis zum jeweiligen Höchstbetrag direkt mit der Kasse ab. Wird die häusliche Pflege durch professionelle Dienste ergänzt, die Sachleistungen aber nicht komplett ausgeschöpft, empfiehlt es sich, Kombinationsleistungen zu beantragen. Der nicht genutzte Prozentsatz der Sachleistungen wird dann anteilig als Pflegegeld gezahlt.
Quelle: http://www.pflegeheimportal.de/ratgeber/demenz4.php

Alles in Allem wird öfters auf das Sozialgesetzbuch XII verwiesen, da scheinen die Gelder festgeschrieben zu sein.
Vielleicht auch da mal einen Blick reinwerfen.
__________________
Der Himmel ist deshalb so grau, weil alles Blaue schon heruntergelogen wurde.
richieguitar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2007, 13:58   #6 (permalink)
AW: Was bleibt wenn Vater ins Heim muss?

Das ist jetzt ne nervenarbeit, aber lies dir die zuständigen Sozialgesetzbücher (SGB) durch. Ich weiss, dass ist viel arbeit - ich habs selbst aber auch gemacht (2 musste ich durchlesen.. fast jeden paragraphen).
Dort findest du dann entsprechende Regelungen zu Hartz IV berechnung, Mehrbedarf usw..

Die Sozialarbeiter sind leider oft , kurz gesagt, unwissend und faul.
Ich will es nicht pauschalisieren; aber ich habe durch meine persönliche Situation oft erlebt, dass viele die Paragraphen nicht kennen und -viel schlimmer- nicht anerkennen wollen aus unwissenheit. Erst als es dann eine Stufe höher ging wurde plötzlich der (von den Betroffenen selbst) gefundene Paragraph für Recht anerkannt - und da gings um monatlich gezahlte hohe Beträge.

Nen besseren Tipp hab ich leider nicht - und diese Arbeit würde ich niemandem anvertrauen. Selbst machen ist noch am sichersten.
__________________
I mean who doesn't want the cars,
money, fame, attention, bars, honeys,
games, attention, stars?
Funny how we say we don't need it
then turn around and try to achieve it.
-JD- ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 31.05.2007, 14:24   #7 (permalink)
AW: Was bleibt wenn Vater ins Heim muss?

Vielleciht ist auch sinnvoll, dank einer Rechtschutzversicherung, einen ortsansässigen Anwalt zu angagieren. Danke aber für eure guten und schnellen Antworten!
Micoud ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Man muss ja nicht immer hingucken wenn der Ausländer verkloppt wird... Spreeward Politik 22 04.06.2007 11:14
Wo ist der Vater??? Toastao Fun 2 24.03.2006 10:26
Wenn die Verbindung abbricht, muss ich runterfahren.... Manni Software 3 12.03.2006 21:34
Heim-Netz, immer beliebter? faulwurf Hardware 19 10.12.2003 21:24



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:24 Uhr.
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. | SEO by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Copyright ©2008, BoardPlanet.net | Style enhanced by digital-anger.de