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Darüber hinaus gehende Forderungen, die passive Sterbehilfe im Strafgesetzbuch ausdrücklich von Strafe freizustellen, lehnte Zypries als unnötig ab.
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Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte Zypries Position. "Eine ausdrückliche Normierung erlaubter Sterbehilfeformen hat im Strafrecht nichts zu suchen", erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Dies könne in der Praxis als Schritt hin zur "zunehmenden Akzeptanz aktiver Sterbehilfe missverstanden werden".
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Buh. Buh, buh , buh sag ich da nur.
Die Leute sollten mal weg von ihrem Steinzeit Katholiken Denken.
Wenn ein im Sterben liegender Mensch (z.B. wegen Krebs, AIDS) den Doktor um eine tödliche Spritze gebeten wird, soll er sie bekommen.