Widerruf eines Ebay Geschäftes


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Alt 13.02.2007, 09:31   #1 (permalink)
Frage Widerruf eines Ebay Geschäftes

mal ne frage an alle mit juristischen grundkenntnissen...


Ich habe ja bei Ebay nen kleinen elektro Hubschrauber gekauft, nun funktioniert der nicht, d.h. er fliegt nur 1-2 cm über dem Boden
also eigentlich nen fall fürs Widerrufsrecht, oder ?

nun sagt der gesetzgeber:
Zitat:
Zitat von § 357 BGB
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
der händler schreibt in seinen bedingungen:
Zitat:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
tolles ding also, der kerl am telefon sagt mir sie hätten das modell vor versand getestet, was ich ihm aber nicht abnehme, da
a) stehts nicht bei der auktion, was man ja machen würde um anreiz zu bieten
b) würd er ja bei mir dann auch fliegen und
c) sind diese Modelle (wie ich jetzt festgestellt habe) bekannt für schlechte fertigung und quali-probleme
und das ich nicht widerrufen könnte da ich den heli ja wie ein eigentümer in gebrauch genommen habe

hab ich ne chance den kauf trotzdem zu widerrufen ? denn wenn die es schaffen den helikopter vor versand zu prüfen, müßte ich das im ladengeschäft bei denen ja auch können...
Mahlzeit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 10:37   #2 (permalink)
AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes

Zitat:
Zitat von Mahlzeit Beitrag anzeigen
und das ich nicht widerrufen könnte da ich den heli ja wie ein eigentümer in gebrauch genommen habe
Blödsinn! Sicher kannst Du die Ware erst testen, und dann bei Nichtgefallen zurückschicken. Das ist ja gerade der Sinn des Widerrufrechtes. Von einer Beeinträchtigung des Wertes kann man alleine durch die Inbetriebnahme nicht sprechen. (Es sei denn, man müsste z.B. Teile miteinander verkleben, und man bringt das Ding dann nicht mehr in die Orginalverpackung)

Und wenn das Ding nicht fliegt, muss der Händler es zurücknehmen. Klarer Garantiefall. Seine Behauptung die Ware wurde getestet, ist für ihn kein Freischein. Wenn er streigt 'ne Meldung an den Käuferschutz.
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Xaicon ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 10:48   #3 (permalink)
AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes

garantiefall ist das sicherlich, lieber wäre mir aber der widerruf
hab grad nochmal angerufen, und da die kein ladengeschäft haben sondern nur versand haben ginge das mit dem probefliegen im laden auch nicht (conrad macht das ja mitlerweile schon)

also wieder nix geworden, bleibt mir wohl doch nur der garantiefall
Mahlzeit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 11:33   #4 (permalink)
AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes

Ob dieser spezielle Shop einen Laden hat oder nicht, ist imho absolut irrelevant. Es geht nur um die Art der Prüfung. Ich habe schon diverse Male Dinge getestet, sprich ausgepackt, eingeschaltet usw. und sie dann trotzdem problemlos innerhalb der 14 Tage zurück geschickt.

Wenn dir defekte Ware geliefert wurde, kannst du auch auf dein Widerrufsrecht bestehen und den Kram zurück senden. Verlange das Geld zurück. Ein Hinweis, dass die Ware schon defekt geliefert wurde, wäre wahrschenlich nicht schlecht.

Das ist meine Meinung bzw. das sind meine juristischen Grundkenntnisse. Ohne Gewähr.
__________________
Gruss
faulwurf
faulwurf ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 15:02   #5 (permalink)
AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes

Sofrot zurück schicken und das Geld zurück verlangen. Pass af das du einen Abliefernachweis hast. Auf den Versandkosten bleibst du wahrscheinlich sitzen.
Dann würde ich sofort Ebay einschalten, um so früher um so besser die brauchen ewig. Und wenn dann alles erledigt ist würgst du denen noch eine Miese Bewertung rein.

Hast du überwiesen oder per PayPal bezahlt?
PayPal hat eighene Regeln, die sind aber eigentlich immer pro Käufer. Bei PayPal-Zahlung kannst du gleich an PayPal gehen, durch die PayPal-Zahlung ist Ebay aus der Sache raus.
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Gleich reiß ich dir den Sack ab!
Mr. White ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 15:25   #6 (permalink)
AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes

Dir steht ein Widerrufsrecht von mind. 2 Wochen gesetzlich zur Verfügung.
d.h. in der Zeit kannst du ohne Angabe von Gründen das Geschäft rückgängig machen und alle von dir erbrachten Leistungen zurückfordern. Problematisch wirds erst, wenn du die Sache beschädigt hast. Aber das hast du ja nicht, da das Ding von anfang an kaputt war.

Übrigens: Wenn der Werte Verkäufer (darf eg kein Privatverkäufer sein) seine AGB nicht nach deutschem Recht geltend angibt, sind die AGB nicht rechtskräftig und es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen AGBs, die oftmals für den Verbraucher mehr vorteile bieten.



Les das mal: http://www.internetrecht-rostock.de/...recht-ebay.htm
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-JD- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 20:51   #7 (permalink)
AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes

Die AGB des Verkäufers, zumindest der zitierte Teil, ist doch korrekt!?
Ich kann da nichts Schlimmes entdecken.

Fakt ist aber, Mahlzeit (wieso will ich immer MANNI schreiben???) hat sein Widerrufsrecht und er hat die Ware nicht beschädigt. Also zurück damit!
__________________
Gruss
faulwurf
faulwurf ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 21:06   #8 (permalink)
AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes

Faulwurf hat recht. Zum einen ist anzunehmen, dass die Klausel korrekt ist, zum anderen hat er zwei Wochen Rückgaberecht und daher Gegenstand zurück und Geld zurückfordern.
Cold Blood ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2007, 06:04   #9 (permalink)
AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes

Zitat:
Zitat von faulwurf Beitrag anzeigen
Die AGB des Verkäufers, zumindest der zitierte Teil, ist doch korrekt!?
Ich kann da nichts Schlimmes entdecken.
Wenn der zitierte Text alles zum Widerrufsrecht war, hat der Verkäufer keine Widerrufsfrist genannt. In dem Fall tritt die gesetzliche in Kraft; also 2-4 Wochen (weiss nich ob es da schon ein Urteil gibt @4Wochen)
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-JD- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2007, 07:52   #10 (permalink)
AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes

ich schreib euch mal eben das komplette angegebene Widerrufsrecht, außerdem hab ich mich mit denen jetzt nur noch per Mail unterhalten, am Telefon lass ich mich dummerweise immer schnell abfertigen

Zitat:
Widerrufsrecht:
Sie können als Verbraucher Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt unserer Widerrufsbelehrung in Textform und bei Lieferung von Waren erst dann, wenn Sie die Ware erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. In jedem Fall muss die Person des Widerrufenden und der widerrufene Vertrag erkennbar sein (Name, Anschrift, ggf. ebay-Name, Artikelnummer). Der Widerruf ist zu richten an:

xxxxx

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Rücksendekosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt wurden (z.B. CDs, bei denen die Cellophanhülle geöffnet wurde).

Ende der Widerrufsbelehrung
Mahlzeit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2007, 09:45   #11 (permalink)
AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes

Ich würd sagen das ist alles ok, und hindert Dich kein Stück daran den Kauf zu widerufen. Wenn die Ware nicht beschädigt ist, bzw. von Dir beschädigt wurde unterliegst du auch keiner Wertersatzpflicht. Die Inbetriebnahme allein ist in dem Fall kein Wertverlust.
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