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Widerruf eines Ebay GeschäftesSmalltalk |
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#1 (permalink) | ||
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mal ne frage an alle mit juristischen grundkenntnissen...
Ich habe ja bei Ebay nen kleinen elektro Hubschrauber gekauft, nun funktioniert der nicht, d.h. er fliegt nur 1-2 cm über dem Boden also eigentlich nen fall fürs Widerrufsrecht, oder ? nun sagt der gesetzgeber: Zitat:
Zitat:
a) stehts nicht bei der auktion, was man ja machen würde um anreiz zu bieten b) würd er ja bei mir dann auch fliegen und c) sind diese Modelle (wie ich jetzt festgestellt habe) bekannt für schlechte fertigung und quali-probleme und das ich nicht widerrufen könnte da ich den heli ja wie ein eigentümer in gebrauch genommen habe hab ich ne chance den kauf trotzdem zu widerrufen ? denn wenn die es schaffen den helikopter vor versand zu prüfen, müßte ich das im ladengeschäft bei denen ja auch können... |
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#2 (permalink) | |
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AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes
Zitat:
Und wenn das Ding nicht fliegt, muss der Händler es zurücknehmen. Klarer Garantiefall. Seine Behauptung die Ware wurde getestet, ist für ihn kein Freischein. Wenn er streigt 'ne Meldung an den Käuferschutz.
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Man reiche mir mein LART! Kein Support bei IT-Fragen via ICQ, Skype, PN oder Email!
(Stammuser ausgenommen) |
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#3 (permalink) |
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AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes
garantiefall ist das sicherlich, lieber wäre mir aber der widerruf
hab grad nochmal angerufen, und da die kein ladengeschäft haben sondern nur versand haben ginge das mit dem probefliegen im laden auch nicht (conrad macht das ja mitlerweile schon) also wieder nix geworden, bleibt mir wohl doch nur der garantiefall |
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#4 (permalink) |
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AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes
Ob dieser spezielle Shop einen Laden hat oder nicht, ist imho absolut irrelevant. Es geht nur um die Art der Prüfung. Ich habe schon diverse Male Dinge getestet, sprich ausgepackt, eingeschaltet usw. und sie dann trotzdem problemlos innerhalb der 14 Tage zurück geschickt.
Wenn dir defekte Ware geliefert wurde, kannst du auch auf dein Widerrufsrecht bestehen und den Kram zurück senden. Verlange das Geld zurück. Ein Hinweis, dass die Ware schon defekt geliefert wurde, wäre wahrschenlich nicht schlecht. Das ist meine Meinung bzw. das sind meine juristischen Grundkenntnisse. Ohne Gewähr.
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Gruss faulwurf |
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#5 (permalink) |
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AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes
Sofrot zurück schicken und das Geld zurück verlangen. Pass af das du einen Abliefernachweis hast. Auf den Versandkosten bleibst du wahrscheinlich sitzen.
Dann würde ich sofort Ebay einschalten, um so früher um so besser die brauchen ewig. Und wenn dann alles erledigt ist würgst du denen noch eine Miese Bewertung rein. Hast du überwiesen oder per PayPal bezahlt? PayPal hat eighene Regeln, die sind aber eigentlich immer pro Käufer. Bei PayPal-Zahlung kannst du gleich an PayPal gehen, durch die PayPal-Zahlung ist Ebay aus der Sache raus.
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#6 (permalink) |
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AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes
Dir steht ein Widerrufsrecht von mind. 2 Wochen gesetzlich zur Verfügung.
d.h. in der Zeit kannst du ohne Angabe von Gründen das Geschäft rückgängig machen und alle von dir erbrachten Leistungen zurückfordern. Problematisch wirds erst, wenn du die Sache beschädigt hast. Aber das hast du ja nicht, da das Ding von anfang an kaputt war. Übrigens: Wenn der Werte Verkäufer (darf eg kein Privatverkäufer sein) seine AGB nicht nach deutschem Recht geltend angibt, sind die AGB nicht rechtskräftig und es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen AGBs, die oftmals für den Verbraucher mehr vorteile bieten. Les das mal: http://www.internetrecht-rostock.de/...recht-ebay.htm
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money, fame, attention, bars, honeys, games, attention, stars? Funny how we say we don't need it then turn around and try to achieve it. |
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#7 (permalink) |
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AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes
Die AGB des Verkäufers, zumindest der zitierte Teil, ist doch korrekt!?
Ich kann da nichts Schlimmes entdecken. Fakt ist aber, Mahlzeit (wieso will ich immer MANNI schreiben???) hat sein Widerrufsrecht und er hat die Ware nicht beschädigt. Also zurück damit!
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Gruss faulwurf |
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#9 (permalink) | |
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AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes
Zitat:
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#10 (permalink) | |
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AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes
ich schreib euch mal eben das komplette angegebene Widerrufsrecht, außerdem hab ich mich mit denen jetzt nur noch per Mail unterhalten, am Telefon lass ich mich dummerweise immer schnell abfertigen
Zitat:
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#11 (permalink) |
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AW: Widerruf eines Ebay Geschäftes
Ich würd sagen das ist alles ok, und hindert Dich kein Stück daran den Kauf zu widerufen. Wenn die Ware nicht beschädigt ist, bzw. von Dir beschädigt wurde unterliegst du auch keiner Wertersatzpflicht. Die Inbetriebnahme allein ist in dem Fall kein Wertverlust.
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